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Zdirekt! 04-2021

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24 TITELTHEMA Qualität

24 TITELTHEMA Qualität im Umgang mit der Zeitarbeit stärken Seit langem setzt sich der iGZ für mehr Qualität im Umgang mit der Zeitarbeitsbranche und ihren Akteuren ein. Was aber bedeutet das genau? Zunächst gibt es Qualitätsmerkmale auf unterschiedlichen Ebenen, die jedoch alle ineinandergreifen und in der Gesamtheit ein Mehr an Qualität sowie einen fairen Umgang herstellen können. Erster Ansatzpunkt ist die Sprache und die Art und Weise, wie über Zeitarbeit berichtet und gesprochen wird. So wird an mancher Stelle wie beispielsweise auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zum Thema Zeitarbeit durchaus auf die Problematik des Begriffs Leiharbeit hingewiesen, da er „die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§598 BGB), wonach ein Verleih grundsätzlich kostenlos sein muss, [unterläuft].“ Trotzdem werden im Artikel dann die Begriffe Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit synonym verwendet. Zudem werden beliebte Schlagwörter wie atypisch oder gar prekär den Anforderungen an ein Zeitarbeitsverhältnis - welches zu über 90 Prozent sozialversicherungspflichtig und überwiegend in Vollzeit stattfindet - nicht gerecht und sind, um es mit dem Jugendwort des Jahres auszudrücken, „cringe“ (lassen also zusammenzucken). Der iGZ vertritt die Auffassung, dass Wissenschaft und Forschung zur Zeitarbeit wichtig und notwendig ist, um grundsätzlich mehr Wissen über das komplexe Dreiecksverhältnis zu fördern. Was aber immer wieder auffällt: Um die Beschäftigungsbedingungen von Zeitarbeitskräften einzuordnen und einer Bewertung zu unterziehen, wird in vielen Studien und Umfragen ein Vergleich mit Beschäftigten außerhalb der Zeitarbeit angestellt. Basierend darauf werden “spezifische Herausforderungen“ und gegebenenfalls Risiken für Zeitarbeitnehmer abgeleitet. Problem dabei ist, dass dieser Vergleich oft pauschal erfolgt. Zuletzt hat der iGZ auf das Problem Pauschalvergleich bei Publikationen von Krankenkassen in Bezug auf Krankschreibungen hingewiesen. Das bisweilen prominenste Beispiel ist aber der pauschale Vergleich beim Entgelt und der sogenannte Pay Gap. Der iGZ hat in einem Gutachten

Z direkt! 04/2021 TITELTHEMA 25 des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung untersuchen lassen, welche Ergebnisse bereinigte Vergleiche in Bezug auf Entgeltunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Nicht-Zeitarbeitnehmern hervorbringen und warum auch die statistischen Ämter dieses Verfahren anwenden sollten (wie in der Zdirekt 3-2021 berichtet). Insgesamt müssen wir als iGZ feststellen, dass auch seitens der Politik nicht immer ein fairer Umgang mit der Zeitarbeitsbranche gegeben ist. Im Zeitalter von „Fake News“ ist die Akzeptanz und Benennung von Fakten jedoch wichtiger denn je. Der Tiefpunkt der vergangenen Monate: die Debatte zum Arbeitsschutzkontrollgesetz, das den Einsatz von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft untersagt. Verkündete der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der finalen Lesung Ende 2020 noch inbrünstig „die organisierte Verantwortungslosigkeit [zu beenden], die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat“, wurde laut einer Antwort der Bundesregierung der breiten Öffentlicheit später vorenthalten, dass „Aussagen zur Entwicklung der Anzahl der Leiharbeitskräfte, die in die Fleischindustrie überlassen sind, nicht möglich sind, da in der Statistik der Arbeitnehmerüberlassung die Einsatzbranche nicht erfasst wird.“ (Drucksache 19/32490). Wie das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage urteilt, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich kann die Bundesregierung Einfluss auf die Beantwortung von Kleinen Anfragen nehmen und entscheiden, bis zu welchem Detailgrad sie Fragen der Opposition beantwortet. Aber auch hier sollte bei vergleichbaren Fragestellungen ein einheitlicher Maßstab gelten. Bei der Ausweisung des Gender Pay Gaps beispielsweise ging die letzte Bundesregierung durchaus differenziert vor. In einer Antwort stellt sie nicht nur auf die Existenz, sondern auch auf die Gründe für Unterschiede zwischen unbereinigten und bereinigten Ergebnissen ab: „Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern 18 Prozent im Jahr 2020. Der Verdienstunterschied bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien (sogenannter Bereinigter Gender Pay Gap) betrug hingegen 6 Prozent.“ Umso ernüchternder liest sich die letzte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit unbereinigte Zahlen und lediglich folgendem Hinweis: „Zum Unterschied der mittleren Entgelte von Leiharbeitnehmern und Nichtleiharbeitnehmern und inwieweit dieser strukturell bedingt ist, wird auf den Methodenbericht „Bereinigter Pay Gap von Leiharbeitnehmern“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwiesen.“ (Drucksache 19/32648) Die Tatsache, dass es nicht nur einen BA-Methodenbericht gibt, sondern statistisch bereinigte Entgeltunterschiede seit mehreren Jahren vorliegen, wird dem Leser an dieser Stelle leider vorenthalten. DS Anzeige Die All-in-One Software für Personaldienstleister Die BSS Gruppe ist spezialisiert auf ERP-Systeme für die Zeitarbeit, die Basis bildet Microsoft Dynamics 365 Business Central. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Anforderungen der Branche und haben eine Software entwickelt, die Sie als Profis in der Zeitarbeit schnell, effizient und gut arbeiten lässt. Ein gutes ERP-System bildet die kaufmännischen Prozesse eines Unternehmens präzise ab. Als Experten für digitale Lösungen bieten wir mittelständischen Unternehmen zudem ein komplettes Leistungsportfolio - von der Bedarfsanalyse bis zur Anpassung maßgeschneiderter und individueller Kundenwünsche. BSS Business Solutions for Services GmbH Zentrale Kassel Königstor 35 34117 Kassel Mit 6 Standorten in Deutschland sind wir immer in Ihrer Nähe. Telefon: +49(0)561 400 48 0 info@bss-it.de www.bss-it.de

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