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Zdirekt! 04-2019

20 RECHT DIREKT

20 RECHT DIREKT Betriebliche Beauftragte Die Liste existierender Betriebsbeauftragter ist lang. Insbesondere im Arbeitsschutz verpflichten spezielle Rechtsvorschriften Unternehmer zur Bestellung von Betriebsbeauftragten, wenn eine Gefahr für Beschäftigte oder Dritte bestehen kann. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Betriebsbeauftragten für Zeitarbeitsunternehmer zusammen. Auf die Sonder-Beauftragten für spezielle, gefahrgeneigte Tätigkeiten soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden (Laserschutzbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, etc.). Die Verpflichtung zur Bestellung liegt hier in der Regel beim Kundenbetrieb. Den Personaldienstleister trifft diesbezüglich nur eine Kontrollpflicht im Rahmen der Arbeitsschutzverantwortung für seine Mitarbeiter. Hierbei unterstützt ihn die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die speziellen Verpflichtungen der Kundenbetriebe kennt. Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2 Erforderlich für jeden Arbeitgeber ist auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang der Betreuung ist wie beim Betriebsarzt abhängig von Mitarbeiterzahl und Betreuungsmodell. Datenschutzbeauftragter Art. 37 DSGVO, § 38 Bundesdatenschutzgesetz Erforderlich sind Datenschutzbeauftragte in einem Zeitarbeitsunternehmen, wenn in der Regel mehr als 20 intern beschäftigte Personen ständig Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Gehört die Datenverarbeitung zur Kerntätigkeit eines Unternehmens kann die Verpflichtung auch bereits bei kleineren Unternehmen bestehen (für Zeitarbeitsunternehmen ist die Datenverarbeitung in der Regel keine Kerntätigkeit). Sicherheitsbeauftragter § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV-Regel 115-801 Ein Sicherheitsbeauftragter ist gesetzlich erforderlich für Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Sicherheitsbeauftragte können durch Vereinbarung mit dem Kunden beim externen Einsatz durch das Einsatzunternehmen gestellt werden. Bei Überlassung größerer Gruppen von Beschäftigten an einen Kunden ist nach Auffassung der VBG die Bestellung eigener Sicherheitsbeauftragter sinnvoll. Brandschutzbeauftragter / Brandschutzhelfer § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 22 DGUV Vorschrift 1, BGI/GUV-I 5182 Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist keine generelle Pflicht. Sie ist abhängig von der Art und der Nutzung von Bauwerken. Zeitarbeitsunternehmen trifft diese Pflicht in der Regel nicht. Jeder Arbeitgeber hat aber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Z direkt! 04/2019 RECHT DIREKT 21 Ersthelfer § 10 ArbSchG, § 26 DGUV Vorschrift 1, DGUV-Information 204-022 Ab zwei Mitarbeitern ist ein Ersthelfer im Zeitarbeitsunternehmen zu bestellen. Die erforderliche Anzahl steigt mit der Anzahl der Mitarbeiter. Für den externen Einsatz ist eine Vereinbarung mit dem Kunden erforderlich, welche Vertragspartei die erforderlichen Ersthelfer stellt. Inklusionsbeauftragter § 181 SGB IX Jeder Arbeitgeber hat einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten in Bezug auf schwerbehinderte Arbeitnehmer zu achten hat. Bei der Beschäftigung von mindestens fünf schwerbehinderten Menschen ist zudem eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Strahlenschutzbeauftragter §§ 25, 26 Strahlenschutzgesetz Für Überlassungen in fremde Anlagen, bei denen die Beschäftigten ionisierenden Strahlen ab festgelegten Grenzwerten ausgesetzt sind (1 Millisievert pro Kalenderjahr) ist eine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz für den Personaldienstleister selbst erforderlich. Unter diese Vorschrift fallen unter anderem z.B. Kernkraftwerke, Beschleunigeranlagen oder Labore mit radioaktiven Substanzen. Für die Genehmigung ist die Benennung eines Strahlenschutzverantwortlichen und eines Strahlenschutzbeauftragten notwendig. Betriebsarzt Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2 Ein Betriebsarzt ist verpflichtend zu bestellen. Der Umfang der Betreuung ist abhängig von der Mitarbeiterzahl und dem Betreuungsmodell. MR Anzeige E+S Softwarelösungen - Damit Sie mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben haben! 1 Jahr, 12 Monate, 52 Wochen, 365 Tage, 8.760 Stunden, 525.600 Minuten oder 31.536.000 Sekunden ... Das vergangene Jahr war in jedem Augenblick ereignisreich. Dafür danken wir Ihnen und wünschen fröhliche Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020! Ihr E+S-Team www.es-software.de

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