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Zdirekt! 04-2015

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Z direkt! Titelthema Verbundausbildung: Kooperation von Zeitarbeit und Kundenfirmen Eine echte Win-Win-Situation Ein Zeitarbeitsunternehmen, das einen Elektriker ausbildet? Oder eine Krankenschwester? Ja, das geht – die Verbundausbildung macht’s möglich. Die Auszubildenden sind fest im Zeitarbeitsunternehmen angestellt, sammeln die praktische Erfahrung jedoch in einem oder mehreren Partnerunternehmen. Von einer Verbundausbildung profitieren alle Beteiligten. Der Personaldienstleister ist dabei quasi Dreh- und Angelpunkt: Er akquiriert den Auszubildenden, schließt den Ausbildungsvertrag und betreut ihn. Zudem kooperiert der Betrieb mit dem Kundenunternehmen in Form eines Verbundausbildungsvertrags und kümmert sich gemeinsam mit der IHK um die Eintragung des Ausbildungsvertrags sowie die Überwachung der Prüfungsorganisation. Außerdem schließt die Zeitarbeitsfirma einen Kooperationsvertrag mit dem Trainingszentrum, das dann die sozialpädagogische Betreuung und praktische Wissensvermittlung für den Auszubildenden übernimmt. 16

Titelthema Z direkt! Das Kundenunternehmen ist gefragt, wenn es um die berufliche Handlungsfähigkeit geht, und stellt den praktischen Lernort zur Verfügung. Den theoretischen Teil liefert wie allgemein üblich die Berufsschule. Für das Zeitarbeitsunternehmen gilt es, dabei auch die Kosten im Blick zu behalten. Den Einnahmen – Ablöseprämie bei Übernahme, Unternehmenszahlungen und, je nach Projekt, Fördermitteln – stehen Ausgaben für Projektorganisation und Azubibetreuung sowie Trainingszentrum, Ausbildungsvergütung und eventuelle Nebenkosten gegenüber. Für den Auszubildenden hat die Verbundausbildung zahlreiche Vorteile: Sie bietet eine berufliche Perspektive, es kann eine berufliche Ausbildung genossen werden, die sonst vielleicht nur schwer realisierbar wäre, und nach der Ausbildung steht eine Übernahme in Aussicht. Weiterer Pluspunkt: Bei der Verbundausbildung handelt es sich um eine „interne“ anstatt um eine außerbetriebliche Ausbildung. Viele Vorteile Für die Kundenunternehmen der Zeitarbeitsbranche ergibt sich ebenfalls eine lange Liste von Vorteilen. Über diese Form der Ausbildung kann der eigene Nachwuchsbedarf gesichert werden, die Firma ist gegenüber dem Auszubildenden nicht rechtlich gebunden und sie kann die Ausbildung als lange Erprobungszeit nutzen. Zusätzlich ergibt sich eine hohe Wahlfreiheit. Eine eigene Ausbildungsinfrastruktur ist nicht nötig – in der Förderphase bleibt unterm Strich sogar eine Kostenersparnis hinsichtlich der Ausbildungsvergütung. Zu guter Letzt trägt der Kundenbetrieb kein Risiko bezüglich der Übernahmeverpflichtung. Neukunden gewinnen Eine echte Win-Win-Situation, von der am Ende alle drei Beteiligten profitieren, denn auch das Zeitarbeitsunternehmen hat von der Verbundausbildung einen Nutzen: Das Ausbildungsprojekt bedeutet für die Firma einen Imagegewinn, und sie hat eine Vorreiterfunktion im Wettbewerb. Damit kann der Personaldienstleister Kunden nicht nur binden, sondern auch neue gewinnen, denn die Verbundausbildung stellt auch ein Dienstleistungsangebot für den Kunden dar. Schließlich werden damit neue Fachkräfte herangebildet, und – richtig organisiert – ist die Durchführung kostenneutral. Ein gutes Beispiel für die praktische Umsetzung ist die Re-Aktivierung von Ausbildungsplätzen in Ostwestfalen-Lippe (ReAktivA OWL). In den Jahren von 2006 bis 2011 absolvierten 134 Auszubildende die Verbundausbildung. 32 Prozent davon brachen die Ausbildung vorzeitig ab, 91 lernten weiter bis zum Berufsabschluss. 68 erhielten danach Anschlussbeschäftigungen – 38 ehemalige Verbundauszubildende arbeiteten in Kooperationsunternehmen, 22 wechselten in Drittbetriebe und acht Absolventen wurden vom iGZ-Mitgliedsunternehmen Piening übernommen. 23 Ex-Azubis entschieden sich anderweitig. Wolfram Linke Letter of Intent zu Verbundausbildungen Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, erlaubt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) Verbundausbildungen. Auf diese Weise können auch solche Betriebe ausbilden, die alleine nicht die gesamte Bandbreite der Ausbildungsinhalte vermitteln könnten. Die Zeitarbeitsverbände, die Bundesagentur für Arbeit, der DIHK und einige Zeitarbeitsfirmen schlossen einen Letter of Intent ab. Dieser bietet die Grundlage dafür, dass auch Zeitarbeitsunternehmen Verbundausbildungen anbieten dürfen. Wichtig bei solchen Kooperationen ist, dass ein Unternehmen als Arbeitgeber auftritt und die organisatorischen Fäden in der Hand hält, beispielsweise das Zeitarbeitsunternehmen. Dieses ist finanziell und rechtlich für den Auszubildenden verantwortlich. Außerdem muss es dafür sorgen, dass alle relevanten Inhalte der Ausbildung vermittelt werden. Wenn das Unternehmen alleine also nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln kann, dann kann der Auszubildende diese Praxiserfahrung in anderen Firmen sammeln. Das BiBB hat einen Leitfaden zu Verbundausbildungen zusammengestellt. ig-zeitarbeit.de/system/fi les/2015/ bibb_verbundausbildung.pdf 17

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