Z direkt! 03/2022 EDITORIAL 3 Zeitarbeit – Hoffnungsträgerin und Leidtragende zugleich Um über das Thema Arbeitskräftemangel mitreden zu können, bedarf es keiner Analyse umfangreicher Studien. Jeder erlebt es in seinem Alltag: Das Café schließt bereits am Mittag, die örtliche Postfiliale ist vorübergehend geschlossen, das Restaurant öffnet überhaupt nicht mehr. Zwar hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Arbeitsmarktbericht Juni 2022 wegen der Registrierung der aus der Ukraine Geflüchteten einen kräftigen Anstieg der Arbeitslosigkeit angekündigt. Doch im Hinblick auf die größeren Zusammenhänge in der Entwicklung des demografischen Trends und des damit bestehenden Erwerbspersonenpotenzials dürfte dies nicht mehr als eine Fußnote sein. Man fragt sich, wie angespannt die Arbeitskräftesituation ohne Pandemie und Ukrainekonflikt gewesen wäre. Die Arbeitsmarktforscher sind sich einig: Das Erwerbspersonenpotenzial wird in den nächsten Jahren bis 2030 und darüber hinaus sinken. Dies lässt sich bestenfalls durch eine verstärkte Zuwanderung und durch eine verbesserte Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials abbremsen. Für die Zeitarbeit ist das Problem des Arbeitskräftemangels ein zweischneidiges Schwert: Zunächst ist er DER limitierende Faktor für die Branche. In der aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Lünendonk & Hossenfelder nennen 85 Prozent der befragten Personaldienstleister „Bewerbermangel“ und 48 Prozent „Fachkräftemangel“ als größtes Hindernis für ihren Erfolg. Die Wirtschaft hingegen, die natürlich gleichermaßen unter dem Arbeitskräftemangel leidet, wendet sich an die Personaldienstleister, in der Hoffnung, über sie ihren Rekrutierungsbedarf decken zu können. Zwar können Personaldienstleister nicht zaubern, aber sie können mithelfen, das Erwerbspersonenpotenzial auszuschöpfen und die richtige Passung (Matching) zu erzielen. Das gilt auch und gerade für Mangelberufe. So fängt die Zeitarbeit zum Beispiel Menschen auf, die aus der Pflege eigentlich ausgeschieden wären, über die in der Zeitarbeit angebotene Flexibilität der Branche aber erhalten bleiben. Die Zeitarbeit könnte noch mehr, aber sie darf nicht. Nach wie vor gilt in § 40 Aufenthaltsgesetz das Verbot für die Zeitarbeit, Drittstaatler zu rekrutieren. Eine frappierende Diskriminierung von Arbeitgebern einer Branche und eine im Hinblick auf die skizzierte Arbeitsmarktsituation groteske Fehlregulierung, die zügig aufgehoben werden muss. Dr. Martin Dreyer, stellv. Hauptgeschäftsführer
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