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Zdirekt! 03-2021

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16 TITELTHEMA Professioneller durch geförderte Weiterbildung Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt seit Anfang 2019 Beschäftigte und Unternehmen dabei, „am Ball zu bleiben“ – um Arbeitslosigkeit vorzubeugen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt und der Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft führen dazu, dass sich Berufsbilder und Qualifikationsprofile deutlich verändern – und das in einem hohen Tempo. Früher hat der Kfz-Mechatroniker an Dieselmotoren geschraubt, heute muss er sich auch mit den Besonderheiten von E-Autos auskennen. Und während der Bürokaufmann einst wichtige Dokumente ausgedruckt in Ordnern ablegte, werden heutzutage cloudbasierte Ablage-Systeme genutzt und die Arbeitsorganisation kollaborativ gestaltet. Um diesen neuen Anforderungen gerecht werden zu können, müssen sich viele Mitarbeiter weiterbilden und höher qualifizieren. „Ihre Arbeitgeber können hier von Förderungen im Rahmen des QCG profitieren“, weiß Michael Loef, Berater beim iGZ- Kooperationspartner WBS TRAINING AG, der für Unternehmen passende Weiterbildungskonzepte erarbeitet. Die Vorteile der Förderung für Unternehmen sind eine engere Anbindung der Beschäftigten und die Aktualisierung des Fachwissens ihrer Beschäftigten bei überschaubaren Kosten. Die Beschäftigten profitieren insbesondere bei der Vorsorge vor Arbeitslosigkeit und durch mögliche interessante Jobentwicklungen. Im Laufe der vergangenen zwei Jahre sind bereits erste Verbesserungen des recht komplexen Förderkonzeptes umgesetzt worden, weitere sind angekündigt. Erste Erfahrungen zeigen, dass hier zwar ein weitgreifendes und wirksames Instrument zur Verfügung steht, die Umsetzung jedoch einen recht großen Prozessaufwand erfordert. Das Thema berufliche Weiterbildung in einem Unternehmen sollte also gut überlegt und langfristig geplant sein. Für die Professionalisierung der Zeitarbeitsbranche ist die Weiterbildung zunehmend bedeutsam, um den Anforderungen der Kunden gerecht werden zu können. Gleichzeitig stellt sich eine besondere Herausforderung: Jeder Weiterbildungstag bedeutet Umsatzverlust. Daher bedarf es einer besonderen Herangehensweise für die Branche der Personaldienstleister. Kleine Firmen erhalten bei den sogenannten Anpassungsqualifizierungen eine höhere Förderung als größere Unternehmen. Die Förderung ist somit gestaffelt.

Z direkt! 03/2021 TITELTHEMA 17 Eine Ausnahme gibt es jedoch bei zwei Personengruppen – über 45-jährige Angestellte und auch schwerbehinderte Menschen erhalten eine hundertprozentige Förderung der Weiterbildungskosten, auch wenn sie in Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten arbeiten. Damit wird auf die besondere Gefährdung dieser Personengruppen durch die digitale Transformation Rücksicht genommen. Anpassungsqualifizierungen können je nach Umfang zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten andauern. Eine Mindestanzahl von 120 Stunden ist jedoch per Gesetz vorgesehen. Durch die hohe Fördersumme von Kleinstunternehmen ergibt sich jedoch auch ein Dilemma, da diese Unternehmensgruppe keine eigene Kursgruppe stellen kann. „Hier greift der Vorteil eines Verbundes, denn wo es ähnliche Bedarfe gibt, können diese so leicht zu einer Kursgruppe zusammengeführt werden“, erklärt Loef. Sinnvoll ist auch eine Kooperation mit Kundenunternehmen. Eine Umfrage des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen im Jahr 2020 unter iGZ-Mitgliedsunternehmen hatte einen erhöhten Bedarf an Weiterqualifizierungen ergeben, sowohl im internen als auch externen Bereich. Als Folge bieten der iGZ und die WBS TRAINING AG seit September ausgewählte Weiterbildungsinhalte und Kurse als Verbundmaßnahmen an, die über ihre Webseiten gebucht werden können. Förderbeispiele von Anpassungsmaßnahmen: Kosten des Kurses (Dauer: 1 Monat): 2.000 € | Brutto-Gehalt Beschäftiger: 2.500 € Förderung Unternehmen 10 bis 249 Beschäftigte: (50 % Gehalt/ 50 % Kurs): Förderung UN bis 249 – 2499 Beschäftigte: (25 % Gehalt / 25 % Kurs): Fördersumme Gehaltskosten: 1.500 € Fördersumme Gehaltskosten: 750 € Fördersumme Kurskosten: 1.000 € Fördersumme Kurskosten: 500 € Fördersumme: 2.500 € Fördersumme: 1.250 € Eigenanteil an den Kurskosten: +1.000 € Kleine und mittelständische Unternehmen bekommen tatsächlich mehr ersetzt, als der Kurs kostet; allerdings investieren sie die Arbeitszeit ihres Beschäftigten. Eigenanteil an den Kurskosten: -750 € Große Unternehmen beteiligen sich an den Kurskosten und investieren die Arbeitszeit ihres Beschäftigten. Eine weitere interessante Möglichkeit einer intensiven Weiterbildung ab vier Monate Dauer bieten sogenannte abschlussorientierte Weiterbildungen mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent der Weiterbildungs- und Gehaltskosten. Teilqualifizierungen (TQ) können hier das Mittel der Wahl sein, da diese sowohl bei den Inhalten als auch in der Zielrichtung eines kompletten Berufsabschlusses viele Optionen bieten. Anfang November startet mit der TQ1 Mechatronik ein Verbund-Pilotprojekt an zwei Standorten, an denen sich Ungelernte in Anstellung bei vier großen Unternehmen der Zeitarbeitsbranche mit Unterstützung der Bundesagentur und der regionalen Agenturen für Arbeit auf den Weg machen, eine qualifiziertere Tätigkeit ausüben zu können. „Mit weiteren TQ besteht gegebenenfalls sogar die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu schaffen“, gibt Berater Loef einen Ausblick auf die Zukunft der Weiterbildung. „Die Qualifizierung von Mitarbeitern ist das Nonplusultra um auf dem sich immer agil bewegenden Markt sich eine eigene Marke und ein Alleinstellungsmerkmal für sein Unternehmen aufzubauen.“ CvK ANSPRECHPARTNER Clemens von Kleinsorgen Fachbereich Bildung und Personal | Qualifizierung Tel. 0251 32262-161 kleinsorgen@ig-zeitarbeit.de

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