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Zdirekt! 03-2020

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50 GASTBEITRAG

50 GASTBEITRAG Nachhaltigkeit – trotz Corona weiter das Thema der Zukunft! Anfang 2020 sah alles danach aus, dass das neue Jahrzehnt im Scheinwerferlicht der Nachhaltigkeit stehen werde. Die Themen Klimawandel und Klimaschutz bewegten die Gemüter, dazu noch die Herausforderungen durch Digitalisierung und geopolitische Entwicklungen. Wenige Monate später hat sich die Welt schlagartig verändert. Doch die Trias aus Klimawandel/Klimaschutz, Digitalisierung und Geopolitik ist damit nicht vom Tisch. Vielmehr kommt die Coronakrise als neue Herausforderung hinzu. Auch aus rechtlicher Sicht sollte sich ein sorgfältiger Geschäftsleiter mit allen vier Themenstellungen auseinandersetzen und das Thema Nachhaltigkeit nicht aus den Augen verlieren. Die Coronakrise und das Bemühen um mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft stehen sich nicht unversöhnlich gegenüber. Vielmehr wird klar, wie wichtig es ist, künftige Krisen, die durch ein nicht hinreichend nachhaltiges Wirtschaften ausgelöst oder begünstigt werden, nach Möglichkeit zu vermeiden oder abzumildern – oder zumindest bestmöglich auf sie vorbereitet zu sein. Stichworte sind: Kosteneffizienz klimaschützender Maßnahmen, Resilienz gegenüber Auswirkungen des Klimawandels, Transparenz in der Lieferkette, wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft. Rechtliche Kardinalpflicht eines jeden Geschäftsleiters ist dabei die langfristige Bestandssicherung des Unternehmens. Gerade bei Strategie- und Investitionsentscheidungen ist es essentiell, diese auf Grundlage angemessener Information zu treffen. Nachhaltigkeitsaspekte können hierbei nicht einfach ausgeblendet werden. Dr. Daniel Walden WEITERHIN IM FOKUS DER POLITIK Die EU-Kommission und der Europäische Rat wollen auch angesichts der Coronakrise am European Green Deal festhalten. Entsprechendes hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in ihrer Stellungnahme zur COVID-19-Pandemie Mitte April 2020 gefordert. Mit dem im Dezember 2019 vorgestellten European Green Deal zielt die EU-Kommission auf die Umgestaltung der EU-Wirtschaft für eine nachhaltige Zukunft ab. Im vergangenen März hat die EU-Kommission dazu einen Entwurf für das Herzstück des Green Deal, das EU-Klimagesetz, vorgelegt. Auch in den Bereichen nachhaltige Finanzwirtschaft, nachhaltige Unternehmensführung und Nachhaltigkeitsberichterstattung will die EU-Kommission weiterhin aktiv sein. Zudem hat sie für 2021 einen Regelungsvorschlag angekündigt, durch den für Unternehmen aus der EU verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt eingeführt werden sollen, um Missstände in der Lieferkette einzudämmen. Auf

Z direkt! 03/2020 GASTBEITRAG 51 nationaler Ebene haben Bundesminister Müller und Heil ein Lieferkettengesetz noch für diese Legislaturperiode angekündigt. Das dazu durchgesickerte Eckpunktepapier wird derzeit heftig diskutiert. Eine mittlerweile fast schon omnipräsente Forderung ist, dass Konjunktur- und Investitionsprogramme zur Bewältigung der Coronakrise nachhaltig ausgestaltet werden müssen. Nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Stichwort: neuer Marshall-Plan) haben sich auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, Bundeskanzlerin Merkel und zahlreiche namhafte deutsche Unternehmen entsprechend geäußert. RISIKEN UND CHANCEN Bestehende und künftige Nachhaltigkeitsrisiken werden sich infolge der Coronakrise nicht grundlegend verändern bzw. reduzieren. Gleichzeitig nehmen die mit nachhaltigkeitsorientierten Geschäftsmodellen verbundenen Chancen weiter zu, nicht zuletzt auch aufgrund der Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Investitionen. Gemäß der geltenden rechtlichen Vorschriften muss sich die Geschäftsleitung angemessen (auch) mit Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auseinandersetzen. Das vieldiskutierte Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken von Januar 2020 hat daher Fortbestand: Es soll gesetzliche oder aufsichtliche Vorgaben im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken weder abschwächen noch erweitern. Das Merkblatt gilt unmittelbar nur für Finanzunternehmen, ist aber auch für Unternehmen der Realwirtschaft interessant. Kreditgeber und Investoren werden Nachhaltigkeitsaspekten also künftig voraussichtlich noch mehr Beachtung schenken. NACHHALTIG IN DER ZEITARBEIT Speziell für Personaldienstleister ergibt sich daraus: Eine zunehmende Nachhaltigkeitsorientierung ihrer Kundenunternehmen – sei sie nun freiwillig oder durch den Markt bzw. den Gesetzgeber befördert – wird sich zunehmend auch auf die Personaldienstleister auswirken, da sie ein wichtiges Glied in der Lieferkette der Unternehmen bilden. Darüber hinaus sollten sich Personaldienstleister schon aus eigenem Interesse an einer (im wahrsten Sinne des Wortes) nachhaltigen Wertschöpfung aktiv mit dem Thema beschäftigten. Wettbewerbsvorteile bei der Personalgewinnung und Unternehmensakquise sowie die Vermeidung von Reputationsschäden und rechtlichen Haftungsrisiken sind dabei nur erste Stichpunkte, die für eine Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie sprechen können. FAZIT Die Coronakrise wird die Nachhaltigkeit nicht stoppen, sondern im Gegenteil sogar befördern. Es ist bereits absehbar, dass sie zu einem veränderten Verhalten und einer Neubewertung vieler Annahmen über die Weltwirtschaft führen wird. Die Krise zeigt die Verwundbarkeit einer globalisierten Welt an ihren empfindlichsten Stellen. Dies mag das Bewusstsein dafür schärfen, dass auch künftige Krisen – allen voran solche infolge fortschreitenden Klimawandels – ganz ähnliche Folgen mit sich bringen könnten und es daher gilt, sie nach Möglichkeit zu verhindern oder abzumildern. Zudem wird deutlich, wie wichtig es ist, die Resilienz der Unternehmen zu stärken. Dazu gehört auch, mehr Transparenz gerade an den kritischen Stellen der Lieferkette zu schaffen und Risiken zu diversifizieren. Globale Herausforderungen können letztlich nur durch ein gemeinsames Zusammenwirken aller Akteure effizient angegangen werden. Dr. Daniel Walden von der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf Gesellschaftsrecht und Haftung spezialisiert und beschäftigt sich seit Jahren auch mit dem Thema Corporate Social Responsibility. www.beiten-burkhardt.com

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