Z direkt! § Recht direkt! Recht direkt! § Z direkt! Arbeitsmigration: Einwanderungsgesetz könnte helfen Beschäftigungsverbot für die Zeitarbeit streichen Im April dieses Jahres hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Diskussionsvorschlag für ein Einwanderungsgesetz gemacht. Auch die SPD hat bereits im letzten Jahr entsprechende Ideen geäußert. Nach den Vorstellungen beider Parteien sollen die bestehenden Regelungen der Arbeitskräfteeinwanderung erleichtert und der Arbeitsmarktzugang insbesondere für (hoch-) qualifizierte Arbeitskräfte flexibler und nachvollziehbarer gesteuert werden. Asylbewerber und Geduldete sollen hiervon ebenso profitieren. Auch Europa denkt über Neuerungen nach. Die Europäische Kommission hat im Juni 2016 einen Aktionsplan zur Neufassung der Blaue-Karte-Richtlinie vorgelegt. Ziel soll es auch hier sein, die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu vereinfachen. Nur eingeschränkte Nutzung Offensichtlich sind die gewünschten Erfolge bis dato nicht eingetreten – die Blaue Karte EU wird nur in eingeschränktem Maße genutzt. Man kann von einem Fehlschlag sprechen. Mit Argumenten wie „demografischer Wandel“, Fachkräftemangel“ und „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ versuchen die Ideengeber ihre Reformvorschläge zu begründen, die nicht von allen unkritisch bewertet werden. § Öffnung des Arbeitsmarktes befristet Doch wer genau würde von möglichen Änderungen profitieren? Wären es tatsächlich nur die Hochqualifizierten? Und die entscheidende Frage: Welchen Nutzen hätte dies für die Zeitarbeit? Man wird nicht müde zu wiederholen, dass eine tatsächliche Öffnung des Arbeitsmarktes und damit eine Gleichstellung der Branche „Zeitarbeit“ mit allen anderen Arbeitgeberbranchen nur durch die Streichung von § 40 Absatz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erreicht werden kann. Die Beschäftigung von Geduldeten und Asylbewerbern ist im Zuge der seit 2015 durchgeführten Reformen zwar erleichtert worden. Auch eine Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich möglich. Diese Öffnung gilt im Übrigen nur befristet für drei Jahre, läuft also im Jahr 2018 aus. § BA versagt Zustimmung Für alle anderen Drittstaatsangehörigen, die zu Erwerbszwecken nach Deutschland einreisen wollen, bleibt es aber dabei, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Zustimmung versagt, wenn der Ausländer in der Zeitarbeit beschäftigt werden will. Also immer dann, wenn eine Zustimmung der BA zur Ausübung einer Beschäftigung eingeholt werden muss, wird diese für die Beschäftigung in der Zeitarbeit nicht erteilt. Die Blaue Karte EU und die Zeitarbeit § Ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann eine Blaue Karte EU erteilt werden, wenn der Ausländer über einen inländischen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügt und mindestens 50.800 Euro verdient (Stand 2017). Außerdem kann eine Blaue Karte EU erteilt werden, wenn er über einen inländischen Hochschulabschluss in einem Mangelberuf verfügt und mindestens 39.624 Euro verdient (Stand 2017). In beiden Fällen muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen, das eine seinen Qualifikation angemessene Beschäftigung beinhaltet. Zu den Mangelberufen zählen Naturwissenschaftler, § Mathematiker, Ingenieure und Ärzte. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist auch eine Beschäftigung in der Zeitarbeit erlaubt. Erfahrungsgemäß ist die Zahl derjenigen Drittstaatsangehörigen, die mit einer Blaue Karte EU in der Zeitarbeit beschäftigt sind, aber eher gering. Hochqualifizierte Geduldete und Asylbewerber Gelduldete und Asylbewerber dürfen zwar als Hochqualifizierte ebenfalls in der Zeitarbeit beschäftigt werden, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 32 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung). Trotzdem erhalten Geduldete und Asylbewerber aber keine Blaue Karte EU. Das schreibt § 19a Absatz 5 Nr. 5 AufenthG ausdrücklich vor. Auch für Asylbewerber ist die Blaue Karte EU nicht vorgesehen. § Arbeitsvisum vor Einreise beantragen Grundlegend sind Asylverfahren und Erwerbsmigration streng voneinander zu trennen. Der syrische Ingenieur, der in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt hat, müsste demnach grundsätzlich erst wieder ausreisen, um in seinem Heimatland einen Antrag auf ein „Blaue-Karte-Visum“ zu stellen, wenn er auch als Ingenieur in Deutschland arbeiten möchte. Das erscheint zwar zunächst paradox, entspricht aber den allgemeinen Regelungen des Aufenthaltsrechts: Erforderlich ist demnach die Einreise mit dem richtigen Visum. Das bedeutet, dass das Visum für den jeweiligen konkreten Aufenthaltszweck ausgestellt sein muss. Daher gilt auch hier der Grundsatz: Wer nach Deutschland einreisen will, um zu arbeiten, § benötigt prinzipiell ein Arbeitsvisum. Hier greift dann wiederum die strenge Regelung des § 40 AufenthG, wenn nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. § Reformvorschläge Blaue Karte EU Hieran knüpfen unter anderem die Pläne der Europäischen Kommission. Die Regelungen zur Blaue Karte EU sollen unter anderem ausgeweitet werden auf hochqualifizierte Personen, die eindeutig Anspruch auf internationalen Schutz haben (Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte). Auch wenn danach ein „Spurwechsel“, also der Erhalt eines Aufenthaltstitels zu Erwerbszwecken, möglich sein soll, ohne in das Heimatland ausreisen zu müssen, stellt sich doch die Frage, welchen Vorteil diese Ausdehnung für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit hat. Unmittelbar ist keiner festzustellen, denn Asylbewerber dürfen grundsätzlich nach drei Monaten in den Bezirken, in denen die Bundesagentur für Arbeit auf die Durchführung einer Vorrangprüfung verzichtet, ohnehin in der Zeitarbeit eingesetzt werden (vgl. § 32 Absatz 3, 5 Nr. 3 Beschäftigungsverordnung). Größere Rechtssicherheit Die neue E+S Info-APP für E+S Personaldienstleister nutzerfreundliches, intuitives und flexibles Tool direkter Zugriff auf alle relevanten Daten zu jederzeit und von jedem Ort auskunftsfähig flexible Einsatzkoordination aktuelle Informationen aus den Bereichen Personen, Unternehmen, Einsätze und Kontakthistorien Der Besitz einer Blauen Karte EU mag aber aus Sicht des Ausländers aus anderen Gesichtspunkten interessant sein (zum Beispiel Familiennachzug, gesicherter Aufenthaltsstatus) und eine größere Rechtssicherheit auch aus Sicht des Arbeitgebers bieten. Für die Beschäftigung in der Zeitarbeit bedeutet es aber wieder: Ist eine Zustimmung erforderlich oder nicht? Nur in den zustimmungsfreien Fällen wird die Blaue Karte erteilt. Da scheitert es aber oftmals an den Gehaltsgrenzen. § Anzeige Besuchen Sie uns auf unserem Stand in Köln: Halle 3.1, Stand F28_A 24 25 www.es-software.de Android & iOS
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