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Zdirekt! 03-2016

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Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Wäschereidienstleistungen: höherer Mindestlohn Seit dem 1. Juli gilt sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland eine neue Lohnuntergrenze von 8,75 Euro pro Stunde für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Zeitarbeitskräfte in Westdeutschland erhalten den höheren Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche, der derzeit bei neun Euro liegt. Mindestlohn im Elektrohandwerk bindend Zum 1. August wurde der Mindestlohn im Elektrohandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Zeitarbeitskräfte, die im Elektrohandwerk eingesetzt sind, müssen nun mindestens 9,85 Euro in Ostdeutschland und 10,35 Euro in Westdeutschland verdienen. Bürokratieentlastung für Unternehmen Die Bundesregierung möchte kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Belastungen befreien. Die Aufbewahrungsfristen für Belege sollen gekürzt werden und die elektronische Übermittlung von Rechnungen öfter möglich sein. In der Zeitarbeitsbranche wären von diesem Gesetz über 38.000 reine Zeitarbeitsunternehmen und Mischbetriebe betroffen. Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. AÜG-Reform im Bundeskabinett beschlossen Das Bundeskabinett hat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen. Mit der Änderung soll ein Missbrauch bei Zeitarbeit und Werkverträgen verhindert werden. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2017 gilt Equal Pay nach neun Monaten, also eine Gleichbezahlung von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft. Bestehende Branchenzuschlagstarifverträge bleiben aber weiterhin gültig. Außerdem ist die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beschlossen. Auch hier gelten Tariföffnungsklauseln. Bedeutung der Online-Stellenbörsen nimmt zu 24,6 Prozent der Arbeitgeber verlassen sich bei der Suche nach neuen Mitarbeiten auf Arbeitsagenturen. Mittlerweile laufen aber auch 22,4 Prozent der Personalsuchprozesse über Onlinebörsen. Der Anteil der Tageszeitungen bei der Personalsuche ist weiter auf 4,3 Prozent zurückgegangen. Wochenzeitungen konnten ihre Bedeutung leicht auf sieben Prozent steigern. Damit liegen sie trotzdem noch hinter der eigenen Website (13,3 Prozent) und Empfehlungen von eigenen Mitarbeitern (11,7 Prozent). VBG-Gefahrklasse sinkt um 18,2 Prozent Ab dem Jahr 2017 gilt eine Gefahrklasse von 6,52 Punkten anstatt der zuvor geltenden 7,97. Dies wurde auf der VBG-Vertreterversammlung beschlossen. Die jahrelange Präventions- und Aufklärungsarbeit bei den Firmen zeigt damit Wirkung. Für die Mitglieder stellt Martin Gehrke, stellvertretender iGZ- Bundesvorsitzender, jedes Jahr gegen April eine Excel- Tabelle, ein Berechnungsblatt sowie eine Erklärung für die VBG-Beiträge zur Verfügung, was die Beitragsberechnung erleichtert. Branchenzuschläge in Kontraktlogistik verneint Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in einem Urteil entschieden, dass in der Kontraktlogistik keine Branchenzuschläge der Automobilindustrie gezahlt werden müssen. Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der geklagt hatte, weil er seiner Ansicht nach zu Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetrieben der Metall- und Elektroindustrie gehöre und deshalb dieser Tarifvertrag für ihn greife. Das beklagte Unternehmen zählte ihn dagegen zum Logistikunternehmen. Für die Anwendung des TV BZ ME ist der konkrete Einsatzbetrieb des Zeitarbeitnehmers beim Kunden maßgeblich. Zudem finde eine Produktion von Gütern beim Kläger nicht statt. Er sei auch kein Hilfs- und Nebenbetrieb im Sinn des TV BZ ME. 4

Kurz berichtet Z direkt! Zeitarbeitsbranche im Aufwärtstrend Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 949.227 Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt. Die Bundesagentur für Arbeit zählte die meisten Zeitarbeitskräfte (1.006.827) im September. Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an allen Beschäftigten lag im Schnitt mit 2,6 Prozent um 0,1 Prozent höher als 2014. Mit 22,9 Prozent war der Großteil der Zeitarbeitnehmer in der Lagerwirtschaft eingesetzt. Danach folgte mit 98.956 Beschäftigten die Metallbearbeitung. Am stärksten vergrößerte sich der Anteil der Arbeitnehmer im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (+ 17,5 Prozent auf 58.081 Arbeitskräfte). Integrationsgesetz verabschiedet Am 8. Juli wurde das Integrationsgesetz verabschiedet, das seit dem 6. August in Kraft ist. Die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete wird für zunächst drei Jahre in Arbeitsagenturbezirken mit guter Arbeitsmarktlage ausgesetzt. Das bedeutet, dass Flüchtlinge auch in der Zeitarbeitsbranche ab sofort bereits nach drei Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland beschäftigt werden können. Bisher war dies erst nach 15 Monaten möglich. Für die Dauer einer Ausbildung erhalten die Flüchtlinge einen gesicherten Aufenthalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diejenigen aus sicheren Herkunftsländern von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Ehemals Arbeitslose profitieren von Zeitarbeit Arbeitslose, die einen Job in der Zeitarbeit antreten, profitieren nicht nur kurzfristig: Gegenüber Arbeitslosen, die keine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufgenommen haben, finden sie anschließend deutlich häufiger eine neue Beschäftigung. Die Wahrscheinlichkeit einer späteren Tätigkeit steigt bei deutschen Arbeitslosen um 15 Prozent, bei ausländischen sogar um 17 Prozent. Türkische Arbeitslose profitieren am stärksten von der Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche (+18 Prozent). Kaum ein Arbeitnehmer sammelt so vielfältige Einblicke in die Wirtschaftswelt wie eine Zeitarbeitskraft. Etwa 35 Prozent werden direkt vom Kundenunternehmen abgeworben. Antonia Aulbert Anzeige Zukunft Personal Köln, Stand G 13, Halle 3.1 Erster Onlineshop für Ihre Recruiting- und Personaldienstleistungen Mit vier Klicks zum Vertriebserfolg Jetzt eigenen Onlineshop holen - 100% Gratis! www.pergenta.de/onlineshop pergenta - die Nummer Eins Agentur der Branchengrößen , und ihrer Kunden

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