Z direkt! Hintergrund Höchstüberlassungsdauer Gesetz gewürfelt? 18 Monate, dann ist Schluss. Länger soll ein Zeitarbeitseinsatz nach den Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr dauern dürfen. Damit will sie den Begriff „vorübergehend“ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) präzisieren. Warum gerade 18 Monate? CDU und CSU befanden Einsätze von bis zu zwei Jahren Dauer als angemessen. Die SPD hingegen forderte eine Beschränkung auf zwölf Monate. Am Verhandlungstisch trafen sich die Koalitionspartner schließlich in der Mitte. Seit Einführung des AÜG war die Höchstüberlassungsdauer immer wieder Inhalt von Gesetzesänderungen. Schrittweise verlängerte sich die Frist von anfangs drei Monaten über sechs Monate (ab dem Jahr 1985), neun Monate (ab 1994), zwölf Monate (ab 1997) und 24 Monate (ab 2002), bis sie schließlich im Zuge der Hartz-Reformen 2003 endgültig aufgehoben wurde. Seitdem verringerte sich die Arbeitslosenquote von 10,5 Prozent in 2003 auf 6,9 Prozent in 2013. Was wird passieren, wenn die Große Koalition tatsächlich ihr Maßnahmenpaket umsetzt? Laut iGZ- Mittelstandsbarometer erwarten mehr als drei Viertel der Verbandsmitglieder (sehr) negative Folgen für das eigene Unternehmen, wenn die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer eingeführt wird. „Die Bundesregierung darf der Wirtschaft nicht die Flexibilität nehmen“, betont die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian. „Andernfalls werden die Folgen für den Produktionsstandort Deutschland gravierend sein.“ Zeitarbeit biete der Wirtschaft die nötige Flexibilität zum Atmen. Wenn diese Komponente wegfalle, „wird das Arbeitsplätze kosten“, prophezeit Durian. Jeder zweite Arbeitsplatz, den die Zeitarbeitsbranche besetzt, ist in der Metall- und Elektroindustrie angesiedelt. Sollten die Koalitionspläne umgesetzt werden, sieht die Bundesvorsitzende große Probleme auf diese Branche zukommen. Denn nicht nur geringqualifizierte Mitarbeiter seien hier im Einsatz, auch hochqualifizierte Fachkräfte werden von der Metall- und Elektroindustrie über Zeitarbeit gesucht und gefunden. „Oftmals sind das langfristige Einsätze. Eine Höchstüberlassungsdauer würde daher gerade die Automobilindustrie besonders hart treffen.“ Durian sieht wenig Sinn darin, Zeitarbeitseinsätze gesetzlich zu beschränken. Denn aufgrund der Branchenzuschläge, die im November 2012 eingeführt wurden, gebe es ohnehin keine nennenswerten Lohnunterschiede mehr für Zeitarbeitskräfte, die langfristig Anzeige Andere sagen – wir tun! Software für Personaldienstleister neu mit SEPA + E-Bilanz Echte WEB-Branchenlösung · Zeitarbeit · Personalabrechnung · Business Intelligence (BI) · Rechnungswesen 22 www.es-software.de fi info@es-software.de fi Fon 0521.947170 E S Softwarelösungen
Hintergrund Z direkt! beschäftigt sind. Inzwischen gibt es für elf Branchen solche Lohnangleichungsmodelle, die das Gehalt der Zeitarbeitskräfte in fünf Stufen dem der Stammbelegschaft angleichen. Die erste Erhöhung gibt es branchenabhängig nach vier oder sechs Wochen. Nach neun Monaten erfolgt die Entlohnung schließlich auf demselben Niveau. Damit ist auch die zweite Forderung der Bundesregierung bereits erfüllt. Neben der Wiedereinführung der Höchstüberlassungsdauer plant sie im Koalitionsvertrag ein gesetzliches Equal Pay nach neun Monaten. Faktisch haben Zeitarbeitgeberverbände und Gewerkschaften dieses Bestreben mit den elf bestehenden Branchenzuschlags-Tarifverträgen aber bereits erfüllt. Denn was viele nicht wissen: Es gibt zahlreiche Branchen, in denen der Vergleichslohn der Stammbelegschaft unterhalb des Zeitarbeitstarifs liegt. Der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche liegt bereits seit Jahresbeginn bei 8,50 Euro in Westdeutschland und 7,86 Euro in Ostdeutschland. Noch während der Tarifvertragslaufzeit wird auch in den neuen Bundesländern die 8,50 Euro-Marke erreicht. Die Zeitarbeit ist der Bundesregierung also auch in puncto Mindestlohn einen Schritt voraus. Nimmt man beide geplanten Regelungen zusammen, wird das Vorhaben noch abenteuerlicher: „Dann wird nicht nur die Lohnangleichung nach neun Monaten beschlossen, sondern auch die Enteignung nach 18 Monaten“, fürchtet Durian. Denn dann müsse der Zeitarbeitnehmer nicht nur seinen Einsatz beenden, sondern auch unter Umständen spürbare Lohneinbußen in Kauf nehmen. Offen sei, wem das nutzen soll. „Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung während der Umsetzung der Koalitionspläne noch einmal genau hinschaut und sieht, was die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Vergangenheit bereits tarifpartnerschaftlich auf die Beine gestellt haben“, resümiert Durian. Das dürfe weder gefährdet noch ausgelöscht werden. Maren Letterhaus Anzeige TIME-JOB ® Zukunft Personal 14.-16.10.2014 in Köln Vorsprung durch innovative Software Mit TIME-JOB erledigen Sie alle administrativen Aufgaben der Personaldienstleistung zuverlässig und professionell. Lernen Sie das Potenzial von TIME-JOB für die Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse kennen und verschaffen Sie sich den nötigen Spielraum für Wachstum und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. ©Squaredpixel Productions-istockphoto.com 30 JAHRE - GEDAT Gesellschaft für Datentechnik mbH Besuchen Sie uns auf der Zukunft Personal 2014 in Halle 3.1, Stand F.06 (Gemeinschaftsstand „Die Personaler“). Ihr kostenfreies Tagesticket erhalten Sie unter: info@gedat.de 23
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