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Zdirekt! 03-2014

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Z direkt! Titelthema

Z direkt! Titelthema Geldspritze für Weiterbildungen Wo Firmen wann einen Zuschuss beantragen können Wer sich im Fördermittel-Dschungel für Weiterbildungen zurechtfinden möchte, muss genau hinschauen. Kirstin Laukamp, iGZ-Referat Zeitarbeit und Qualifizierung, kennt sich bestens aus und erklärt, was es bei BAFöG, WeGebAU, EGZ und Co. zu beachten gibt. „In vielen Bundesländern gibt es Fördertöpfe für Weiterbildungen", erklärt Laukamp. Die Regelungen seien allerdings sehr unterschiedlich. Meistens gibt es das Geld nur für Arbeitnehmergruppen, die es schwerer auf dem Arbeitsmarkt haben, zum Beispiel Berufseinsteiger, Ältere, Geringqualifizierte oder befristet Beschäftigte. Allen gemein ist, dass die Teilnehmer jeweils einen Eigenanteil von bis zu 50 Prozent bezahlen müssen. Die maximale Förderhöhe ist meistens auf 500 Euro begrenzt. In Hamburg liegt sie bei 1.500 Euro. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Marke kürzlich im Kampf gegen den Fachkräftemangel auf 2.000 Euro angehoben. Die Eckdaten für regionale Förderungen sind in der nebenstehenden Infografik zusammengefasst. Bildungsprämie Bundesweit einheitlich sind die Bestimmungen der Bildungsprämie. Sie fördert Berufstätige über 25 Jahre, deren Brutto-Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt und die mehr als 15 Wochenstunden arbeiten. Erstattet wird auch hier die Hälfte der Kursgebühren bis zu einem maximalen Wert von 500 Euro. Das Spektrum von anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ist bei der Bildungsprämie sehr weit. Relevant ist lediglich, dass die Fortbildung für die aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit hilfreich ist. Den Antrag muss der Arbeitnehmer selbst stellen. Meister-BAFöG Für internes Personal kann das Meister-BAFöG interessant sein, welches für Aufstiegsfortbildungen beantragt werden kann. „Das sind zum Beispiel die Fortbildungen zum Personaldienstleistungsfachwirt IHK oder zum Betriebswirt IHK“, konkretisiert Laukamp. Nachdem der Arbeitnehmer einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt hat, werden bis zu 55,5 Prozent der Ausbildungskosten übernommen. Auf der Internetseite des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen gibt es unter dem Menüpunkt „Bildung – Förderung“ exklusiv für iGZ-Mitglieder eine Auflistung der Fördermittel sowie der jeweiligen Voraussetzungen. Außerdem hilft Kirstin Laukamp, iGZ-Referat Zeitarbeit und Qualifizierung, gerne weiter. Sie ist unter der Telefonnummer 0251 32262-172 oder unter der Emailadresse laukamp@ig-zeitarbeit.de zu erreichen. Kirstin Laukamp, Referat Zeitarbeit und Qualifizierung 14

Wappen des Landes Brandenburg David Liuzzo 2006 Titelthema Z direkt! WeGebAU Wer einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifizierung erlangen möchte, sollte sich über die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen, kurz WeGebAU, informieren. Seit 2006 unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Geringqualifizierte und Mitarbeiter, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Die Höhe der Fördersumme wird individuell festgelegt. Eingliederungszuschuss (EGZ) Ebenfalls individuell werden die Anträge auf einen Eingliederungszuschuss begutachtet. Dieser kann für Arbeitnehmer beantragt werden, die aufgrund in der Person liegender Gründe nicht voll arbeitsfähig sind. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dann bis zu 50 Prozent des Gehalts und der Arbeitgeberkosten, um diese Einschränkung der Arbeitsleistung zu kompensieren. Für ältere und (schwer)behinderte Menschen kann die Förderung auch noch höher ausfallen. Maren Letterhaus Übersicht der Fördermittel Weiterbildungsbonus Betriebsstätte bis zu 100 Prozent bis 1.500 Euro Arbeitnehmer/Arbeitgeber Zwei P PLAN:PERSONAL Weiterbildungsscheck Hauptwohnsitz/ Arbeitsstätte 70 Prozent bis 500 Euro Arbeitnehmer/Arbeitgeber Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bildungsscheck Arbeitsstätte 50 Prozent bis 2.000 Euro Arbeitnehmer/Arbeitgeber Ausgewiesene Beratungsstellen QualiScheck Hauptwohnsitz/ Arbeitsstätte 50 Prozent bis 500 Euro Arbeitnehmer Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung Bezeichnung Geografisches Kriterium für Berechtigung Maximale Förderhöhe Antragsteller Antragsstelle Qualifizierungsscheck Hauptwohnsitz 50 Prozent bis 500 Euro Arbeitnehmer Ausgewiesene Beratungsstellen Bildungsscheck Hauptwohnsitz 70 Prozent bis 500 Euro Arbeitnehmer Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Weiterbildungsscheck Firmensitz 50 Prozent bis 500 Euro Arbeitnehmer Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen (GfAW) © iGZ 15

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