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Zdirekt! 02-2023

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10 TITELTHEMA

10 TITELTHEMA Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. Mitgliedsunternehmen: 1.800 Standorte: Berlin (Geschäftsstelle) Beschäftigte: 26 Gründung: 2011 Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) ist 2011 aus der Verschmelzung der beiden Verbände Arbeitgeberverband Mittelständischer Personal-dienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) hervorgegangen. Der BAP hat von Anfang an den Anspruch verfolgt, die gesamte Personaldienstleistungsbranche zu vertreten, und stand nicht nur Zeitarbeitsunternehmen offen, sondern auch Personalvermittlern und anderen Unternehmen, die Personaldienstleistungen im Sinne der BAP-Satzung betreiben. Als Erfolg kann deswegen der Beitritt des Bundesverbandes Personalvermittlung (BPV) 2013 bezeichnet werden, der nunmehr als Verbandsbereich Personalvermittlung (VBPV) im BAP agiert. Bereits ein Jahr zuvor wurde die BAP- Bundesakademie für Personaldienstleistungen GmbH (BAP Akademie) gegründet, mit einem umfangreichen Weiterbildungsangebot – auch für Nichtmitglieder – für die internen Mitarbeiter von Personaldienstleistungsunternehmen. Aber auch für die Zeitarbeitskräfte seiner Mitglieder bietet der BAP ein spezielles Qualifizierungsprogramm an: Seit 2015 können Zeitarbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit dem 3-Stufen-Qualifizierungsmodell in Etappen an einen anerkannten Berufsabschluss herangeführt werden. Von Beginn an war der BAP aber auch Mitglied in nationalen und internationalen Dachorganisationen und hat dort die Interessen der Personaldienstleister vertreten. Das gilt auf nationaler Ebene sowohl für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. als auch für den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., in denen der BAP Präsidiums- und Vorstandsmitglieder stellt. Auf internationale Ebene sind es der Weltverband World Employment Confederation (WEC) und World Employment Confederation Europe, in denen der BAP durch Mitgliedschaften für die Personaldienstleistungsbranche aktiv ist. Zur Netzwerkarbeit insbesondere mit wichtigen Kundenbranchen gehören darüber hinaus noch Mitgliedschaften in regionalen oder in Branchenverbänden. Außerdem ist der BAP Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und unterhält neben einem eigenständigen Tarifwerk mit Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag elf Branchenzuschlagstarifverträge, die zusammen mit dem iGZ unter dem Dach der VGZ abgeschlossen wurden. Da es dem BAP ein wichtiges Anliegen ist, gemeinsam mit seinen Mitgliedern die Qualität von Personaldienstleistungen nicht nur zu sichern, sondern auch voranzutreiben, wurden seit 2021 Qualitätsstandards für die Bereiche Pflege, Ausbildung und internationale Mobilität entwickelt. Diese Qualitätsstandards sind Leitlinien des Verbandes und zeigen anhand eines Kriterienkatalogs auf, wie gute Zeitarbeit in der Pflege, gute Ausbildung in der Zeitarbeit und gute internationale Mobilität in der Zeitarbeit aussehen. Als Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit setzt der BAP sich u. a. mit einem Verhaltenskodex für faire und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche und für die Wahrung von Chancengleichheit im Wettbewerb ein. 95 Prozent der rund 1.800 Mitgliedsunternehmen sind kleine und mittelständische Personaldienstleister. Viele der großen und internationalen Unternehmen der Branche sind ebenfalls Mitglied. Höchstes Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung, die den Vorstand und den Präsidenten wählt. Durch Fachkonferenzen und andere Veranstaltungen auf regionaler Ebene sowie eine intensive telefonische Beratung, insbesondere bei Rechtsund Tariffragen, hält der BAP engen Kontakt zu seinen Mitgliedsunternehmen. Der BAP organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, Verbänden, öffentlichen Institutionen, Medien u. a. und gestaltet so den Arbeitsmarkt mit.

Z direkt! 02/2023 TITELTHEMA 11 Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Mitgliedsunternehmen: 3.863 Standorte: Münster (Bundesgeschäftsstelle) Berlin (Hauptstadtbüro) Beschäftigte: 39 Gründung: 1998 Der iGZ wird am 28. März 1998 in Münster zunächst als Interessengemeinschaft unter anderem mit dem Ziel gegründet, sich für eine höhere Beitragsgerechtigkeit bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) einzusetzen. Nachdem am 1. Januar der neue VBG-Gefahrtarif in Kraft tritt, treffen sich am 7. März auf Initiative der Unternehmensvertreter Karl-Heinz Wolff und Dietmar Richter sowie des Herausgebers der Fachzeitschrift AIP, Peter Gröger, rund 50 Vertreter von kleinen und mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen in Münster und beschließen ein organisiertes Vorgehen gegen die erheblichen Beitragssteigerungen und erschwerten Herabsetzungsbedingungen für die Zeitarbeit. Im Jahr 2000 beschließen die 240 Mitgliedsunternehmen im Rahmen ihrer Versammlung die Umbenennung in einen Verein mit dem Status eines Arbeitgeberverbandes. Der iGZ professionalisiert sich 2001, führt mit einem Hauptgeschäftsführer das Hauptamt ein und geht in den Dialog mit den Gewerkschaften. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie regt der iGZ erstmalig die Schaffung einer Ausbildungsverordnung „Personaldisponent/Sachbearbeiter in der Zeitarbeitsbranche“ an. 2002 gründet der iGZ seine erste Tarifkommission, 2003 finden erstmals Tarifverhandlungen statt und es wird ein Flächentarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften verabschiedet. Damit einhergehend entwickelt der iGZ aufgrund hoher Nachfrage ein bis heute angebotenes, umfangreiches Seminarprogramm. iGZ und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) einigen sich mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB 2006 auf einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für die Zeitarbeitsbranche. 2008 schließen BZA und iGZ ein Fairnessabkommen mit der IG Metall. Der Ausbildungszweig Personaldienstleistungskaufmann/- kauffrau wird auf gemeinsame Initiative von BAP und iGZ eingeführt. Am 22. Februar 2012 gründet der iGZ gemeinsam mit dem BAP die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ). Im gleichen Jahr beschließt die Mitgliederversammlung die Einführung von iGZ-Branchenzuschlagstarifverträgen für elf Branchen und verabschiedet den iGZ-Ethikkodex. Parallel dazu wird die Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) eingerichtet. Im Februar 2017 wird in Münster ein bislang einzigartiger Preis verliehen: der iGZ-Award. Der iGZ überreicht ihn an Mitgliedsunternehmen, die sich besonders für ihre Mitarbeiter einsetzen. Der Preis wird im Rhythmus von zwei Jahren verliehen. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. zählt aktuell über 3.800 Mitglieder, bestehend aus kleinen und mittelständischen sowie größeren Unternehmen in der Zeitarbeitsbranche und setzt sich politisch und organisatorisch für die Interessen der Mitglieder ein. Der iGZ ist in seiner Organisation dezentral und basisdemokratisch aufgestellt. Höchstes Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung. Diese wählt den iGZ-Bundesvorstand. Durch seine regionale Verwurzelung über insgesamt 28 Landesbeauftragte und Regionalkreisleiter hält der iGZ stets den Kontakt zu seinen Mitgliedsunternehmen und somit zum Geschehen in der Branche. Der iGZ ist zudem Mitglied in zahlreichen Arbeitgeberverbänden. Der iGZ vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik und klärt auf, welche Vorteile gute Zeitarbeit bietet. Der iGZ schafft faire Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit und ist aktiv auf dem Gebiet von Branchen-Innovationen und der Digitalisierung. Der iGZ und sein mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenes Tarifwerk sind allgemein anerkannt, wodurch eine iGZ-Mitgliedschaft wie ein Gütesiegel wirkt. Der Verband bietet seinen Mitgliedsbetrieben herausragenden Service und echte Mehrwerte in Form von Weiterbildungsangeboten, Rechtsberatung, Brancheninformationen und Branchenvernetzung. WLI

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© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.