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Zdirekt! 02-2019

6 TITELTHEMA ÜBER

6 TITELTHEMA ÜBER GRENZEN HINAUS Zeitarbeit International

Z direkt! 02/2019 TITELTHEMA 7 So unterschiedlich die Zeitarbeitsmodelle in Europa auch sein mögen, eint sie doch alle eine Eigenschaft: Personaldienstleistung ermöglicht es den Wirtschaftsunternehmen flexibel auf die sich ständig ändernden Bedingungen der nationalen und internationalen Märkte zu reagieren – und HR-Themen kompetent auszulagern. Das steigert nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit. Für Arbeitnehmer bietet die Branche gleich mehrere Chancen – vom (Wieder-)Einstieg in den Beruf bis hin zur variablen Gestaltung von Work-Life-Balance. Dennoch hat die Zeitarbeit – übrigens in Deutschland mehr als in manch anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden – nach wie vor ein Imageproblem. Die Gründe mögen vielfältig sein, doch vielleicht hilft hier der Blick über den Tellerrand. In Deutschland ist es recht unkompliziert, ein Zeitarbeitsunternehmen zu gründen – der Schritt vom Tellerwäscher zum Zeitarbeitsunternehmer ist vergleichsweise klein. Es reicht die vorläufige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die üblicherweise nach drei Jahren in eine dauerhafte umgewandelt wird. Die Einführung der Ausbildung von Personaldienstleistungskaufleuten war sicherlich ein erster Schritt zur weiteren Professionalisierung der Branche. Doch reicht das wirklich? Auch hierzulande mehren sich die Stimmen, die Erlaubnislatte für den Einstieg ins Arbeitgeberleben höher zu legen. Unsere europäischen Nachbarn sind diesen Schritt längst gegangen. So benötigt jedes Unternehmen in der Schweiz, das in diesem Bereich tätig ist, zwingend eine Betriebsbewilligung vom zuständigen kantonalen Arbeitsamt und muss zur Sicherung von Lohnansprüchen aus dem Personalverleih eine Kaution leisten. Für den Personalverleih ins Ausland ist zusätzlich eine Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nötig. Für den Schweizer Temporärarbeitsverband sind diese Bedingungen mit ursächlich für ein besseres Image der Zeitarbeit in der Schweiz. In Österreich sind die Markteintrittsbarrieren ebenfalls höher. Und es gibt weitere grundsätzliche Unterschiede in den Rahmenbedingungen. So bedeutet etwa das deutsche „Arbeitgeber-Modell“ im Gegensatz zum „Agentur-Modell“, wie es beispielsweise in Frankreich gelebt wird, einen deutlich höheren Standard an sozialer Sicherung für die Arbeitnehmer. Dadurch, dass deutsche Zeitarbeitnehmer in der Regel unbefristet sozialversicherungspflichtig beim Personaldienstleister beschäftigt sind, sind sie vom normalen Einsatzrisiko der Zeitarbeit komplett befreit. Dieses Risiko liegt allein beim Zeitarbeitsunternehmen, wohingegen beim Agentur-Prinzip ein beendeter Einsatz gleichzeitig auch ein beendetes Arbeitsverhältnis für den Zeitarbeitnehmer nach sich zieht. Um diese Unsicherheit auszugleichen, erhalten die Mitarbeiter in Frankreich auch mehr Geld, als die vergleichbaren Mitarbeiter im Einsatzbetrieb – nämlich zehn Prozent. Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Regelungen ergeben sich häufig aus der jeweiligen Perspektive: So dürfte in dem konkreten Modell-Beispiel die deutsche Konstruktion aus Sicht der Zeitarbeitnehmer wohl die beste – weil sozial sicherste – Lösung sein. Insofern bleibt der Blick über die Grenzen hinweg wichtig, weil er den ständigen Anreiz bietet, sich zu hinterfragen. Und: Voneinander zu lernen schließt auch immer die Möglichkeit ein, Dinge abzuschauen und besser zu werden. MS

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