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Zdirekt! 02-2018

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Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Kurz berichtet Z direkt! Z! Mindestlohn soll steigen Z! Zahl der Zeitarbeitskräfte nahezu konstant Z! DSGVO und BDSG in Kraft Am 25. Mai sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze regeln den Umgang mit Daten, anhand derer jemand identifiziert werden kann. Gerade für Zeitarbeitsunternehmen ist der Umgang mit Bewerberdaten ein wichtiges Thema. Sobald diese nicht ausschließlich für Zwecke genutzt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, muss für die Speicherung eine Einwilligung eingeholt werden. Ein offizieller Datenschutzbeauftragter ist immer dann erforderlich, wenn mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut seien. Diese Anzahl bezieht sich auf die internen Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens. Z! Zeitarbeitslöhne stiegen am 1. April Seit dem 1. April haben Zeitarbeitskräfte, die nach dem iGZ-DGB-Tarifvertragswerk entlohnt werden, mehr Geld in der Tasche: In Westdeutschland stieg der Lohn in allen Entgeltgruppen um 2,8 Prozent, in Ostdeutschland um vier Prozent. Der Mindestlohn liegt dadurch mit 9,49 Euro (West) beziehungsweise 9,27 Euro (Ost) weiterhin weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Die nächste Lohnerhöhung für Westdeutschland greift am 1. April 2019. Z! Dämpfer für Arbeitsmarktbarometer Im März erreichte das IAB-Arbeitsmarktbarometer noch ein neues Allzeithoch, aber im April gab es einen Dämpfer: Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verlor gegenüber dem Stand im März 0,9 Punkte. Auch der aktuelle Stand von 104,5 Punkten lasse aber noch eine sehr gute Arbeitsmarktentwicklung in den kommenden Monaten erwarten, betonte Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Z! VBG-Gefahrtarife sinken Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung sinken: Für die Zeitarbeit wirken sich die 2017 erstmals gesunkenen Gefahrtarife positiv aus. Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bleibt stabil bei 3,90 Euro. Die Gefahrtarife betragen für die Teiltarifstelle 11.1 (Beschäftigte in Dienstleistungsbereichen sowie Stammpersonal) 0,65 (vormals: 0,77) und für alle anderen Beschäftigten (Teiltarifstelle 11.2) 6,52 (vormals: 7,87). Damit sinken die Beiträge erneut bei gleicher Lohnsumme. Unverändert bleibt der Mindestbeitrag für Kleinunternehmen bei 48 Euro. Z! 60 Milliarden Stunden gearbeitet Die Deutschen arbeiteten 2017 insgesamt über 60 Milliarden Stunden, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in seiner Stellenerhebung. Dies entspreche einem Anstieg des Arbeitsvolumens von knapp einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund seien Rekordzahlen bei der Erwerbstätigkeit: Die Anzahl der in Vollzeit Beschäftigten stieg laut IAB im vergangenen Jahr um 1,5 Prozent, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg um 2,1 Prozent. Insgesamt nahm die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer um 1,7 Prozent zu. 2017 registrierte das Institut über 44 Millionen Beschäftigte. Für das Gerüstbauer-Handwerk wurde der Entwurf für die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Der Entwurf sieht eine Steigerung des Mindestlohns für Tätigkeiten des Gerüstbauerhandwerks von elf Euro auf 11,35 Euro zum 1. Mai 2018 vor – verpflichtend wird die Steigerung aber erst mit Inkrafttreten der neuen Arbeitsbedingungsverordnung. Diese Verordnung soll bis zum 31. Mai 2019 gelten. Zudem gibt es keine Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland. Z! Tarifverträge bieten Sicherheit Nahezu 100 Prozent der Zeitarbeitnehmer profitieren von den Vorteilen eines Tarifvertrages der Zeitarbeitsbranche mit den DGB-Gewerkschaften, der Rest ist über Haustarifverträge abgesichert. Ganz anders sieht´s dagegen in der Gesamtwirtschaft aus: Der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist seit 1996 sehr deutlich zurückgegangen. Arbeiteten damals in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, waren es 2017 noch 49 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das IAB. Nahezu konstant ist die Anzahl der Zeitarbeitsbeschäftigten in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählte im März 2018 insgesamt 837.400 Zeitarbeitskräfte – das waren 900 weniger als im Vorjahr und 1.500 weniger als im Februar 2018. Trotz der leicht sinkenden Zahl der Zeitarbeitsbeschäftigten steht der Arbeitsmarkt insgesamt gut da. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit belief sich im April auf 1,51 Millionen und die Erwerbslosenquote auf 3,5 Prozent. Z! Zuverlässigkeit wichtigster Faktor So leicht wie in der Zeitarbeitsbranche finden Arbeitslose nirgends einen Job: 14 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen im Bewerbungsprozess grundsätzlich keine arbeitslosen Bewerber, geht aus einer Arbeitgeberbefragung des IAB hervor. 34 Prozent der Betriebe ziehen nur Bewerber in Betracht, die weniger als ein Jahr arbeitslos waren. Ganz anders sieht das in der Zeitarbeitsbranche aus: Rund 70 Prozent derjenigen, die einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, kommen aus der Beschäftigungslosigkeit. Über 20 Prozent waren sogar langzeitarbeitslos, zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Maren Letterhaus 4 5

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