Aufrufe
vor 6 Jahren

Zdirekt! 02-2017

  • Text
  • Bundestagswahl
  • Zeitarbeit
  • Igz
  • Fachmagazin

AÜG-Reform:

AÜG-Reform: iGZ-Facebook-Gruppe bietet Raum für Erfahrungsaustausch „Und wie läuft‘s bei euch?“ Immer wieder ist die Facebook-Gruppe „Moderne Zeitarbeit“ des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen auch Anlaufpunkt für den Erfahrungsaustausch. Oben auf der Liste der derzeit viel diskutierten Themen steht die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Denn nicht alles, was sich die Gesetzgeber überlegt haben, lässt sich reibungslos in die Praxis umsetzen. Zum 1. April traten unter anderem die neuen Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten in Kraft. Seitdem muss vor Beginn der Überlassung schriftlich festgehalten werden, dass es sich bei dem Einsatz um Zeitarbeit handelt. Darauf müssen sich alle Beteiligten erst einmal neu einstellen. ben wollen… Wie sind eure bisherigen Erfahrungen?“ „Etliche Kunden haben mir schon zu verstehen gegeben, dass es Dienstleister gibt, die das nicht so eng sehen“, stimmt jemand zu. Ein anderer schreibt scherzhaft zurück: „Wir geben denen immer Frist bis Jahresende.“ Das ist natürlich nicht gestattet. Bei Verstoß gegen die Konkretisierungspflicht droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. „30.000 Euro sind klare Worte, so denke ich“, wirft denn auch jemand ein und erntet dafür eine Reihe von „Likes“. Außerdem stehe für das Zeitarbeitsunternehmen im Extremfall auch die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis auf dem Spiel, ergänzt ein anderer Nutzer. Die meisten Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass klare und offene Kommunikation mit dem Kunden „das A und O“ ist. Wer seine Kunden intensiv aufkläre, stoße am Ende auf Verständnis. Und sollte es in Einzelfällen nicht möglich sein, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag rechtzeitig zurückzusenden, weil die Zeit nicht ausreiche, gebe es für den Kunden eben keinen Mitarbeiter. Solche Erfahrungen mussten inzwischen schon einige Zeitarbeitsunternehmen machen. „Ich habe gestern einen Mitarbeiter nicht anfangen lassen. Der Kunde wollte mir den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag „Hallo zusammen“, schreibt dazu ein Nutzer der Facebook-Gruppe, „fast einen Monat nach ‚Beginn´ des neuen AÜG bin ich überrascht, wie oft ich von Kunden höre, dass viele Mitbewerber offensichtlich den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht vor Einsatzbeginn haben wollen, sondern den Vertrag nach Einsatzbeginn per Post zum Kunden schicken und dann entspannt darauf warten, dass der Kunde den Vertrag zurückschickt. Einige unserer Kunden sind schon genervt, dass wir den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag VOR Einsatzbeginn unterschrieben hanicht unterschreiben, sondern gab nur ein ‚schicke ich Ihnen dann zu…‘. Wir haben unsere Sachen gepackt und sind wieder gefahren.“ Denn eines steht fest: „Lieber erfülle ich eine Anfrage nicht, als wenn ich meine Existenz aufs Spiel setze. Deswegen Regel Nummer eins: Den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag immer vor Beginn des Einsatzes unterschrieben kriegen. Koste es, was es wolle.“ Zum Beispiel, indem der Disponent den Zeitarbeitnehmer am ersten Arbeitstag zum Kundenbetrieb begleitet, um die Unterschrift des Kunden persönlich einzuholen. „Machen wir eh so, daher ist es für uns jetzt gar nicht soooo schlimm.“ So könne dann auch direkt die Arbeitsplatzbegehung stattfinden. „Genau. Stichwort Einsatzbegleitung“, pflichtet ihm ein iGZ- Mitglied bei. Das funktioniert aber leider nicht in allen Branchen – zum Beispiel in der Pflege. „Wir erhalten samstags Anfragen für sonntags. Natürlich sagen wir alle Aufträge ab“, berichtet ein iGZ-Mitglied. Denn oftmals sei dann im Einsatzbetrieb schlicht niemand mehr erreichbar, der unterschriftsberechtigt ist. Und in dem Fall gehe es nicht. „Wenn der Kunde wirklich dringenden Personalbedarf hat, wird er dies eben künftig ändern müssen“, fordert ein Diskutant. Die Unterschriftsberechtigung müsse dann halt runterdelegiert werden. Denn die strenge Gesetzeslage gilt natürlich auch dann, wenn der Kunde den Ernst der Lage noch nicht ganz verstanden hat: „Der Kunde meinte, ‚es wird doch nichts so heiß gegessen, wie’s gekocht wird.‘ Ich entgegnete ihm, dass wir aber nicht unbedingt die Firma sein wollen, die einen Präzedenzfall schaffen muss.“ Auch dafür gibt es Zustimmung: „Der Kunde darf genervt sein, wie er will. Ich mache unmissverständlich klar, dass andernfalls eine Vermittlung unterstellt wird, wonach der Kunde mit dem Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag eingeht.“ Einigkeit herrscht auch darüber, dass die Schriftform einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Denn eine E-Mail oder ein Fax erfüllen die Anforderungen nicht – es sei denn, es wurde vorab ein passender Rahmenvertrag abgeschlossen. „Wir haben das Jahr 2017“, ärgert sich einer. „Das ist so dermaßen rückschrittlich, dass Mail und Scan nicht erlaubt sind“, kritisiert ein anderer. Und ein Disponent fasst zusammen: „Vor allem läuft es ja dem Sinn, den wir mal ‚haben sollten‘, nämlich der kurzfristigen Vertretung von Stammpersonal zum Beispiel im Krankheitsfall, voll entgegen. Aber wir müssen jetzt halt damit leben…“ Und das ist denn auch der grundsätzliche Tenor der Diskussion. „Wir haben eine gute Kommunikation. Es läuft besser, als ich noch Ende März erwartet hatte“, zeigt sich eine Teilnehmerin unterm Strich zufrieden. Und bei den Vorkommnissen mit schwierigen Kunden handelt es sich offenbar eher um extreme Einzelfälle. „Es ist, wie es ist. Klagen nützt nix, wir müssen das Beste daraus machen“, fasst eine Nutzerin die Lage zusammen. „Klar ist das ein blödes Gesetz. Davon gibt es so einige. Trotzdem sollte man sich besser daran halten.“ Maren Letterhaus 24 25

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.