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Zdirekt! 02-2015

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Z direkt! Bericht aus Berlin Koalitionsvereinbarung: Noch viel Diskussionsbedarf „Spreu vom Weizen trennen“ Nun ist die Katze sprichwörtlich aus dem Sack: „Im Herbst dieses Jahres werde ich ein Gesetz vorlegen, das Leiharbeit und Werkverträge in einen anständigen Rahmen setzt. Wir haben letzte Woche mit dem Gesetz begonnen und erste Gespräche dazu geführt“, so Arbeitsministerin Andrea Nahles Mitte Juni auf der Betriebsrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion. Die Ministerin gab aber vor den Betriebsräten gleichzeitig zu bedenken: „Die Leiharbeit ist weitestgehend reguliert. Trotzdem liegt noch eine Menge Arbeit vor uns und wir wollen nicht in Kollision mit bestehenden Tarifverträgen kommen. Wir müssen alle Interessengruppen unter einen Hut bekommen. Für Fach- und Branchendialog bin ich immer offen und es besteht noch eine Menge Diskussionsbedarf.“ Ganz ehrlich gab sie zu: „Für das Gesetz ist noch keine Ideallinie in Sicht.“ Bei dem von Nahles genannten ersten Branchendialog Anfang Juni im Bundesministerium für Arbeit und Soziales waren auch die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian und iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz geladen. In einem gemeinsamen Gespräch mit den relevanten Gewerkschaften, der BDA, BAP sowie dem Bundeskanzleramt mit dem Staatsekretär Thorben Albrecht untermauerten Durian und Stolz die Positionen des iGZ. Nahles kündigte an: „Auf jeden Fall kommt ein Verbot für Leiharbeiter als Streikbrecher in das Gesetz hinein.“ Und bezüglich der Werkverträge stellte sie fest: „Es werden zunehmend Werkverträge angewendet, um Branchentarife, Arbeitnehmerrechte und -löhne zu umgehen. Das werden wir nicht länger zulassen. Ich lasse mich nicht ins Bockshorn jagen – von niemanden. Wir wollen den Betriebsräten Möglichkeiten zum Handeln geben.“ Spreu vom Weizen trennen Damit ist nun auch klar, dass Zeitarbeitsregulierung und Werkverträge im BMAS zusammen in einer Gesetzesänderung behandelt werden. Dass Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände die bevorstehenden AÜG-Änderungen mit Skepsis sehen, ist bekannt. Jetzt beziehen auch die Bundespolitiker klar Stellung. Das zeigte die letzte Bundestagsdebatte zur Zeitarbeit. CDU-MdB Karl Schiewerling, Obmann im Ausschuss Arbeit und Soziales, machte den Aufschlag. Seiner Meinung nach „können nicht permanent noch weitere Gesetze gemacht werden. Wenn gegen bestehende Gesetze verstoßen wird, dann müssen die Dinge vernünftig kontrolliert und auch angepackt werden. Deswegen sind die Zeitarbeitsbranche und die entsprechenden Unternehmensverbände aufgefordert, die Spreu vom Weizen zu trennen und dafür zu sorgen, dass es Ordnung in der Branche gibt. Wenn die bestehenden Gesetze nicht richtig angewendet werden, dann muss man bei der Kontrolle ansetzen.“ Kontrolle und Vollzug Auch sein CSU-Kollege war eindeutig: Stephan Stracke stellte klar: „Dort, wo Werkverträge und Zeitarbeit missbräuchlich eingesetzt werden, handelt es sich schon jetzt um ein rechtswidriges Verhalten. Deshalb besteht hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, sondern es ist eher eine Frage der Kontrolle und des Vollzugs.“ Für ihn sei „Zeitarbeit ein wichtiges arbeitsmarkpolitisches Instrument. Es bietet Unternehmen Flexibilität für Auftragsspitzen und arbeitslosen Menschen die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.“ Für die größte Überraschung in dieser Debatte sorgte die Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke: „Wir wollen keine Höchstüberlassungsdauer“, ließ sie wissen. An der Forderung „Equal Pay vom ersten Tag an“ ließ sie jedoch keinen Zweifel aufkommen. Im Auge behalten Die Position der Sozialdemokraten hat sich nicht geändert, das zeigte die Obfrau der SPD, Katja Mast: „Die Beschäftigungszahlen in der Leiharbeit stagnieren seit 2011, während Werkvertragskonstellationen zunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht das eine 8

Bericht aus Berlin Z direkt! iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz erläuterte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Positionen der Zeitarbeitsbranche. regulieren ohne das andere im Auge zu behalten.“ Ihr Parteigenosse Dr. Hans-Joachim Schabedoth fand positive Worte: „Es gibt immer wieder gute Gründe, statt auf Festanstellung temporär auf Leiharbeit zu setzen.“ Anreize bieten Doch nun schlägt auch die IG Metall die Warnglocke an. In einem Positionspapier macht die Gewerkschaft klar, dass der Gesetzgeber gerade dabei ist, die ureigenen Aufgaben der Gewerkschaften gesetzlich zu regulieren. Die Industriegewerkschaft befürchtet, dass die gesetzliche Regelung ihre Tarifverträge aushebelt und die Branchenzuschläge für die Zeitarbeitnehmer damit hinfällig werden. „Wir erwarten von dem Gesetzgeber, dass eine gesetzliche Neuregelung Anreize für die Arbeitgeber bietet, die bestehenden Tarifverträge beizubehalten beziehungsweise auf neuer rechtlicher Basis neue Tarifverträge zu schließen“, heißt es im Positionspapier des IG Metall-Vorstands. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten Raum für „Tarifautonome und betriebliche Gestaltung lassen“. Bedenken gegen Regulierungen Betriebsräte aus unterschiedlichsten Firmen verteilten auf ihrer Konferenz zwar viel Lob an die Ministerin für die Einführung des Mindestlohns, gaben aber gleichzeitig zu bedenken, dass Neuregulierungen „für Zeitarbeitskräfte noch eher zu befristeten Verträgen und schlechterer Bezahlung führen werden“, äußerte unter anderem der Betriebsrat einer Zeitarbeitsfirma. Und seine Kollegin von ver.di Hamburg ergänzte, „gerade in öffentlichen Unternehmen ist Befristung ein großes Thema. Das hat gar nichts mehr mit Zeitarbeit zu tun.“ Selten waren sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände so einig, wie in puncto AÜG-Änderung. Christina Franzen 9

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