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Zdirekt! 02-2015

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Z direkt! Titelthema

Z direkt! Titelthema iGZ-Mitgliedsunternehmen setzt auf Betriebsärztin Ein bisschen wie beim TÜV Mit Blick auf die Gefährdung am Arbeitsplatz kann man eine Sekretärin nur schwer mit einem Wissenschaftler im Chemielabor vergleichen. Daher gibt es für jede Berufsgruppe andere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Zeitarbeitsunternehmen mit Mitarbeitern in verschiedenen Berufssparten müssen da den Überblick behalten. Für Michael Heerspink (l.) und Norbert Jürgens stehen Vorsorgeuntersuchungen an erster Stelle. 49 verschiedene Gefährdungsfaktoren nennt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – von Staubbelastung über Bildschirmarbeit bis hin zu Belastungen des Muskel- und Skelettapparates einschließlich Vibration. „Bei uns im Unternehmen haben wir es häufig mit der G20 und der G41 zu tun“, berichten Michael Heerspink und Norbert Jürgens, Geschäftsführer des iGZ-Mitgliedsunternehmen „PERfair“. G20 ist die Abkürzung für die Vorsorgeuntersuchung für Arbeitsplätze, an denen die Beschäftigten übermäßigem Lärm ausgesetzt sind. Die G41 beschäftigt sich mit Absturzgefahren. „Höhentauglichkeit“, nennt Heerspink den umgangssprachlichen Begriff. Vorgeschriebene Untersuchungen Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt werde, bekomme er eine Art Laufzettel. Darauf stehe neben der Telefonnummer und der Anschrift der zuständi- 12

Titelthema Z direkt! gen Betriebsärztin eine Liste der vorgeschriebenen Untersuchungen. Je nach Anforderungen prüft die Medizinerin dann zum Beispiel Ohren, Augen oder das Herz-Kreislauf-System. Die Untersuchungen werden jedoch nur dann durchgeführt, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, den Arbeitnehmer mehrfach aufzufordern, sich beim zuständigen Betriebsarzt vorzustellen. Die Untersuchungskosten trägt das Zeitarbeitsunternehmen. Eigenverantwortung Seit einiger Zeit bekommen Arbeitgeber das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung aus Datenschutzgründen nicht mehr zugesandt. „Eigenverantwortung gegen Fürsorgepflicht“, fasst Jürgens zusammen. Die Verantwortung verschiebe sich vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. „Unseren täglichen Ablauf ändert das hier aber nicht“, zeigt er sich gelassen. Die Mitarbeiter hätten schließlich ein hohes Eigeninteresse daran, sich nicht unnötig in Gefahr zu bringen. „Unsere Betriebsärztin macht einen sehr guten Job, sie sensibilisiert unsere Mitarbeiter für die möglichen Gefahren“, betont Jürgens. Sollte sich ein Mitarbeiter gegen den Rat der Betriebsärztin widersetzen und trotz medizinischer Bedenken die Arbeitsstelle antreten wollen, liege das in der eigenen Verantwortung des Mitarbeiters. Ein solcher Fall sei ihm aber noch nicht bekannt geworden. Gesundheitlicher Ist-Zustand Insgesamt sei die Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen ohnehin hoch. „Wir erklären den Mitarbeitern, dass es sich nicht um eine Prüfung handelt, bei der man sich beweisen muss. In erster Linie gilt es, den gesundheitlichen Ist-Zustand festzuhalten. Ein bisschen wie beim TÜV“, schmunzelt Heerspink. Sollte es tatsächlich einmal zu einem Arbeitsunfall kommen, hätten die Mitarbeiter mit der Bescheinigung der Vorsorgeuntersuchung ein wichtiges Dokument in der Hand. „Nehmen wir einmal an, jemand verliert bei einem Arbeitsunfall einen Teil seiner Sehkraft“, zeichnet Heerspink ein Szenario. „Dann kann der Mitarbeiter gegenüber der Berufsgenossenschaft beweisen, dass das Auge vor dem Unfall noch intakt war.“ Mit dieser Erklärung weigere sich kaum ein Mitarbeiter, den Vorsorgetermin wahrzunehmen. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen müssen alle ein bis drei Jahre wiederholt werden, die G20 (Urinuntersuchung bei Arbeit in extremer Kälte) sogar alle drei bis sechs Monate. Wann der nächste Termin beim Betriebsarzt anstehe, sei in der Akte der Mitarbeiter vermerkt. Maren Letterhaus 13

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