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Zdirekt! 02-2013

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Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Budapest Genf Hamburg Köln Lyon Moskau Stuttgart Wien Zürich Faktisch. JETZT VORMERKEN! Zukunft Personal 17.-19. September 2013 koelnmesse Einheitliche Entgeltabrechnungen Zum 1. Juli 2013 tritt die neue Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft. Ab dann muss jeder Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erhalten. Lediglich wenn sich gegenüber der letzten Bescheinigung keine Veränderungen ergeben haben, reicht die Aushändigung in digitaler Form. Aus der Entgeltbescheinigung muss hervorgehen, wie sich die Höhe des Lohnes genau zusammensetzt. Erläutert werden müssen die Art und Höhe der Zuschläge und Abzüge, die Zulagen, sonstige Vergütungen, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse. Der Aufbau ist einheitlich und verbindlich geregelt. Neu hinzugekommen sind Angaben über die Anwendung der Gleitzone und das Vorliegen einer Mehrfachbeschäftigung. Zeitarbeiter zählen bei Betriebsratsgründung mit Wenn es um die Gründung eines Betriebsrates geht, dann zählen im Unternehmen eingesetzte Zeitarbeitskräfte grundsätzlich zur maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer dazu. Mit dieser Aussage bestätigte das Bundesarbeitsgericht den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 04 2. August 2011. Im verhandelten Fall waren neben den 879 Stammarbeitnehmern regelmäßig 292 Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Werden diese bei der Betriebsgröße mitgerechnet, muss der Betriebsrat aus 15 Mitgliedern, nicht nur aus 13 bestehen. M+E-Tariferhöhung beeinflusst Branchenzuschläge nicht Die Tariferhöhungen in der Metall- und Elektroindustrie haben keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der Branchenzuschläge. Grund dafür ist eine Klausel im Branchenzuschlags-Tarifvertrag, den die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) im Mai 2012 mit der IG Metall festlegte. Demnach kann die Höhe der Branchenzuschläge frühestens zum Auslaufen des aktuellen iGZ-DGB-Tarifwerks am 1. November 2013 neu verhandelt werden. Wenn Zeitarbeitsunternehmen von der Deckelung Gebrauch machen, müssen sie die Entgelthöhe gegebenenfalls neu berechnen. Werkverträge wenig genutzt In der mittelständischen Zeitarbeit spielen Werkverträge kaum eine Rolle. Die Ergebnisse des siebten iGZ-Mittelstandsbarometers zeigen, dass die Tendenz sogar rückläufig ist. Nutzten im ersten Halbjahr 2012 noch 17,7 Prozent der iGZ-Mitglieder Werkverträge, waren es im zweiten Halbjahr nur noch 11,5 Prozent. Branchenzuschläge für Druckindustrie Zum 1. Juli 2013 gilt der Tarifvertrag über Lohnangleichungen in der Druckindustrie. Darauf einigte sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mit ver.di. Er gilt für Zeitarbeitskräfte, die längerfristig in einem Betrieb in dieser Branche tätig und in der Entgeltgruppe eins bis fünf eingestuft sind. Nach einer Einarbeitungsphase von vier Wochen erhalten sie einen Zuschlag von acht Prozent. Nach drei Monaten gibt es 15 Prozent, nach fünf Monaten 20 Prozent und nach sieben Monaten 35 Prozent. Die letzte Erhöhungsstufe erreichen die Zeitarbeitskräfte nach neun Monaten (45 Prozent). Für die Entgeltgruppen sechs bis neun gibt es keine Branchenzuschläge, da die Lohndifferenz in diesem Bereich zu gering ist. I Maren Letterhaus Europas größte Fachmesse für Personalmanagement www.zukunft-personal.de Erstmals in 4 Hallen! Mit mehr als: 16.000 Fachbesuchern 650 Ausstellern 220 Vorträgen & Diskussionen 3 Themenreihen + 2 Sonderflächen Zeitgleich mit #ZP13

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