Aufrufe
vor 10 Jahren

Zdirekt! 02-2013

  • Text
  • Zeitarbeit
  • Arbeit
  • Linke
  • Halbjahr
  • Kuss
  • Wolfram
  • Zeitarbeitsbranche
  • Unternehmen
  • Zeitarbeitsunternehmen
  • Beylemans
  • Frei

Z direkt! Querdenker

Z direkt! Querdenker Querdenker Z direkt! Querdenker Kommentare zum Wahlkampfgerangel Wer gewinnt? Wenn mal wieder eine Bundestagswahl droht, schärfen die Parteien ihre Rhetorikwaffen. Wahlkampfgetöse dringt allerorten in die Öffentlichkeit, Pläne werden geschmiedet, Versprechungen gemacht und Wahlkampfslogans ersonnen. So wie bei der SPD. „Das Wir entscheidet“ sollte es sein. Dumm nur, dass dieser Slogan nicht neu, sondern das Leitmotto des iGZ-Mitglieds Propartner ist. Pfiffig wie iGZ-Mitglieder nun mal sind, meldete sich prompt der Geschäftsführer zu Wort, erteilte zunächst Dispens, zog dann aber beim Blick auf das sozialdemokratische Wahlkampfprogramm zurück. Regulierung der Zeitarbeit hat sich die SPD groß auf die Fahnen geschrieben. Und das, nachdem sie selbst die Pforten für den Aufschwung und sinkende Arbeitslosenzahlen geöffnet hatte. Da stört es auch nicht, mal eben das Motto und damit die Werte eines modernen Zeitarbeitsunternehmens zu übernehmen. A propros: Auch beim iGZ entscheidet das Wir. Die Mitgliedsunternehmen haben sich selbst zahlreiche Regelungen auferlegt, um ein faires und modernes Miteinander zu gewährleisten. Prompt stellt sich da doch die Frage, ob sich diese Richtlinien nicht auch an den flotten Slogan anpassen lassen, den die SPD nun schon nutzt? Wie wär´s zum Beispiel mit dem iGZ-Ethikkodex? Es wäre doch toll, wenn die SPD für gegenseitigen Respekt und anständiges Benehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer einträte. Oder Qualifizierung und Weiterbildung: Die SPD unterstützt die Initiative des iGZ und empfiehlt den iGZ-Kompetenzpass, das wär´ doch was! Oder Tarifvertrag, oder Branchenzuschläge, oder PDK … Oder vielleicht sollte der iGZ gleich selbst kandidieren! Entscheidendes Alleinstellungsmerkmal: Der iGZ hält, was er verspricht … I Wolfram Linke Propaganda m t Ansage? Im Kampf um das Kreuzchen an der vermeintlich richtigen Stelle haben sich Politiker schon allerhand einfallen lassen. Und so mancher ist dabei über das Ziel hinaus geschossen. Denken wir an große Versprechungen à la CDU-Mann Norbert Blüm – „Die Rente ist sicher!“. Oder an den Trekkingsandalen-besohlten Piraten Johannes Ponader, der in der Talkshow von Günther Jauch unablässig twitterte. Doch was tun, wenn alles schon mal war? Wenn weder leichtgängiges Zitat noch aufsehenerregendes Verhalten zieht? Dann muss etwas Großes her, etwas Unumstößliches. Ein Verbotsantrag! Notfalls auch ein aufgewärmter … „Leiharbeit verbieten“ prangte auf dem Antrag der Fraktion DIE LINKE an die Bremische Bürgerschaft. Nach dem vermeintlichen Skandal um Zeitarbeitskräfte beim Versandriesen Amazon musste etwas passieren. „Und warum nicht gleich die ganze Branche verbieten?“, muss sich die LINKEN-Spitze gedacht haben. Nun, es gibt ein ziemlich gewichtiges Wort, das dagegenspricht. Nämlich das des Bundesverfassungsgerichts. Genauer: Das Verbot des Verbietens. Vor ziemlich exakt 45 Jahren stärkte das höchstrichterliche Gremium das Grundrecht der freien Berufswahl und daraus resultierend die Tatsache, dass niemand eine Branchen verbieten kann – auch nicht DIE LINKE. Eine „Unachtsamkeit“ sagen die Einen, „Wahlkampfpropaganda mit Ansage“ die Anderen. Denn die Unmöglichkeit ihres Antrages muss den LINKEN bewusst gewesen sein. Schließlich scheiterten sie schon im letzten Jahr im Bundestag mit ihrem Antrag „Leiharbeit verbieten und in reguläre Beschäftigung umwandeln“. Stellte der größte politische Feind der Zeitarbeit den Antrag etwa nur, um auf der Welle der Empörung Wähler zu motivieren? I Maren Letterhaus

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.