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Zdirekt! 01-2023

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44 ARBEITSRECHT

44 ARBEITSRECHT Vergütung nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk Das iGZ-DGB-Tarifwerk enthält eine komplexe Vergütungsstruktur, die durch gesetzliche Vorgaben zum Equal Pay und das, Arbeitnehmerentsendegesetz ergänzt wird. Um Sie mit der Vergütungsthematik vertraut zu machen, wird in dem Seminar anhand von Praxisfällen und vielen Beispielsrechnungen der Einstieg in die tarifvertraglichen Regelungen geschaffen. Zudem er-halten Sie einen Überblick über die Berechnung von Equal Pay und den Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Inhalte – Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Mehrarbeitszuschläge – Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit – Einsatzbezogene Zulage – Zulage wegen höherwertiger Tätigkeit – Branchenzuschläge – Grundlagen zum gesetzliches Equal Pay und Mindestlohnzulagen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Zielgruppe Mitarbeiter, die sich mit der Lohnabrechnung beschäftigen. Termine 21.06. | Düsseldorf | 10 – 17 Uhr 07.09. | Köln | 10 – 17 Uhr 15.11. | Münster | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist Branchenzuschläge – Praxistipps Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden. Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen. Sie erfahren in diesem Seminar, wann die Branchenzuschlagstarifverträge zur Anwendung kommen und in welchem Verhältnis sie zum gesetzlichen Equal Pay nach 9 Monaten stehen. Inhalte – Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Mehrarbeitszuschläge – Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit – Einsatzbezogene Zulage – Zulage wegen höherwertiger Tätigkeit – Branchenzuschläge – Grundlagen zum gesetzliches Equal Pay und Mindestlohnzulagen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Zielgruppe Mitarbeiter, die sich für Aktuelles aus der Rechtsprechung interessieren. Termine 27.04. | Berlin | 10 – 17 Uhr 24.08. | Frankfurt | 10 – 17 Uhr 07.11. | Hannover | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist

Z direkt! 01/2023 ARBEITSRECHT 45 Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen. Vielfach besteht bei Firmeninhabern und Mitarbeitern erhebliche Unsicherheit über die Befugnisse von Prüfbehörden und die Pflichten zur Mitarbeit bei Prüfungen. Das Seminar vermittelt die Prüfungsschwerpunkte, den Ablauf und die Rechte aller Beteiligten im Prüfverfahren. Damit wird eine sicherere Vorbereitung auf Prüfungen möglich. Letztlich können dadurch erlaubnisrechtliche Probleme und Bußgelder vermieden werden. Inhalte – Rechtliche Grundlagen für Prüfverfahren der beteiligten Behörden – Prüfungsschwerpunkte – Vorbereitung auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen – Ablauf der Prüfung – Umgang und Reaktion bei Beanstandungen – Rechtliche Möglichkeiten im Verwaltungsverfahren / Bußgeldverfahren Zielgruppe Führungskräfte, die mit der Lohnbuchhaltung beschäftigt sind. Termine 19.04. | Köln | 10 – 17 Uhr 23.08. | Münster | 10 – 17 Uhr 08.11. | Hannover | 10 – 17 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 329,00 € Nichtmitglieder: 429,00 € Referent iGZ-Verbandsjurist Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ONLINE Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit mehr. Die Integration von geflüchteten Menschen spielt dabei eine große Rolle. Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein. Inhalte – Beschäftigungsmöglichkeiten von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit – Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis, Duldung und Aufenthaltsgestattung – Arbeitsrechtliche Besonderheiten – Sanktionen im Falle illegaler Beschäftigung Zielgruppe Mitarbeiter, die ausländische Mitarbeiter in der Zeitarbeit beschäftigen. Termine 14.03. | 10 – 12 Uhr 27.06. | 10 – 12 Uhr 28.09. | 10 – 12 Uhr Seminargebühren (ohne MwSt.) Mitglieder: 79,90 € Nichtmitglieder: 99,90 € Referenten Ass. jur. Marcel René Konjer Syndikus-RAin Mandy Ostermeier

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