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Zdirekt! 01-2022

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2 EDITORIAL Steter

2 EDITORIAL Steter iGZ-Tropfen höhlt den Stein Jahrelang wurde über unsere Branche von Bundesregierungen, Parteien und Medien das Narrativ verbreitet, Zeitarbeit sei ein „prekäres“ oder zumindest ein „atypisches“ Arbeitsverhältnis, weil etwa der Durchschnittsverdienst der Beschäftigten im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen im Durchschnitt 43 Prozent niedriger sei. Begründet wurde dies immer mit Verweis auf die halbjährlich veröffentlichten Statistik-Berichte der Bundesagentur für Arbeit (BA). Obwohl die BA in einem gesonderten Methodenbericht selbst dieses Zahlenwerk längst relativierte, blieb es gleichwohl bei dieser offiziellen Darstellung. Dies haben wir kritisiert und überlegt, wie wir mit wissenschaftlicher Hilfe eine Korrektur herbeiführen können. Die vom iGZ in Auftrag gegebene Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat die Ergebnisse der „Zwillingsuntersuchung“ (Zeitarbeit versus vergleichbare Stammmitarbeiter) unter dem Titel „Die Lohnlücke in der Zeitarbeit – eine empirische Analyse auf Grundlage von BA-Daten und der Verdienststrukturerhebung“ im August 2021 vorgelegt. Im Ergebnis kamen die Wissenschaftler auf Grundlage ihrer statistischen Vergleiche auf eine Differenz von nur 12 Prozent für sämtliche Beschäftigte und 17 Prozent für Vollzeitkräfte. Mit diesem wissenschaftlich untermauerten seriösen Befund im Gepäck haben wir dann mit Vertretern von BA, IAB, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Politik zahlreiche Gespräche geführt und Überzeugungsarbeit geleistet. Dabei sind wir mit unserem Aufklärungs- Anliegen auf Interesse gestoßen. Nur hat sich zunächst in den öffentlichen Verlautbarungen, wie etwa in Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Anfragen im Bundestag, leider noch nichts geändert. Erst der aktuelle Statistikbericht der BA zur Arbeitnehmerüberlassung aus Januar 2022 signalisiert einen ersten Erfolg unserer Anstrengungen. Dort heißt es jetzt in Kapitel 6: „Die Entgeltdifferenz zwischen Nichtleiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmern würde demnach rund 600 Euro betragen (17 Prozent).“ Wermutstropfen allerdings in diesem Kontext: In der beigefügten Grafik wird auf Seite 23 immer noch die alte, untaugliche Darstellung mit den 43 Prozent abgebildet. Nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ werden wir beim Thema aber nicht lockerlassen. Erst wenn alle Beteiligten endlich Abstand von ihren Branchen-Zerrbildern nehmen und die fundiert ermittelten Daten zur Grundlage ihrer Betrachtungsweisen machen, können wir auf fundierte Entscheidungen zu passenden Rahmenbedingungen hoffen. Deshalb haben wir beim RWI auch noch einmal den bisherigen Forschungsauftrag erweitert und eine Vergleichsberechnung auf der Basis von Brutto-Stunden- und nicht wie bisher auf der Basis von Brutto-Monatslöhnen beauftragt. Wir sind uns ziemlich sicher, dass dabei noch nominell wesentlich geringere Lohndifferenzen ermittelt werden. Aber schon jetzt hat sich gezeigt, dass das „Zeitarbeits- Prekariat“ nur ein Märchen ist und auch von öffentlichen Stellen nicht weitererzählt werden darf, sondern nur kontrollierte Vergleiche, die Sinn machen. RA Werner Stolz | iGZ-Hauptgeschäftsführer

Z direkt! 01/2022 INHALT 3 Inhalt EDITORIAL ...................................................................................................... 2 KOMPAKT ....................................................................................................... 4 TITELTHEMA Mehr Service wagen – mehr als nur Arbeitnehmerüberlassung .................. 6 Active Sourcing bis Zeitarbeit – das A-Z der Personaldienstleistungen ....... 8 Personalvermittlung – das Beispiel Pensum ................................................. 10 Markt für Personalvermittlung – was ist möglich? ...................................... 14 Personalberatung – Interview mit BDU-Geschäftsführer Kai Haake .......... 16 Rechtliche Aspekte der Personalvermittlung ............................................... 18 Private Arbeitsvermittlung – staatliche Förderung durch Gutscheine ....... 20 Personaldienstleistungskaufmann – einer für alle ...................................... 22 Personalvermittlung und Co – Aufschlauen mit dem iGZ .......................... 24 Gastbeitrag: Markendehnung – mit oder ohne neue Marke? ................... 26 Check: Wie vermarkte ich Personaldienstleistungen? ................................. 28 RECHT DIREKT Elektronisches AUB-Meldeverfahren ersetzt gelben Schein ...................... 30 BERLIN DIREKT Gesetzlicher Mindestlohn – über Verfassungswerte und Pausenclowns ..... 32 Wer jetzt Zeitarbeit spricht – die arbeitsmarktpolitischen Sprecher ............. 36 AKTIV iGZ-Mitglied Lenkzeit lässt’s rollen .............................................................. 38 Fest verkuppelt – mit dem Verkehrsinstitut Rhein Ruhr ............................. 40 10 Jahre KuSS – ein Jahrzehnt Wogenglätten ............................................. 42 BILDUNG PDK goes regional – runder Tisch zur Ausbildung ..................................... 44 Der iGZ legt großen Wert auf die Gleichbehandlung aller Geschlechter in Gesellschaft und im Unternehmen. Nur mit Rücksicht auf einen möglichst ungehinderten Lesefluss erfolgt nicht in jedem Fall die ausdrückliche Unterscheidung in verschiedene Personenbezeichnungen wie beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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