30 BERLIN DIREKT »Eine Dämonisierung der Zeitarbeit verkennt deren Bedeutung für die Integration in den Arbeitsmarkt, für die Personalrekrutierung und als wichtiges und gesetzlich geregeltes Flexibilisierungsinstrument.« Wilfried Oellers (CDU) Das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft wurde auch damit begründet, dass ansonsten mit massiven „Ausweichbewegungen“ von bisherigen Werkvertragskonstruktionen zu Zeitarbeitseinsätzen zu rechnen sei. Ist diese Annahme realistisch und warum ggf. als problematisch anzusehen? CC: In der Fleischindustrie haben verschachtelte Vertragsbeziehungen in der Vergangenheit dazu geführt, dass Arbeits- oder Unterkunftsstandards nicht eingehalten und die Kontrollen erschwert wurden. Hier ist viel Vertrauen verspielt worden. Probleme gab es jedoch fast ausschließlich bei Werkverträgen. Die Zeitarbeit war hingegen insbesondere für Mittelständler notwendig, um Auftragsspitzen abzufedern. Hier ging es klar um Personalergänzung, nicht um das Ersetzen der Stammbelegschaft. Vor dem Hintergrund des weitreichenden gesetzlichen Schutzes für Zeitarbeiter ist die Entscheidung und die mangelnde Differenzierung der Großen Koalition zusätzlich zu bedauern. WO: Ausweichbewegungen können bei Gesetzesänderungen nie ausgeschlossen werden. Die Frage ist, ob sich die rechtliche Situation verschlechtert. Sofern Werkvertragssubunternehmer ihr Geschäftsmodell ändern sollten, um als Zeitarbeitsfirmen tätig zu sein, so unterliegen sie komplett allen Regularien für die Zeitarbeit. Ansprüche auf Arbeitsschutz, Überstundenerfassung und Tariflöhne sind dort selbstverständlich. Nach den Gesetzesänderungen in der Zeitarbeit sind die Zeitarbeitnehmer gegenüber der Stammbelegschaft nahezu gleichgestellt. Sollte es zu Missständen kommen, werden diese als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Das ist aber eindeutig eine Frage der Kontrolle, nicht der Verbote. Gegen ein Verbot der Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft werden von namhaften Juristen verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und entsprechende Verfassungsbeschwerden sind bereits erhoben worden. Halten Sie diese für berechtigt? CC: In der Tat haben eine ganze Reihe von Juristen erhebliche rechtliche Bedenken gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz geäußert. Diese wurden auch in der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag diskutiert. Dabei spielten vor allem Bedenken in Hinblick auf europarechtliche Fragen und rechtsunsichere Formulierungen eine Rolle. Ich finde es bedauerlich, dass die Bundesregierung die Probleme der Branche zunächst lange nicht beachtet hat, um dann auf die Schnelle ein wackeliges Gesetz zu verabschieden. Diese Unklarheiten haben beispielsweise in Metzingen zu einer Schließung des dortigen kommunalen Schlachthofs geführt. WO: Eingriffe in Grundrechte erfordern immer eine sehr genaue Abwägung und Begründung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Verbot der Zeitarbeit in der Baubranche im Jahr 1987 deutlich gemacht. Bei den Kontrollen in der Fleischindustrie wurden bislang keine Missstände im Bereich der Zeitarbeit festgestellt. Ich habe mich gegen ein Verbot der Zeitarbeit in der Fleischbranche ausgesprochen, da ich es
Z direkt! 01/2021 BERLIN DIREKT 31 wie die angesprochenen Autoren in ihrem Aufsatz in der juristischen Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ 2020 für „den falschen Weg zum richtigen Ziel“ halte. Eine Dämonisierung der Zeitarbeit verkennt deren Bedeutung für die Integration in den Arbeitsmarkt, für die Personalrekrutierung und ihre Bedeutung als wichtiges und gesetzlich geregeltes Flexibilisierungsinstrument unseres Arbeitsmarktes. Die Tariföffnungsklausel für den Teilbereich der Fleischverarbeitung wurde gesetzlich auf drei Jahre begrenzt und mit weiteren Einschränkungen wie kurze Einsatzdauer oder Höchstquoten versehen. Traut man den Sozialpartnern der Branche so wenig zu, die Zeitarbeitsbedingungen sachgerecht zu regeln? CC: Leider ja! Im Falle der Fleischbranche gab es konkrete Bestrebungen, tarifvertragliche Regelungen zu finden. Insbesondere in Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte hätte man so schnell bessere und rechtssichere Lösungen gefunden. Aber man hat den Sozialpartnern nicht die Zeit gelassen, zu einer Einigung zu kommen. Im Bereich Arbeit und Soziales werden viele Gesetze beschlossen, die die Aufgaben der Tarifpartner ersetzen. Gleichzeitig bedauern die Kollegen der anderen Parteien bei jeder Gelegenheit die sinkende Tarifbindung. Diese Widersprüchlichkeit begleitet mich seit Beginn der Legislaturperiode. WO: Zunächst freue mich, dass es der Union gelungen ist, zur Abdeckung von Auftragsspitzen, Zeitarbeit erst einmal weiter zu ermöglichen und das geplante sofortige Verbot zu verhindern. Ich halte ein Verbot der Zeitarbeit für falsch, für nicht notwendig und rechtlich sehr bedenklich. Das habe ich bei allen Beratungen im Bundestag vorgetragen. Der enorme Regulierungseifer des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat – das möchte ich fairerweise erwähnen – eine Vorgeschichte. Nach jahrelangen Missständen und mehreren Regulierungen durch die Politik gab es eine Selbstverpflichtung der Fleischindustrie, alle festgestellten Missstände nachhaltig zu beseitigen. Hätte die Branche den Willen gehabt, dies umzusetzen, hätte es keine so emotionalisierte Debatte und keine so weitreichende Regulierung gegeben. Sind die Restriktionen der Zeitarbeit im Bereich der Fleischindustrie eine mögliche Blaupause für andere Einsatzbereiche, wie es etwa von SPD und Grünen in der Debatte bereits gefordert wurde? CC: Das ist durchaus zu befürchten. SDP, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen rufen schon länger zum Generalangriff auf Werkverträge und Zeitarbeit auf. Dabei sind diese bewährten betrieblichen Vertragsformen nicht das Problem, oftmals sind sie bereits stark gesetzlich reglementiert. Vielmehr gibt es schwarze Schafe, die massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Gleichzeitig haben wir ein veraltetes und unkoordiniertes staatliches Kontrollsystem. Anstatt hier anzusetzen, kommt schnell der Ruf nach neuen Gesetzen. Diese Interventionsspirale ist dann für alle Branchen schädlich. Zur Bewältigung der Coronakrise brauchen wir jedoch dringend mehr Flexibilität und Arbeitsmodelle, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fördern. WO: Für die Union ist das Modell aus der Fleischbranche ausdrücklich keine Blaupause für andere Branchen, weder beim Verbot von Werkverträgen noch bei der Zeitarbeit. Das haben wir bei der Debatte unmissverständlich klargestellt. Werkverträge sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer arbeitsteiligen Wirtschaftsstruktur. Zeitarbeit leistet einen wichtigen Beitrag in den Bereichen Flexibilisierung, Rekrutierung und Integration in den Arbeitsmarkt. Beides wollen wir ausdrücklich erhalten. DS Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz Nachdem es im Frühjahr 2020 mehrere Corona-Ausbrüche auf deutschen Schlachthöfen gegeben hatte, brachte die Bundesregierung zu Ende des vergangenen Jahres das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit wesentlichen Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) auf den Weg, unter anderem mit folgenden Regelungen: In der Fleischindustrie sind ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit verboten: Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk – Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten – ist davon ausgenommen. Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleischverarbeitung durch Zeitarbeit aufzufangen – allerdings unter strengen Auflagen und Kontrolle. Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
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