Aufrufe
vor 3 Jahren

Zdirekt! 01-2020

  • Text
  • Arbeitnehmer
  • Titelthema
  • Pflege
  • Kurzarbeitergeld
  • Zukunft
  • Branche
  • Menschen
  • Arbeit
  • Unternehmen
  • Zeitarbeit

6 CORONA-SPEZIAL

6 CORONA-SPEZIAL Gemeinsam durch die Krise Eine solche Situation haben Deutschland, die Welt und die Zeitarbeitsbranche noch nicht erlebt: Tausende Menschen sind mit dem Coronavirus infiziert, die Zahl der Toten steigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht die Coronakrise als größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Das gesellschaftliche Leben steht still, denn Schulen, Kindergärten, Einrichtungen bis hin zu Cafés und Restaurants sind geschlossen. Die Menschen sollen zu ihrem eigenen und zum Schutz älterer und von Menschen mit Vorerkrankungen zuhause bleiben und soziale Kontakte meiden. Eine Situation, die viele Unternehmen der Zeitarbeitsbranche an den Rand des wirtschaftlichen Ruins treibt. Der iGZ als Verband setzt sich für Ihr Überleben und Ihre Unterstützung ein und hält Sie online auf dem neuesten Stand. Die Hilferufe, die die Mitgliedsunternehmen an den iGZ richten, sind teils dramatisch. Durch die Coronakrise geraten viele Arbeitsplätze in der Zeitarbeit in Gefahr. Die Bemühungen, Arbeitnehmer beim Verlust ihrer Einsatzmöglichkeit in einem anderen Betrieb unterzubringen, scheitern aktuell oft. Viele iGZ-Mitgliedsunternehmen kämpfen gegen die finanzielle Schieflage. Die Bundesregierung hat als eine erste Maßnahme Erleichterungen beim Bezug des Kurzarbeitergeldes beschlossen. KURZARBEITERGELD RÜCKWIRKEND ZUM 1. MÄRZ Zukünftig kann auch für Zeitarbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen werden. Unter anderem wurde das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Unternehmen auf zehn Prozent gesenkt und Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig erstattet. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Dementsprechend kann Kurzarbeit auch für Zeitarbeitnehmer ab sofort bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt und Kurzarbeitergeld online beantragt werden. Der iGZ stellt für seine Mitglieder in der Datenbank Recht umfangreiche Arbeitshilfen und Tipps zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie zudem auf den folgenden Seiten. RICHTIGES SIGNAL Der iGZ begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich: „Die Bundesregierung hat hier schnell und entschlossen gehandelt. Diese Maßnahme kommt genau zur richtigen Zeit“, lobt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Allerdings müssten nun dringend weitere Schritte folgen: „Wie in der Wirtschaftskrise 2008 brauchen wir zusätzlich auch die Möglichkeit, Kurzarbeit im Huckepack-Verfahren anmelden zu können – das heißt, wenn Kurzarbeit im Kundenbetrieb angemeldet wird, kein Quorum eingehalten werden muss.“ Zudem dürfe die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit nicht bis zum 31.12.2020 befristet werden, fordert Stolz. AUSSERGEWÖHNLICHE MASSNAHMEN IN AUSSERGEWÖHNLICHER SITUATION Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sind ein Schritt in die richtige Richtung und federn die Ausfälle, unter denen viele iGZ-Mitgliedsunternehmen in der aktuellen Situation leiden, etwas ab. Allerdings steht mit den Beiträgen für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Mai für viele Personaldienstleister ein weiterer finanzieller Mount Everest an. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen kommt hier schnell ein sechsstelliger Betrag zusammen, der an die VBG überwiesen werden muss.

Z direkt! 01/2020 CORONA-SPEZIAL 7 KFW-KREDITE Der Schutzschild sieht auch zusätzliche Unternehmerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor. Die Bank weitet ihre Programme an verschiedenen Stellen aus. Der Staat übernimmt einen größeren Teil der Ausfallrisiken – insgesamt soll der Garantierahmen vorerst auf eine halbe Billion Euro steigen, er könnte bei Bedarf aber weiter erhöht werden. Die KfW unterscheidet dabei zwischen Hilfen für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, für junge Unternehmen unter fünf Jahren und einem Sonderprogramm. Das Sonderprogramm läuft über die Bürgschaftsbanken der Länder. RATENZAHLUNGEN AN DIE VBG Doch es gibt Hoffnung: „Wenn ein Unternehmen aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde, kann eine Ratenvereinbarung bzw. Stundung vereinbart werden“, heißt es bei der VBG. Ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung kann bei der VBG eingereicht werden, wenn eine erhebliche Härte vorliegt. Die VBG hat angekündigt, im Falle der Beitragsstundung auf Stundungszinsen zu verzichten. Der iGZ hat darüber hinaus an die VBG appelliert, alle Optionen zu prüfen, die Beiträge zu senken und Stundungen großzügig und unbürokratisch zu gewähren. WEITERE HILFEN Die Bundesregierung hat einen Schutzschild gespannt, mit dem sie Unternehmen unterstützt, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Aus organisatorischen und administrativen Gründen ist aber bisher nicht sichergestellt, dass derartige Hilfen rechtzeitig – innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht – bei den Unternehmen ankommen werden. ZUSÄTZLICHE WEBINARE Nachdem die iGZ-Präsenzseminare bis zum 31. Mai abgesagt worden sind, hat der Verband verschiedene digitale Qualifizierungsangebote zusammengestellt. Als besonderen Service bietet der iGZ exklusiv für seine Mitglieder bis Ende Mai kostenfrei verschiedene Webinare an. Dazu gibt es auch einen neuen E-Learning- Kurs zum iGZ-DGB-Tarifwerk (mehr zu unseren neuen Angeboten im Bereich Digitale Bildung lesen Sie auf den Seiten 11 und 46 / 47 dieser Zdirekt!). BIS AUF WEITERES KEINE iGZ-VERANSTALTUNGEN Zum Schutz aller Beteiligten hat der iGZ alle Veranstaltungen und Treffen in den kommenden Wochen abgesagt. Das betrifft sowohl die Großveranstaltungen Forum Personalmanagement Ende April in Berlin und PERSONAL.PRAXIS.MITTE. im Mai in Wiesbaden als auch die iGZ-Mitgliederversammlung und den Bundeskongress. Ein neuer Termin für die Mitgliederversammlung steht noch nicht fest. Die iGZ-Mitarbeiter verzichten auf alle Dienstreisen und arbeiten überwiegend mobil von Zuhause. Externe Besucher werden zurzeit weder in der iGZ-Bundesgeschäftsstelle in Münster noch im Hauptstadtbüro Berlin empfangen. Die Mitarbeiter sind aber telefonisch und digital per E-Mail wie gewohnt erreichbar. SaS IMMER GUT INFORMIERT www.ig-zeitarbeit.de/coronavirus

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.