Aufrufe
vor 3 Jahren

Zdirekt! 01-2020

  • Text
  • Arbeitnehmer
  • Titelthema
  • Pflege
  • Kurzarbeitergeld
  • Zukunft
  • Branche
  • Menschen
  • Arbeit
  • Unternehmen
  • Zeitarbeit

24 TITELTHEMA Vision III

24 TITELTHEMA Vision III – Gastbeitrag Phänomen Pflege: Zeitarbeit – zu gut, um wahr zu sein? Das in vielen Medienberichten eher negative Bild von Zeitarbeit ist in den vergangenen Monaten durch eine sicher viele Beobachter erst einmal irritierende Berichterstattung erschüttert worden. Bei dieser wird auf einmal hinsichtlich der Arbeitnehmer von einer „Flucht in die Leiharbeit“ und deutlich besseren Arbeitsbedingungen als für die Stammbeschäftigten der entleihenden Unternehmen gesprochen. Konkret geht es dabei um Pflegekräfte – und um ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege. Prof. Dr. Stefan Sell Zuweilen wurde in den vergangenen Monaten der Eindruck erweckt, als ob Heerscharen von Pflegekräften die Stammbelegschaften der Krankenhäuser, Pflegeheime und Pflegedienste verlassen und bei Zeitarbeitsfirmen anheuern. Ganz so ist es natürlich auch nicht. Die Beschäftigung von Zeitarbeiter/innen in der Pflege steigt, lag aber im vergangenen Jahr immer noch niedriger als die Zeitarbeit bei allen Beschäftigten. Während in der Pflege gut zwei Prozent der Beschäftigten Zeitarbeiter sind, sind es in der Gesamtwirtschaft fast drei Prozent. DIE PFLEGE BRAUCHT ZEITARBEITSKRÄFTE Offensichtlich gibt es einige interessante Besonderheiten der Inanspruchnahme von Zeitarbeit in der Pflege. Und die bestehen nicht nur darin, dass es anscheinend für einige Pflegekräfte attraktiver ist, statt einer Festanstellung beispielsweise in einem Pflegeheim eine Tätigkeit in der Zeitarbeit vorzuziehen. Letztendlich können die Zeitarbeitskräfte in der Pflege – anders als in anderen, „klassischen“ Einsatzbereichen der Arbeitnehmerüberlassung – von einem besonders ausgeprägten Ungleichgewicht zu-

Z direkt! 01/2020 TITELTHEMA 25 ungunsten der Arbeitgeber profitieren, denn der eklatante Personalmangel führt dazu, dass man hier auf die Zeitarbeitskräfte zur Aufrechterhaltung des Normalbetriebs angewiesen ist, weil man keine oder zu wenige Arbeitskräfte für die „normale“ Beschäftigung findet, aber aufgrund der Personalvorgaben gezwungen ist, beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Pflegefachkräften vorzuhalten. Beim Stammpersonal, den Betreibern der Pflegeheime sowie Klinikleitern sorgt das allerdings für viel Unmut – und in der Politik wurde das jetzt aufgegriffen. Auf Drängen der Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hat nun das Land Berlin eine Bundesratsinitiative für ein Verbot von Zeitarbeit in der Pflege auf den Weg gebracht. Zur Begründung dieses Vorstoßes wird man mit solchen Hinweisen konfrontiert: „Heim- und Klinikleiter berichten seit Jahren, dass Pflegekräfte zunehmend Betriebe verließen und sich von Leasing-Firmen anstellen lassen. Diese zahlen höhere Löhne, um die knapper werdenden Pflegekräfte in den Betrieben zu ersetzen. Zudem versuchen Leiharbeiter, den Nacht- und Wochenendschichten zu entgehen.“ Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass bei dem Versuch, ein mögliches Verbot der Zeitarbeit in der Pflege zu begründen, nicht von angeblichen oder tatsächlichen Missständen bei den Leiharbeitern selbst die Rede ist, sondern die Sorgen und der Unmut der Arbeitgeber, also der entleihenden Unternehmen, steht hier im Zentrum. Insofern ist die Forderung nach einem Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege als eine Art Schützenhilfe für die entleihenden Arbeitgeber zu verstehen, die natürlich not amused sind, dass hier eine Exit-Option für Pflegekräfte besteht und die schlichtweg die schlechteren Karten im Spiel haben aufgrund der generellen Mangelsituation in der Pflege. Außerdem haben sie natürlich erhebliche zusätzliche Kosten zu tragen, wenn sie gezwungen sind, auf Zeitarbeitskräfte zurückzugreifen. Darauf kann man mit einem Verbot der Zeitarbeit zu reagieren versuchen im Sinne einer Hilfestellung für die Arbeitgeber – aber man muss eben auch zur Kenntnis nehmen, dass man damit einen überschaubaren Bereich von Zeitarbeit strangulieren würde, in dem das Pendel zugunsten der Zeitarbeitnehmer ausgeschlagen ist. GEHT DAS ÜBERHAUPT – EIN VERBOT? Interessant ist hier sicher der Hinweis auf den bislang einzigen Verbotsfall in der Arbeitnehmerüberlassung: dem Baugewerbe. Das wurde damals ausdrücklich begründet mit massiven negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Davon kann nun gerade in der Pflege keine Rede sein, dort ist das Gegenteil der Fall. Insofern kann man davon ausgehen: Der für ein Verbot zuständige Bund wird wohl kaum eine rechtliche Handhabe finden. Und eines sollten auch die Befürworter eines solchen Eingriffs nicht ausblenden: Sie gehen davon aus, dass die betroffenen Pflegekräfte dann wieder (zurück) in die Stammbelegschaften gehen. Davon kann man aber bei dieser Gruppe keineswegs ausgehen, viele würden eher das Berufsfeld endgültig verlassen und sich persönlich umorientieren. Summa summarum, ein Verbot wäre keine gute Idee. Selbst der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der am Anfang geliebäugelt hat mit diesem Gedanken, muss nun einräumen: Die bislang zunehmende Zeitarbeit in Kliniken und Pflegeheimen sei nun mal „Ausdruck des Arbeitsmarktes, wie er eben ist“. Prof. Dr. Stefan Sell Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften www.stefan-sell.de

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.