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Zdirekt! 01-2019

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12 TITELTHEMA 1. Platz |

12 TITELTHEMA 1. Platz | kleine Unternehmen Handicap – kein Hinderungsgrund

Z direkt! 01/2019 TITELTHEMA 13 Oftmals scheitert die Inklusion von Bewerbern mit Behinderungen an nicht vorhandenen barrierefreien Arbeitsplätzen. Diese sind nötig, damit für Arbeitnehmer mit Handicap dieselben Voraussetzungen geschaffen werden können, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Die FLUXX Personalservice GmbH hat es sich zum Ziel gemacht, diese Gruppe von Arbeitnehmern speziell zu unterstützen. „Wir versuchen überall dort zu helfen und zu unterstützen, wo es geht“, betont Joachim Voigt, Recruiter und Personaldisponent bei der Fluxx Personalservice GmbH. Die Integration einer Zeitarbeitnehmerin mit einer linken, halbseitigen Lähmung und einem gehörlosen Zeitarbeitnehmer in die Arbeitswelt ist dem iGZ- Mitglied bereits gelungen. Der Personaldienstleister war zunächst jedoch skeptisch, als sie feststellten, dass der neue Bewerber gehörlos ist. „Aber er hatte top Zeugnisse und einen super Lebenslauf“, erzählt Voigt. „Wir haben ihn mit Kusshand bei uns eingestellt. Jetzt arbeitet er als CNC-Maschinenbediener bei unserem Kunden.“ Denn das Personaldienstleistungsunternehmen ist der Meinung, dass gerade diesen Fachkräften eine Chance gegeben werden sollte. Denn Arbeitnehmer mit Handicap seien meistens hochqualifiziert. „Den Kundenunternehmen müssen die Vorteile einer solchen Beschäftigung verdeutlicht werden“, betont Voigt. „Denn viele Arbeitgeber schreckt der Aufwand ab.“ Auch das notwendige Wissen im Umgang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern fehle vielen Unternehmen. Kollegen haben oft Angst, etwas falsch zu machen im Umgang mit ihnen. Für diese Fachkräfte müsse der Arbeitsplatz meistens umgerüstet werden und auch der Kündigungsschutz ist ein anderer. Das Kundenunternehmen des Personaldienstleisters sei sehr sozial eingestellt und war sofort begeistert von dem Thema Inklusion. „Der Kunde hat für unseren gehörlosen Arbeitnehmer Signalleuchten installiert. Und es wurde ein Zeichenbrett angeschafft, damit nicht immer eine Gebärdensprachendolmetscherin anwesend sein muss“, erklärt Voigt die Hilfsmittel. „Anfangs haben wir mit ihm immer über kleine Zettelchen kommuniziert. Das war ein bisschen umständlich, hat aber funktioniert.“ Für die halbseitig gelähmte Mitarbeiterin, die im Schaltschrankbau arbeitet, mussten beispielsweise Tragarme angebracht werden. Die helfen ihr, damit sie Arbeitsmittel nicht selbst von A nach B tragen muss. „Immer mehr Firmen ergreifen mittlerweile die Initiative, Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten“, Anzeige Ausgabe 04032019 IGZ-Henning-Wehming-edsb-deutschland.pdf 1 15.03.2019 10:43:26 Anzeige Branche/Spezialgebiete:

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