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Zdirekt! 01-2018

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Z direkt! § Recht

Z direkt! § Recht direkt! Recht direkt! Z direkt! Anzeige DIE UNTERHALTERIN Glücksexpertin aus Freilandhaltung Kriterien zur Abgrenzung Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat in der Zwischenzeit folgende konkrete Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit herausgearbeitet: eigenes Unternehmerrisiko eigene Betriebsstätte Verfügungsmöglichkeit über eigene Arbeitskraft im Wesentlichen freigestellte Tätigkeit und Arbeitszeit Diese Kriterien werden durch die Rechtsprechung der Untergerichte allerdings unterschiedlich ausgelegt. Zusammen mit den Kriterien der gesetzlichen Regelung des § 7 Absatz 1 SGB IV bedeutet das bezogen auf den Berufsalltag des von uns beschriebenen Arztes: Behandlung letztlich einzuleiten ist oder welche Medikamente verabreicht werden sollen. 2. Ist der Arzt in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, also des Krankenhauses, einbezogen, spricht dies gegen eine selbstständige Beschäftigung. Honorarärzte werden aber zwangsläufig in den Räumlichkeiten des Krankenhauses tätig, nehmen an Dienstbesprechungen teil, müssen sich nach Dienstplänen richten und erhalten ihre Arbeitsutensilien vom Krankenhaus. Ein wenig lebens- und praxisfremd erscheint es, anzunehmen, ein Honorararzt könne Einsätze, die vom Krankenhaus angefragt werden, ablehnen. 3. Fehlt das eigene Unternehmerrisiko, spricht dies gegen eine selbstständige Beschäftigung. Ein Honorararzt bekommt seine Patienten vom Krankenhaus zugeteilt, er muss sich nicht selbst um diese bemühen. Er erhält auch in der Regel sein Honorar unvermindert, wenn ein Patient nicht kommt. Ein Honorararzt 1. Erfolgt die Tätigkeit nach Weisungen, spricht dies gegen eine selbstständige Beschäftigung. Honorarärzte im beruflichen Alltag müssen selbstständig Entscheidungen treffen können, zum Beispiel welche §sonal und Arbeitsmittel fallen nicht an. DIE UNTERNEHMERIN Kommunikationsexpertin für Führung und Verkauf ist daher auch in Bezug auf Werbung eher unauffällig unterwegs. Kosten für Praxisräume und eigenes Per- Motivation ist Kommunikation plus Emotion. § 4. Fehlt eine eigene Betriebsstätte, spricht dies gegen eine selbstständige Beschäftigung. Dieses Kriterium muss nicht näher erläutert werden. Die Tätigkeit wird im Krankenhaus erbracht. Scheinselbstständigkeit wird angenommen Die genannten Punkte machen klar, dass die Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung in der Regel ergeben, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Sozialversicherungspflicht wird § bejaht und somit eine Scheinselbstständigkeit von Honorarärzten angenommen. Die Folge: Der Krankenhausträger haftet als Arbeitgeber für die nicht erbrachten Sozialversicherungsbeiträge, und zwar auch noch bis zu vier Jahre rückwirkend, soweit hier eine Beschäftigung des Honorararztes bereits vorgelegen hat. Dazu könnten Nachzahlungen der Lohnsteuer auf die gezahlten Honorare kommen. Im Wiederholungsfall drohen dann auch Ermittlungsverfahren hinsichtlich möglicher Steuerstraftaten. Übergang in Angestelltenverhältnis möglich Der ehemals freiberufliche Arzt kann dann in der Folge auch arbeitsrechtlich die Eigenschaft als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer feststellen lassen. Der nunmehr offiziell scheinselbstständige Arzt hat ab dem Zeitraum dieser Feststellung alle Rechte eines Arbeitnehmers, inklusive Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch sowie Lohnfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall. Umdenken hat begonnen All die genannten rechtlichen Risiken haben inzwischen zu einem Umdenken geführt. Zeitarbeit gewinnt auch im Pflegebereich an Attraktivität. Für freiberufliche Ärzte gibt es die Möglichkeit, im Rahmen projektbezogener Festanstellungen zeitlich begrenzte Einsätze in wechselnden Krankenhäusern wahrzunehmen. Ärzte und Pflegepersonal bleiben auch in diesen Fällen weiterhin autonom und flexibel in der Entscheidung, ein Angebot anzunehmen oder nicht. Als (befristet) Angestellte genießen Ärzte und Pflegekräfte zudem alle Vorteile einer Festanstellung. Auch die Verdienstmöglichkeiten können an das Niveau eines freiberuflichen Honorararztes heranreichen. Die Nachfrage regelt hier einmal mehr das Angebot. Zeitarbeit als rechtssichere Alternative § § Viele Krankenhäuser sind bereit, im Gegenzug für die sozialrechtliche Sicherheit auch mehr für ihre Ärzte und Pflegekräfte zu bezahlen. Denn der Bedarf an flexiblen Personaleinsätzen ist nach wie vor hoch. Statt unter anderem dem Ratschlag einschlägiger Branchenmagazine zu folgen, als Honorarkraft doch mehr zu investieren, um seine Selbstständigkeit zu bekräftigen, und sich im Hinblick auf einen möglichen Konflikt mit der Deutschen Rentenversicherung durch Archivierung von Dokumenten zu wappnen, sollte daher die Zeitarbeit als echte Alternative gesehen werden. § § Olaf Dreßen Anzeige Female Speaker of the Year 2014 Das neue AÜG - Wir helfen Ihnen da durch! Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- und Informationspflichten Überlassungshöchstdauer nach 18 Monaten Equal Pay nach 9 Monaten Mindestbranchenzuschlag Branchenzuschlagstufe nach 15 Monaten Individualisierbare abweichende Höchstüberlassungsdauer Gleichstellungsgrundsatz Quid agis* GmbH | Daniela A. Ben Said Jetzt buchen! Schwirrt Ihnen der Kopf? Wir haben den Überblick! Scharfe Hegge 35 | 49086 Osnabrück Fon +49 (0) 541 / 580 578-10 www.es-software.de 22 info@danielabensaid.com ·danielabensaid.com 23 facebook.com/DanielaBenSaid

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