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Zdirekt! 01-2016

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Z direkt! Titelthema

Z direkt! Titelthema Foto Billard 8

Titelthema Z direkt! Koalitionsvertrag im Widerspruch zur Realität? Nicht über die Bande spielen Wer sich mit der geplanten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auf Basis der Koalitionsvereinbarung beschäftigt, kommt unweigerlich an den Punkt, sich die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser Regulierungen zu stellen. „Die Koalition will die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren. Das AÜG wird daher an die aktuelle Entwicklung angepasst und novelliert“, heißt es wörtlich in dem Vertrag. Erreicht werden soll das mit einer Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate und gleicher Bezahlung nach neun Monaten. Kernfunktionen sind das Abarbeiten von Auftragsspitzen und die Vertretung von Stammpersonal. „Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern“, steht an anderer Stelle. So ist denn zu vermuten, dass die Politik einen Missbrauch durch lange Überlassungsdauer unterstellt. Ein einfacher Blick in die Statistik zeugt allerdings von einer ganz anderen Realität: Über die Hälfte der Zeitarbeitnehmer sind maximal bis zu sechs Monaten an ein und demselben Arbeitsplatz eingesetzt. Unterm Strich arbeiten 16 Prozent länger als 18 Monate im selben Job – das sind vor allem längerfristige Vertretungen, etwa für Elternzeit und beispielsweise Ingenieure in speziellen Projektarbeiten. Wie die Praxis wirklich aussieht und wie sich die Novellierung auswirken würde, stellt die Z direkt! in dieser Ausgabe gemeinsam mit drei Zeitarbeitnehmern dar. Ergebnis: Eine solche Regelung ginge zu Lasten der Arbeitnehmer. Sie müssten, falls keine Folgejobs zur Verfügung stünden, nicht nur um ihren Arbeitsplatz fürchten, sondern auch noch einen empfindlichen finanziellen Verlust in Kauf nehmen, wenn sie nach 18 Monaten den Hut nehmen müssten. Langfristige Lebensplanung sieht anders aus. Die Kombination mit einer Gleichbezahlung nach neun Monaten mutet daher schon fast aberwitzig an. Bei einer Realisierung des Gesetzes bekäme der Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten zunächst für weitere neun Monate mehr Geld, um anschließend wieder nach seiner Eingangsentgeltstufe entlohnt zu werden – in den Z direkt!-Beispielen sind das mal eben locker 900 Euro weniger im Portemonnaie. Da ist es beinahe schon müßig festzustellen, dass der Mitarbeiter im Vergleich zu seiner Entgeltgruppe 100 Euro mehr Arbeitslosengeld in der Tasche hätte, wenn er nach 18 Monaten arbeitslos wird. Was wäre so schlimm daran, ihn auch künftig nach Branchenzuschlägen zu bezahlen, gemäß denen er bereits nach sechs Wochen die erste Gehaltserhöhung bekommt? Und nicht nur das: Ohne Beschränkung der Überlassungsdauer bekommt er den Höchstsatz auch nach 18 Monaten weiter. Von den mit wachsender Einsatzdauer steigenden Karriere- und Übernahmechancen ganz zu schweigen. Der erste Referentenentwurf setzte noch eins drauf und kann eigentlich nur als weltfremd bezeichnet werden. Das AÜG ist das am häufigsten geänderte Gesetz, und Überlassungsdauerbeschränkungen sind längst ein alter Hut. Die Erfahrung zeigt, dass sie völlig überflüssig sind und lediglich einen nahezu unzumutbaren Bürokratieaufwand erzeugen. Wer ständig mit alten Ideen um die Ecke kommt und damit versucht das Rad neu zu erfinden, muss sich auch irgendwann einmal die Frage nach der Glaubwürdigkeit seiner Politik gefallen lassen. Nicht immer führt es zum Erfolg, über die Bande zu spielen. Wolfram Linke 9

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