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Zdirekt! 01-2014

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Z direkt! Zeitarbeit:

Z direkt! Zeitarbeit: Kurs stimmt 8

Titelthema Z direkt! ANGEMERKT: Statt Gesetz Tarifvertrag – da weiß man, was man hat Mit Koalitionsvereinbarungen ist es wie mit einer Schachtel Pralinen: Man weiß nie, was man bekommt. Und manchmal bleibt auch nichts übrig. Etwa, wenn die Verhandlungspartner Regeln beschließen, die eigentlich längst existieren. Ein bisschen Überlassungsdauer einschränken hier, ein bisschen Equal Pay da – spätestens die fachkundige Leserschaft der Koalitionsvereinbarung reibt sich verwundert die Augen: „Das ist doch alles in den Tarifverträgen definiert“, mag so mancher denken. Unweigerlich stellt sich die Frage nach dem Sinn und Zweck solcher geplanten Regulierungen. Wurde dabei vielleicht auch nach der öffentlichen Wirkung geschielt? Immerhin hat die Zeitarbeitsbranche vor allem auch dank recht boulevardesker Berichterstattung nicht gerade das Image von Feuerwehrleuten – obwohl sie´s ja für viele Sparten der deutschen Wirtschaft ist. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut, wie unlängst in einer Studie (in der Wirtschaftszeitschrift "Journal of Economic Perspectives") zur Entwicklung der deutschen Wirtschaft ausdrücklich betont wurde. Unternehmen und Gewerkschaften konnten und können die Löhne dank der Tarifautonomie unabhängig vom Staat aushandeln. Flexibilität und Lohnzurückhaltung bewirken laut Wissenschaftlern vor allem die stetig steigende Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportindustrie. Also nicht die Hartz-Reformen, sondern die Tarifautonomie bescheren Deutschland Konjunktur und Arbeitslosenzahlen unter drei Millionen. Die Koalitionspartner wären gut beraten, sich die Vereinbarung noch einmal unter diesen Aspekten anzuschauen. Aber es wäre auch nicht das erste Mal, dass von einer Koalitionsvereinbarung am Ende eben nur die Schachtel übrig bleibt: Ob etwa eine Einschränkung auf die geforderte Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gesetzeskonform ist, bleibt juristisch äußerst fragwürdig. Noch – denn der Europäische Gerichtshof prüft derzeit, ob ein längerfristiger Einsatz vor dem Hintergrund der europäischen Zeitarbeitsrichtlinie überhaupt verboten werden darf. Wie auch immer, ein vorheriger Blick in die Tarifbroschüren der Sozialpartner hätte bestimmt gut getan. Denn da weiß man dann, was man hat. Wolfram Linke 9

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