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Zdirekt! 01-2014

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Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet „Vorübergehend“ Auch wenn eine Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr als vorübergehend angesehen wird, begründet sich dadurch kein Arbeitsverhältnis mit dem Kundenunternehmen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Dezember 2013. Im konkreten Fall stritten ein Zeitarbeitnehmer und sein ehemaliges Zeitarbeitsunternehmen darüber, ob ein Zeitarbeitseinsatz „vorübergehend“ gewesen sei, wie es das Gesetz seit dem 1. Dezember 2011 vorsieht. Hierauf kam es nach Ansicht der Bundesrichter jedoch nicht an. Denn für die vom Arbeitnehmer geforderte Konsequenz aus einem möglichen Verstoß, nämlich das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Kundenunternehmen, sahen die Bundesarbeitsrichter keinen Grund. Ausbildungszahlen Negativrekord in der Berufsausbildung: Noch nie seit der Wiedervereinigung wurden so wenige Ausbildungsverträge wie in 2013 abgeschlossen. Mit 551.259 Verträgen liegt die Anzahl um 3,7 Prozent niedriger als im Vorjahr. Gute Nachrichten gibt es aber von der Ausbildung zu Personaldienstleistungskaufleuten (PDK). Ebenso wie im Vorjahr gehört der PDK zu den 100 am häufigsten abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Geschäftserwartungs-Index Zeitarbeit Mit der Routine kehrt auch der Optimismus zurück: Mit 2,3 Punkten auf einer Skala von minus zehn bis zehn zeigt der aktuelle Geschäftserwartungs-Index Zeitarbeit (GIZ) für das zweite Quartal 2013 den höchsten Wert seit Einführung der Branchenzuschläge. Das Stimmungstief ist endgültig überwunden. Der GIZ basiert auf den Daten des iGZ-Mittelstandsbarometers und misst quartalsweise die Stimmung in den Zeitarbeitsunternehmen. Reisekostenrecht Seit dem 1. Januar gilt ein neues steuerliches Reisekostenrecht. Neuer rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Frage, ob Reisekosten steuerfrei gewährt werden können, ist jetzt die ‚erste Tätigkeitsstätte‘. Dafür kommt auch das Zeitarbeitsunternehmen, also der Betrieb des Arbeitgebers, in Betracht. Wird das Zeitarbeitsunternehmen als erste Tätigkeitsstätte festgelegt, was grundsätzlich zu empfehlen ist, können für Fahrten zu den Einsatzbetrieben auch nach neuem Recht steuerfrei Reisekosten gezahlt werden. Tariflohn gestiegen Ebenfalls seit dem 1. Januar sind für die Zeitarbeitsbranche neue tarifliche Lohnuntergrenzen wirksam. In Ostdeutschland stieg der Lohn in der untersten Entgeltkategorie auf 7,86 Euro, in Westdeutschland auf 8,50 Euro. Laut WSI-Tarifarchiv entspricht das einer überdurchschnittlichen Erhöhung von 3,79 Prozent. Im Mittel steigerten sich die Tariflöhne 2013 um 3 bis 3,5 Prozent. Mit der Erhöhung des Tarifs steigen auch die Branchenzuschläge. Maren Letterhaus ANZEIGE Individualität ist bei uns Standard! Die individuelle Standardsoftware für Zeitarbeitsunternehmen Die ganzheitliche Lösung für Vertrieb, Disposition, Zeiterfassung & Abwicklung Individuell anpassbar für eine präzise Unterstützung der internen Prozesse 4 Über 25 Jahre Branchenerfahrung Faires und flexibles Preismodell! Fink Software GmbH | T: 040 529 878 0 | E-Mail: fink@finksoftware.de www.finksoftware.de

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