Z direkt! Titelthema Equal Pay Keine Tariflücken Nach neun Monaten sollen Zeitarbeitnehmer, wenn es nach dem Willen der Großen Koalition geht, dasselbe Geld verdienen, wie vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. Das tun sie jedoch schon längst, macht der Leiter des iGZ-Rechtsreferats, Stefan Sudmann, deutlich: „Die tariflichen Branchenzuschläge stellen sicher, dass Tariflücken in fünf Schritten und binnen neun Monaten geschlossen werden. Wo es keine Branchenzuschläge gibt, gibt es in der Regel auch keine Tariflücke.“ Equal Treatment Die Umsetzung von „Equal Treatment“ setzt das Erfassen sämtlicher Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse im Einsatzbetrieb voraus. In diesem Fall sind die Mitarbeiter eben nicht nur hinsichtlich des Gehaltes, sondern auch aller weiterer Arbeitsbedingungen gleichzustellen. Entsprechend müssen Aspekte wie Dienstwagen, Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, Ansprüche auf Arbeitgeberdarlehn oder Bereitstellung von Diensthandys für private Gespräche mitberücksichtigt werden – ob durch Bereitstellung derselben Vergünstigungen oder einer diesem Wert entsprechenden Geldleistung. Hier stellt die rechtssichere Ermittlung dieser Bestandteile eine große Hürde dar, weil sie eine hohe Transparenz beim Einsatzbetrieb voraussetzt. Für den internen Betrieb des Zeitarbeitsunternehmens bedeutet eine solche Regelung einen hohen administrativen Aufwand, der zudem noch im Vorfeld gegenüber dem Kunden sehr schwer zu kalkulieren ist. Eine gesetzliche Regelung, die die gleiche Bezahlung nach neun Monaten als zwingend vorschreibe, würde das tarifliche System der Branchenzuschläge aus den Angeln heben: „Unsere fünfte Stufe würde gar nicht mehr zum Tragen kommen – obwohl sie eine marktgängige, faire und austarierte Lohnangleichung darstellt.“ Stattdessen müsse die Politik „gesetzgeberische Klimmzüge“ vornehmen, um den gewünschten Effekt überhaupt zu erzielen: „Ich bin sehr gespannt, wie man eine Gleichstellung nur beim Lohn – und eben nicht bezogen auf alle Arbeitsbedingungen, also das sogenannte „Equal Treatment“ – überhaupt rechtssicher regeln möchte“, fragt sich der iGZ-Jurist. Equal Treatment führe jedoch zu immensen Problemen und Risiken für die Branche (siehe Kasten). Wichtig sei daher zunächst einmal, dass die Branchenzuschläge, die Arbeitgeber der Zeitarbeit zusammen mit den DGB-Gewerkschaften langfristig ausgehandelt haben, weiterhin Gültigkeit behalten: „Wir brauchen eine Öffnungsklausel für die Branchenzuschlagstarife“, erklärt Sudmann. Davon würden auch die Arbeitnehmer bei einem Einsatz in Hochlohn-Branchen finanziell profitieren: Wer in den ersten neun Monaten die Erhöhungsstufen mitmache und dann neun Monate das tarifliche „Equal Pay“ erhalte, stehe besser da als derjenige, der neun Monate lang die Zeitarbeitsgrundlöhne erhalte und dann auf einen Schlag hochgestuft werde. Insgesamt habe man erhebliche Bedenken daran, dass ein Eingriff in die Branchenzuschläge mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei. Sudmann: „Die Tarifautonomie ist ein hohes, vom Grundgesetz geschütztes Gut. Wir sind der Meinung, dass unsere Branchenzuschlagstarife von diesem Schutz des Grundgesetzes erfasst werden." Marcel Speker 12
Titelthema Z direkt! Drei Fragen an RA Dr. Martin Dreyer Eingriffsintensität anpassen Z direkt!: Die Große Koalition plant die Gleichstellung beim Lohn von Zeitarbeitnehmern und Mitarbeitern beim Kunden nach einer Einsatzdauer von neun Monaten. Was bedeutet das für die Branchenzuschlagstarife in der Zeitarbeit? Dr. Martin Dreyer: Zunächst einmal ist dazu im Koalitionsvertrag nichts geregelt. Klar ist jedoch, dass die Einführung der Branchenzuschläge für die Zeitarbeit mit der Zusage der Politik einhergegangen ist, keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen treffen zu wollen. Wenn CDU/CSU und SPD nun angeben dennoch tätig werden zu wollen, dann kann das meines Erachtens nur für die Bereiche gelten, die nicht von den Branchenzuschlägen erfasst sind – also zum Beispiel für die Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland. Z direkt!: Sie sehen also noch Interpretationsspielraum an dieser Stelle des Koalitionsvertrages? Dr. Martin Dreyer Dreyer: Absolut. Diese Passage ist in der letzten Verhandlungsnacht um 4 Uhr morgens eingefügt worden. Da wägt man nicht mehr alle Aspekte bis ins Letzte ab. Ich sehe gute Gründe, wieso zumindest unsere Branchenzuschlagstarife weiter Bestand haben sollten. Nicht zuletzt auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Z direkt!: Welche verfassungsrechtlichen Ansätze sehen Sie? Dreyer: Die Tarifautonomie ist im Grundgesetz besonders geschützt. Ein „Equal Pay“ nach neun Monaten würde in nicht verhältnismäßiger Weise in die Rechte der Tarifvertragsparteien eingreifen. Verfassungsrechtlich ist klar: Der Gesetzgeber darf in seiner Beurteilung nicht über die tarifvertraglichen Gegebenheiten einer Branche hinwegsehen, sondern muss die sogenannte „Eingriffsintensität“ seiner Maßnahmen anpassen, wenn tarifvertragliche Regelungen bereits ein angemessenes Schutzniveau geschaffen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Große Koalition dieses erhebliche verfassungsrechtliche Risiko eingehen wird. » Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig spätes- « tens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden. Aus: Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 13
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