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Zdirekt! 01-2014

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Titelthema Z direkt! Koalitionsvereinbarung Forderungen erfüllt Einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro, das Verbot, Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen, und Branchenzuschläge bei größeren Lohnunterschieden – die Tariflandschaft in der Zeitarbeit bietet den rund 800.000 Zeitarbeitskräften in Deutschland zahlreiche Vorteile und bedient gleichzeitig die Forderungen der Politik. Eine Zahl bestimmte den Wahlkampf wie die Koalitionsverhandlungen: 8,50 Euro. Die Mindestlohnhöhe, um die Gewerkschaften, Arbeitgeber und Politik seit Jahren streiten, ist in der Zeitarbeit bereits Realität. Zum Jahreswechsel stieg der Tariflohn in Westdeutschland auf diese viel diskutierte Marke, und auch in Ostdeutschland werden die 8,50 Euro Stundenlohn noch während der Laufzeit erreicht. „Ein klarer Beweis für die funktionierende Tarifautonomie in unserer Branche“, freut sich Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Streikverbot Des Weiteren fordern CDU und SPD im gemeinsamen Koalitionsvertrag, dass Zeitarbeitskräfte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. „Sehen wir genauso“, stimmt Stolz zu und verweist auf die neue Streikklausel im Tarifwerk. „Mitarbeiter werden […] nicht in Betrieben […] eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden“, heißt es dort. „Das gilt auch für Mitarbeiter, die bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme in dem Betrieb eingesetzt wurden.“ Ebenfalls längst geregelt ist übrigens der Passus im Koalitionsvertrag, wonach Zeitarbeitnehmer bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich mitgezählt werden müssen. Das hat vor Monaten bereits das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Branchenzuschläge Die Tarifvertragspartner haben auch schon lange den Streit um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft beigelegt. „Branchenzuschlags-Tarifverträge“, nennt Stolz die Lösung. Stufenweise steigt dabei der Lohn der Zeitarbeitskräfte, bis die Verdienstlücke nach neun Monaten ausgeglichen ist. Auch die Equal-Pay-Forderung der Koalitionspartner sieht Stolz somit erfüllt. Tarifautonomie funktioniert „Die tariflichen Regelungen und die gesetzliche Grundlage ergänzen sich ausreichend, es besteht kein weiterer Regulierungsbedarf“, ist sich Stolz sicher. „Probleme löst man am besten, indem sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und mit Sachverstand branchenspezifische Lösungen erarbeiten.“ Die Tarifvertragsparteien hätten in der Vergangenheit ein ums andere Mal bewiesen, dass die Zeitarbeitsbranche bei ihnen in guten Händen sei: Weitere Regulierungen von der Politik brauche es daher nicht. Maren Letterhaus "(...) aber die Große Koalition wird weitere Korrekturen vornehmen müssen. Konkret geschieht das in der Leiharbeit , deren Dauer auf maximal 18 Monate beschränkt wird. Die gleiche Bezahlung eines Leiharbeiters wie die eines Beschäftigten der Stammbelegschaft hat jetzt nach spätestens 9 Monaten zu erfolgen, und beim Abschluss von Werkverträgen ist in Zukunft der Betriebsrat zu informieren." Regierungserklärung von Angela Merkel vom 29.01.2014 11

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