Aufrufe
vor 5 Jahren

Zdirekt! 00-2018 Sonderausgabe 20 Jahre iGZ

  • Text
  • Zeitarbeit
  • Branche
  • Arbeit
  • Zeitarbeitsbranche
  • Zeitarbeitsunternehmen
  • Verband
  • Unternehmen
  • Mitglieder
  • Mitarbeiter
  • Januar

20

20 Jahre iGZ Arbeits- und Tarifrecht 20 Jahre iGZ werden. Am 1. Mai 1985 wurde die maximale Überlassungsdauer von drei auf sechs Monate angehoben, zum 1. Januar 1994 nochmals auf neun Monate und am 1. April 1997 auf zwölf Monate verlängert. Zudem wurden die Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag sowie die Wiedereinstellung nach dem Ablauf von drei Monaten zugelassen und das Befristungsverbot gelockert. Anschließend folgte am 1. Januar 2002 wieder eine Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer – diesmal auf 24 Monate. Befristungsverbot Genau ein Jahr später, am 1. Januar 2003, fiel die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer endgültig weg. Außerdem wurden das besondere Befristungsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und das Synchronisationsverbot aufgehoben. Das Überlassungsverbot im Baugewerbe wurde zu Gunsten der Überlassung zwischen Betrieben des Baugewerbes gelockert. Der Grundsatz Equal Pay wurde in das AÜG mit der Öffnungsklausel für Tarifverträge aufgenommen. Auch wurde eine Verpflichtung der BA formuliert, in jedem Arbeitsamtsbezirk mindestens eine Personal-Service-Agentur (PSA) zur „vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung“ einzurichten. Gleichstellungsgrundsatz Mit Blick auf die Zeitarbeitnehmerschaft wurde außerdem der Gleichstellungsgrundsatz im AÜG formuliert. Laut Gesetz müssen Zeitarbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie das Stammpersonal des Kundenunternehmens. Ein Tarifvertrag kann aber abweichende Regelungen zulassen. Damit sollten Qualität und Akzeptanz der Zeitarbeit erhöht werden. Die Änderungen wurden am 1. Januar 2004 wirksam. Tarifverträge Damit traten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf den Plan: Am 23. Februar 2003 schlossen die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) den ersten Flächentarifvertrag in der Zeitarbeitsbranche ab. Vorher existierten nur vereinzelt Haustarifverträge. Ohne Abschluss wäre das Prinzip „Equal Pay – Equal Treatment“ am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Am 6. Mai 2003 folgte der Tarifabschluss zwischen der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) und der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP). Danach, am 29. Mai 2003, unterschrieben die iGZ-Tarifkommission und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB ihren Entgelt-, Entgeltrahmen-, Mantel- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag. Zwei Monate später, am 22. Juli 2003, einigten sich der Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen (BZA) und DGB auf einen Manteltarifvertrag. Mindestlohn Am 1. Januar 2006 wurde die Verpflichtung der BA, in jedem Arbeitsamtsbezirk mindestens eine PSA einzurichten, wieder aufgehoben. Seit dem 30. April 2011 gilt die gesetzliche Regelung zur Einführung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns (Lohnuntergrenze). Am 1. Dezember 2011 traten weitere Änderungen des AÜG in Kraft: Unter anderem wurden der Anwendungsbereich des AÜG auf nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung erweitert und die Bestimmungen der EU-Vorgaben eingearbeitet. Mit dem 1. Januar 2012 wurde der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche auf Basis einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) rechtskräftig. Wolfram Linke Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern, die damit unter einen „Erlaubnisvorbehalt“ gestellt wird: Das Zeitarbeitsunternehmen, das die Zeitarbeitnehmer an ihre Kunden überlässt, bedarf einer behördlichen Erlaubnis, die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Sie wird zunächst nur befristet erteilt. Nach dreimaliger Verlängerung wird die Erlaubnis auf unbefristete Zeit erteilt. Bei Versagungstatbeständen oder persönlicher Unzuverlässigkeit kann die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis allerdings auch wieder entzogen werden. 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2002 2003 2004 2006 2011 2012 12 13

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.