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Zdirekt! 00-2005 Sonderausgabe

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Bundestagswahlen

Bundestagswahlen 2005 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN STEFFI LEMKE GUIDO WESTERWELLE FDP Zu 1.): Seit 1998 wurde die Arbeitnehmerüberlassung grundlegend reformiert. Im Zuge der Hartz-Kommission haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der SPD dafür gesorgt, dass Zeitarbeit als Instrument zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zur flexiblen Personalplanung für Unternehmen besser zum Einsatz kommen können. Die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen bei den örtlichen Agenturen für Arbeit hat einer beträchtlichen Zahl von Personen die Überwindung von Arbeitslosigkeit ermöglicht. Trotz der zum Teil schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen konnte die Zeitarbeitsbranche einen Beitrag zur Senkung der Beschäftigungsschwelle in Deutschland leisten. Zu 2.): Die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Änderungen haben zu einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zeitarbeitsbranche geführt. Mit der Abschaffung vor allem von Befristungsverbot und Beschränkung der Überlassungsdauer nimmt die Zeitarbeitsbranche eine zunehmend wichtige Position als dauerhafter Arbeitgeber einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten wahr. Der Gleichbehandlungsgrundsatz stellt sicher, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen zwischen Beschäftigten im Leihbetrieb und Leiharbeitnehmerinnen nicht divergieren. Die abgeschlossenen Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche sind maßvoll und bringen eine angemessene Entgelthöhe mit hoher Flexibilität in Einklang. Zu 3.): Aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird es in Zukunft darauf ankommen, dass sich die Zeitarbeitsbranche als flexibler Dienstleister und attraktiver Arbeitgeber einen dauerhaften Platz im Arbeitsmarkt Deutschlands sichert. Bei den Personal-Service-Agenturen werden wir darauf achten, dass Missbrauch in Zukunft ausgeschlossen wird und PSAen vorwiegend dort zum Einsatz kommen, wo sie als Integrationsinstrument für Arbeitslose sinnvoll sind. Deshalb soll nicht jede Agentur zur Einrichtung einer PSA verpflichtet werden. Örtliche Verankerung und Kenntnis des regionalen Arbeitsmarktes sollten Voraussetzung für die Führung einer PSA sein. Die Ausschreibungen müssen entsprechende Vorgaben enthalten. Zu 1.): Nach unserer Überzeugung hat sich die Zeitarbeit als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bewährt. Mit Zeitarbeit können Unternehmen flexibel auf personelle Engpässe und unerwartete Auftragsspitzen reagieren. Zeitarbeitsunternehmen tragen damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, wenn Unternehmen keine Neueinstellungen vornehmen wollen oder können. Für Arbeitnehmer bietet Zeitarbeit individuellen Spielraum für abwechslungsreiche, maßgeschneiderte Einsätze ohne Reibungsverluste, aber auch die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Betrieben weiter zu qualifizieren. Für viele Arbeitslose ist sie die Brücke für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt. Zu 2.): Der Gleichstellungsgrundsatz, wonach während der Dauer der Überlassung Leiharbeitnehmer und vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihunternehmens im Hinblick auf die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie den Lohn grundsätzlich gleich zu behandeln sind, lehnen wir ab. Vielmehr sind nach unserer Überzeugung die mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbundenen Einschränkungen im Interesse einer intensiveren Nutzung des Instruments der Arbeitnehmerüberlassung und einem flexiblen Arbeitskräfteeinsatz abzuschaffen. Die Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entfällt damit. Qualitätsstandards sollten im Wege der Selbstverpflichtung der Branche gewährleistet werden. Zu 3.): Die FDP will das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mittelfristig abschaffen. Wir brauchen Steuer- und Abgabensenkungen, Lockerungen im Arbeits- und Tarifrecht und Bürokratieabbau, um mehr Beschäftigung und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt kommen auch den Zeitarbeitsunternehmen zu gute.

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