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Zdirekt! 00-2018 Sonderausgabe 20 Jahre iGZ

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20 Jahre iGZ Arbeits- und Tarifrecht Arbeits- und Tarifrecht 20 Jahre iGZ Tarifverträge sorgten für Professionalisierung Auch wenn dieses Kapitel der „christlichen“ Tarifverträge dem Ansehen der Branche gewiss nicht geholfen hat; die Festschreibung der Arbeitsbedingungen in Flächentarifverträgen insgesamt hat zur Eigenständigkeit und zum Selbstverständnis einer Branche, die sich mehr denn je als professionelle Personaldienstleister verstehen, wesentlich beigetragen. Die Tarifierung der Zeitarbeit hat dadurch eine eindeutig positive Entwicklung begründet, auch wenn Tarifabschlüsse, genauso wie in anderen Branchen, teilweise schmerzliche Kompromisse enthielten und deshalb naturgemäß nicht immer auf uneingeschränkte Begeisterung der Mitglieder stießen. Zusammenhang zur konjunkturellen Lage Tarifabschlüsse stehen naturgemäß in einer Wechselwirkung zur Konjunktur und zu der spezifischen Entwicklung in einer Branche. Die ersten Abschlüsse bis 2005 waren insofern geprägt von einer hohen Arbeitslosigkeit, der bereits geschilderten Konkurrenz durch unterbietende Tarifverträge und einer schleppenden Konjunkturentwicklung. Im Übrigen hatten die Tarifvertragsparteien schon damals in ihren Abschlüssen materielle Regelungen für den Fall des Inkrafttretens eines Branchenmindestlohns berücksichtigt. Seit 2006 verbesserte sich die konjunkturelle Lage und die Zeitarbeitsbranche konnte ein starkes Wachstum in der Zahl der Beschäftigten verzeichnen. Die Hoffnung, die man mit der Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts verbunden hatte, spiegelte sich in einer ständigen Abnahme der Arbeitslosigkeit wider, die nur kurz in der Krise 2008/2009 unterbrochen wurde. Drehtür-Skandal Am 22. Februar 2012 gründete der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) gemeinsam mit dem BAP die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ). Für den iGZ dabei: die damaligen stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden Holger Piening (v.l.) und Sven Kramer (h.r.). Dennoch wirkten sich diese Arbeitsmarkterfolge der Zeitarbeit nicht in gleichem Maße steigend auf die Akzeptanz der Zeitarbeit aus. Das hatte im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen gab es einen handfesten Skandal durch den Versuch einer Drogeriemarktkette, das Arbeitsverhältnis mit eigenen Arbeitnehmern zu beenden, um sie dann über ein Zeitarbeitsunternehmen wieder an eigene Drogeriemärkte zu überlassen. Die Kritik an diesem Modell, das als „Drehtürmodell“ Schlagzeilen brachte, wurde – obwohl die Idee von der Drogeriemarktkette und nicht aus der Personaldienstleistungsbranche entstammte – sehr stark auf die Zeitarbeit bezogen. Der iGZ lehnte solche Konstruktionen sofort sehr deutlich ab. Die Tarifvertragsparteien reagierten sehr schnell und schlossen Marktteilnehmer, die solche abzulehnenden Modelle zur Anwendung bringen wollten, aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages aus. Der Gesetzgeber führte im AÜG noch zusätzlich eine Drehtürklausel ein, die einen ähnlichen Regelungsgehalt aufweist. Parallel dazu, vielleicht auch verstärkt durch diesen Skandal, richtete sich der öffentliche Fokus auf die Vergütung der Zeitarbeitskräfte. Aber auch innerhalb des iGZ wurde die Diskussion darüber geführt. Man sah bei längeren Überlassungen, die durch die Änderungen 2002 im AÜG möglich geworden waren, die Notwendigkeit, eine Entgeltangleichung in Abhängigkeit von der Dauer der Überlassung auch tariflich zu stützen. Die Idee von Branchenzuschlagstarifverträgen war geboren, mit denen Entgeltdifferenzen zu besonderen Hochlohnbranchen ausgeglichen werden. Je länger ein Mitarbeiter im Einsatzbetrieb arbeitet, umso größer wird im Allgemeinen seine Erfahrung und Produktivität. Diesem tragen die Branchenzuschlagstarifverträge Rechnung. Wichtig für das Selbstverständnis der Branche war und ist, dass die Entgelte aus den eigenen Tarifen herzuleiten sind, also auf den iGZ-Tarifen beruhen. Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit Die Branchenzuschlagstarifverträge waren in der Systematik etwas völlig Neues. Die beiden großen Arbeitgeberverbände erkannten, dass man für diese tarifpolitische Herausforderung die Kräfte bündeln musste. Auch wäre es verhandlungstaktisch undenkbar gewesen, wenn man über Branchenzuschlagstarifverträge, die vom Inhalt identisch sein mussten, getrennt verhandelt hätte. Auf diesem tarifpolitischen Hintergrund schlossen iGZ und BAP im Jahre 2012 den Vertrag über die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ). Nach dem Prinzip der Gleichrangigkeit vereinbarten beide Verbände, gemeinsam Tarifverträge zu verhandeln, aber auch im Übrigen eng die Tarifpolitik abzustimmen und zu kommunizieren. Mittlerweile werden nicht nur die Branchenzuschlagstarifverträge, sondern auch die Grundlagentarifverträge gemeinsam verhandelt. Seit 2013 ist Sven Kramer für die Tarifpolitik im iGZ verantwortlich. Zugleich ist er stellvertretender Verhandlungsführer innerhalb der VGZ und führt zusammen mit dem BAP die gemeinsamen Verhandlungen der VGZ mit den DGB-Gewerkschaften. Zu wenig Aufmerksamkeit für Erfolgsmodell Bei der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge im Jahr 2011 hatte es bei den Gegnern der Zeitarbeit viel Skepsis gegeben, ob die Tarifverträge denn überhaupt oder jedenfalls korrekt angewendet würden. Die Zeitarbeitsbranche hat diese Unkenrufe glänzend widerlegt. Die Nachfragen der Mitglieder bei den Verbänden machten die Ernsthaftigkeit und den Umsetzungswillen deutlich. Die Branchenzuschlagstarifverträge setzten sich am Markt durch und können als Erfolgsmodell bezeichnet werden, auch wenn ihnen und der Branche die verdiente öffentliche Aufmerksamkeit versagt blieb. Viele in der Politik taten so, als existierten sie nicht. Gesetzliches Equal Pay nicht ausreichend definiert Nicht anders zu erklären war es insofern auch, dass der Gesetzgeber 2017 meinte, der Branche trotz der bemerkenswerten Weiterentwicklung der Tarifverträge die Daumenschrauben anzulegen: Branchenzuschlagstarifverträge mussten nun bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Inhalte haben. Ist kein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig, gilt ab dem zehnten Einsatzmonat ein nicht definiertes und deshalb mit rechtlichen Unsicherheiten und administrativen Schwierigkeiten behaftetes Equal Pay. Und nach 18 Monaten ist, sofern kein abweichender Tarifvertrag besteht, mit der Überlassung wegen des Eingreifens der Überlassungshöchstdauer gänz- Idee der Branchenzuschläge Seit der Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge im Jahr 2017 gibt es sechs Erhöhungsstufen. Dieses Beispiel zeigt die Zuschläge für Einsätze in der Metall- und Elektroindustrie. 8 2005 2006 2008 2009 2012 2002 2011 2012 2013 2017 9

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