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Zdirekt! 04-2018

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Z direkt! Nachgefragt

Z direkt! Nachgefragt Nachgefragt Z direkt! Kundenunternehmen hat kein Verständnis für Überlassungshöchstgrenze Durchs Raster gefallen: Übernahme für drei Monate 18-Monatsfrist ablief. Das Kundenunternehmen wollte ihn nicht für sechs Monate übernehmen, und die Zeitarbeitsfirma fand keinen neuen Arbeitsplatz für ihn. Nun fehlt dem Mann ein halbes Jahr für den vollen Rentenbezug“, ist Glüpker entsetzt. Anzeige „Ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und war noch nie arbeitslos“, ist Alexander Schell immer noch geschockt vom Ende seiner Überlassungsdauer nach 18 Monaten und der damit drohenden Arbeitslosigkeit. Der 24-Jährige hat aber noch einmal Glück gehabt und wird nun für drei Monate vom Kundenunternehmen der iGZ-Mitgliedsfirma pro tec service GmbH in Nordhorn weiter beschäftigt. Am 2. Januar geht er für zwölf Jahre zur Bundeswehr. „Das war schon immer mein Traum“, erklärt der Feinmechaniker. Im Bereich Betriebstechnik wird er dann in Stralsund und später in Wilhelmshaven Schiffe instand halten. Schells langfristiges Ziel ist der Meisterbrief. Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt Als „ziemlich blöd“ empfindet er die Überlassungshöchstdauer, die ihn in die Arbeitslosigkeit gezwungen hätte, wenn Petra Glüpker, Geschäftsführerin der pro tec Metall + Bildung GmbH, nicht Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hätte, um ihn weiter zu beschäftigen, damit er das Quartal bis zum Dienstantritt bei der Bundeswehr überbrücken kann. Gewaltige Portion Vertrauen verlangt „Das war ein Riesenaufwand“, bestätigt denn auch die Geschäftsführerin. Der bürokratische Aufwand habe seit der AÜG-Reform enorme Ausmaße angenommen, ärgert sie sich. „Abmelden, anmelden, Berufsgenossenschaft registrieren, Arbeitskleidung aussuchen“, zählt Glüpker nur einige der zahlreichen Aufgaben auf. Aus Kundensicht sei die Reform eigentlich überflüssig, betont Glüpker. „Und es wird vom Gesetzgeber schon eine gewaltige Portion Vertrauen verlangt, wenn wir den Zeitarbeitsunternehmen unsere geschäftlichen Daten offenlegen müssen“, kritisiert die Geschäftsführerin und verweist in diesem Zusammenhang auf die „Hysterie, die um den Datenschutz betrieben wird, seit die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist.“ Beschäftigte fallen durchs Raster Insbesondere aber ärgere sie sich darüber, „dass durch die Reform Beschäftigte, wie eben auch beispielsweise Alexander Schell, durch das Raster fallen.“ Das sei keine Ausnahme. „Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Zeitarbeitnehmer ein halbes Jahr vor Renteneintritt freigestellt werden musste, weil die Kein Verständnis für AÜG-Reform Für die Begrenzung der Überlassungsdauer habe sie als Kunde der Zeitarbeitsbranche kein Verständnis. Zeitarbeitnehmer werden, so Glüpker, in erster Linie eingesetzt, wenn es um die Abarbeitung von Produktionsspitzen gehe. Auch im Krankheitsfall oder als Urlaubsvertretung würden Zeitarbeitnehmer gerne beschäftigt. „Das“, so die Geschäftsführerin, „erstreckt sich in der Regel aber nie über einen längeren Zeitraum – und schon gar nicht über 18 Monate.“ Ausnahme: „Es sei denn, ein Mitarbeiter hat, so wie Alexander Schell, feste andere Pläne und versucht die Zeit bis dahin sinnvoll zu überbrücken, ohne Sozialleistungen vom Staat in Anspruch nehmen zu müssen.“ Passable Lösung gefunden Gerade noch einmal gut gegangen: Geschäftsführerin Petra Glüpker übernahm den ehemaligen Zeitarbeitnehmer Alexander Schell für die fehlenden drei Monate bis zum Beginn der Bundeswehrzeit als festen Mitarbeiter. Mit Blick auf Schell sei sie froh, eine passable Lösung gefunden zu haben. „Wir unterstützen ihn mit allen Kräften, damit er seine berufliche Zukunft vernünftig meistern kann“, betont sie. Und der angehende Soldat schmiedet auch schon fleißig Zukunftspläne: „Dank der Unterstützung der pro tec Metall + Bildung GmbH kann ich zuversichtlich nach vorn schauen. Wenn´s mit dem Meisterbrief wie geplant klappt, werde ich nach der Bundeswehr erstmal – vielleicht sogar hier – normal weiterarbeiten und mich dann irgendwann selbstständig machen“, blickt Alexander Schell voller Tatendrang nach vorn. Wolfram Linke Anzeige Das neue AÜG - Wir helfen Ihnen da durch! Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- und Informationspflichten Überlassungshöchstdauer nach 18 Monaten Equal Pay nach 9 Monaten Mindestbranchenzuschlag Branchenzuschlagstufe nach 15 Monaten Individualisierbare abweichende Höchstüberlassungsdauer Gleichstellungsgrundsatz Schwirrt Ihnen der Kopf? Wir haben den Überblick! www.es-software.de 24 25

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