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Zdirekt! 04-2015

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Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Höhere Mindestlöhne Der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft ist in Kraft getreten. Auch Zeitarbeitskräfte, die in dieser Branche tätig sind, müssen demnach mindestens 8,94 Euro pro Stunde verdienen. Ab dem 1. Januar 2016 sind 9,10 Euro zu zahlen. Die Verordnung ist bis zum 31. März 2017 gültig. Gestiegen ist zudem die Lohnuntergrenze der Fleischwirtschaft auf bundesweit 8,60 Euro. Die nächste Erhöhung folgt am 1. Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Die Verordnung läuft bis Ende Dezember 2017. Nach der Änderung des § 8 Abs. 3 AEntG gilt folgende Grundregel: Der Mindestlohn ist auch dann zu zahlen, wenn branchentypische Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden, der nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört. Zahl der Zeitarbeitskräfte gestiegen Noch einmal um 0,6 Prozent (4.800 Beschäftigte) gestiegen ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer im September 2015 im Vergleich zum Vormonat. Insgesamt verzeichnete das Statistische Amt der Bundesagentur für Arbeit im September 852.100 Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche. Beim Blick auf das Jahr 2014 (812.500 Zeitarbeitnehmer) verbucht die Zeitarbeit für den Monat September ein Plus von 39.600 Arbeitnehmern (4,9 Prozent mehr). „Die Arbeitslosigkeit ist gesunken, Erwerbstätigkeit und Beschäftigung haben erneut kräftig zugenommen. Damit hat sich der Arbeitsmarkt auch in diesem Monat gut entwickelt“, bestätigte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise, bei der Präsentation des Monatsberichts für November. iGZ bietet WhatsApp-Infodienst an Die aktuellsten Top-Nachrichten aus der Zeitarbeitsbranche direkt aufs Smartphone geschickt: Ab sofort informiert der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen alle Fans, Freunde und Interessierte der Zeitarbeit via WhatsApp, wenn etwas Wichtiges passiert ist – oder unmittelbar bevorsteht. Wer das kostenlose Angebot abonnieren möchte, muss lediglich die Handynummer +49 176 81993187 als neuen Kontakt in sein eigenes Telefonbuch im Smartphone eintragen, um die Nachrichten empfangen zu können. WhatsApp erkennt die Nummer dann automatisch. Zur Anmeldung reicht eine WhatsApp-Nachricht mit dem eigenen Namen an die oben genannte Handynummer der iGZ-Zeitarbeitsnews. Zeitarbeitnehmer gleichgestellt Bei Wahlen zum Aufsichtsrat eines Unternehmens sind Zeitarbeitnehmer genauso zu zählen wie die Stammbeschäftigten, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Beschluss vom 4. November 2015 - 7 ABR 42/13). Damit wird das Mitbestimmungsrecht von Zeitarbeitnehmern auf (Kunden-)Unternehmensebene gestärkt. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, wahlberechtigte Zeitarbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen seien für den Schwellenwert von mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen. Ab dieser Belegschaftsgröße sei die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen. AÜ-Erlaubnis wird teurer Der Bundesrat hat beschlossen, die Gebühren für eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu erhöhen. Für die Erteilung und Verlängerung einer befristeten AÜ- Erlaubnis fallen künftig 1.000 Euro statt 750 Euro an. Für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis steigt der Gebührensatz von 2.000 Euro auf 2.500 Euro. Grund für diese erste Erhöhung nach zwölf Jahren sei der gestiegene Prüfungsaufwand wegen der zahlreichen und umfangreichen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Bundesagentur für Arbeit sei angehalten, die (künftigen) Erlaubnisinhaber in der Tiefe und im Umfang intensiv zu überprüfen. 6

Anzeige Kurz berichtet Z direkt! Bessere Chancen am Arbeitsmarkt Arbeitslose, die an einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf teilnahmen, erhöhten ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Wahrscheinlichkeit, vier Jahre nach Beginn der Weiterbildung mit Berufsabschluss einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, ist bei den Weiterbildungs-Teilnehmerinnen um knapp 20 Prozentpunkte höher als bei vergleichbaren Nichtteilnehmerinnen. Bei Männern liegen die Effekte der Teilnahme mit rund zwölf Prozentpunkten etwas niedriger. Asyl-Reformpaket verabschiedet Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 16. Oktober 2015 dem Asyl-Reformpaket zugestimmt. Nach der Zustimmung des Bundesrates zum „Asylpaket“ dürfen seit Inkrafttreten der Gesetze am 1. November 2015 Flüchtlinge nach drei Monaten in Mangelberufen und ohne weitere Einschränkungen nach 15 Monaten in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt werden. Textil- und Bekleidungsindustrie: mehr Geld Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Mindestlöhne im Tarifgebiet West liegen unterhalb des iGZ- DGB-Tariflohns. In Ostdeutschland steigt der Mindestlohn am 1. Januar 2016 auf 8,25 Euro. Der nächste Erhöhungsschritt ist für den 1. November 2016 geplant. Dann steigt der Mindestlohn im Tarifgebiet Ost auf 8,85 Euro. Dazu zählt neben den neuen Bundesländern auch Berlin-Ost. Der Mindestlohn in Westdeutschland beträgt bis zum Auslaufen der Verordnung am 31. Dezember 2017 konstant 8,50 Euro. Der Mindestlohn ist am 15. Kalendertag des Folgemonats fällig. Er gilt nicht nur für die Textil- und Bekleidungsindustrie selbst, sondern auch für Verkaufseinrichtungen dieser Industrie. Wolfram Linke 7

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