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Zdirekt! 03-2017

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Z direkt! § Recht

Z direkt! § Recht direkt! Recht direkt! § Z direkt! Was soll sonst noch vereinfacht werden? Der Aktionsplan der Europäischen Kommission sieht aber noch mehr vor. Die Blaue Karte soll über die Gruppe der Akademiker hinaus auch für nichtakademisch ausgebildete Fachkräfte mit „higher professional qualifications“ geöffnet werden. Auch soll eine niedrigere allgemeine Gehaltsgrenze vorgegeben werden (höchstens das 1,4-fache des nationalen Durchschnittsgehalts). In Mangelberufen soll eine niedrigere Gehaltsschwelle von 80 Prozent des nationalen Durchschnittsgehaltes festgelegt werden können. Gleichstellung schaffen Die Idee eines Einwanderungsgesetztes § § Davon könnte die Zeitarbeit profitieren. An dieser Stelle wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber im Zuge einer etwaigen Umsetzung der europarechtlichen Neuregelungen der Blauen Karte insgesamt die Blaue Karte für eine Beschäftigung auch in der Zeitarbeit öffnet und damit eine Gleichstellung der Arbeitgeberbranche „Zeitarbeit“ mit allen anderen Arbeitgebern schafft. Wurde der Hochschulabschluss in Mangelberufen im Ausland erworben, scheitert eine Beschäftigung in der Zeitarbeit bis heute nach wie vor an dem Zustimmungserfordernis der BA. Diese Regelung passt aber wiederum nicht mit den Bestrebungen Europas zusammen, den Arbeitsmarkt beispielsweise auch für geflüchtete syrische Ärzte zu öffnen, die mit einem ausländischen Hochschulabschluss nach Deutschland kommen. Einen genauen Zeitplan zur Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der iGZ-Abteilung Arbeitsund Tarifrecht noch nicht vorgegebenen. Insofern bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Unabhängig davon könnte der deutsche Gesetzgeber selbst und ohne europarechtlichen Druck aktiv werden und den Arbeitsmarkt insgesamt und uneingeschränkt für alle Drittstaatsangehörigen auch für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit öffnen. Die Vorschläge für ein Einwanderungsgesetz wären hierfür eine Plattform. Doch muss auch hier die Frage nach dem Nutzen für die Zeitarbeit gestellt werden. Parteipolitische Vorstellungen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind sich einig: Die bestehenden Regelungen zur Arbeitskräfteeinwanderung sind kompliziert und werden bereits der aktuellen und erst recht der künftigen arbeitsmarktpolitischen Situation in Deutschland nicht gerecht. Ein Einwanderungsgesetz soll nach Auffassung der Politiker diese Probleme lösen und den erforderlichen Arbeitskräftebedarf sichern. Vereinfachungen angedacht Angedacht sind Maßnahmen zur Liberalisierung, Systematisierung und Vereinfachung des Aufenthaltsgesetzes. Hierzu werden unter anderem vorgeschlagen: Einführung eines Punktesystems, Erleichterung der internationalen Mobilität von Fachkräften, Verbesserung der Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme für Nicht-Akademiker, vereinfachter Familiennachzug. Was aber fehlt, ist ein (ausdrücklicher) Hinweis auf die zwingende Streichung der überflüssigen Regelung des § 40 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG. Auf Vorrangprüfung verzichten? Vorgeschlagen wird zwar, auf „eine zeitraubende und individuelle Vorrangprüfung zu verzichten, sofern die Bundesländer nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen“. Das ist der Zeitarbeit im Rahmen der Beschäftigung von Geduldeten und Asylbewerbern bekannt. Diese dürfen (unter anderem) dann in der Zeitarbeit beschäftigt werden, wenn der Einsatz in einem Agenturbezirk erfolgt, der auf die Durchführung der Vorrangprüfung verzichtet hat. Bestreben für die Zeitarbeit quasi wertlos § Ohne entsprechende Regelung, dass die BA die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung hier auch für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit § erteilt (vgl. § 32 Absatz 3 Beschäftigungsverordnung), ist ein solches Bestreben für die Zeitarbeitsbranche aber quasi wertlos. Denn unabhängig von der Durchführung einer Vorrangprüfung bliebe immer noch das Erfordernis der Zustimmung durch die BA bestehen. Diese muss vorab die Arbeitsbedingungen überprüfen. Spurwechsel erleichtern Bündnis 90/Die Grünen werden etwas konkreter. Für Asylsuchende und Geduldete müssten unnötige Hürden für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beseitigt werden. Daher solle ein Spurwechsel, also die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, erleichtert werden. Dazu sollen die Vorrangprüfung abgeschafft und die Beschränkungen der Zeitarbeit beseitigt werden. Dahinter steckt natürlich auch die Idee, die Asylverfahren zu entlasten und die Arbeitsmigration zu erleichtern. Insofern soll Asylbewerbern ermöglicht werden, einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken zu erhalten, ohne zuvor in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen. Aber immerhin: Hier findet sich ein Ansatz für eine Lockerung des § 40 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG. § Bleibeaussichten oft zu ungewiss ERP-Lösung für Personaldienstleister ganzheitlich integrativ produktiv § Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bietet zudem sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine größere Rechtssicherheit. Auch wenn Geduldete und Asylbewerber grundsätzlich nach drei Monaten beschäftigt werden dürfen, ist für viele Arbeitgeber die Rechtsunsicherheit zu hoch und die Bleibeaussichten zu ungewiss. § Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen Doch eine Frage stellt sich nach wie vor: Warum tut sich der Gesetzgeber überhaupt so schwer mit einer Streichung des Beschäftigungsverbotes in der Arbeitnehmerüberlassung? Es ist ein merkwürdiges Ergebnis, dass die Beschäftigung eines syrischen Asylbewerbers in der Zeitarbeit eigentlich möglich wäre, die Beschäftigung einer thailändischen Pflegefachkraft aber nicht. Zeitarbeit schafft Integration Tatsache ist, dass die Zeitarbeitsbranche bekannt ist als Integrationsmotor und als solcher auch in Politik und Wirtschaft gelobt wird. Nachweislich bringt keine andere Branche so viele Flüchtlinge in Arbeit wie die Zeitarbeit. Dass die Branche Integration schafft, ist damit bewiesen. Es zeigt aber auch, dass diese Rolle nicht nur auf die Beschäftigung von geflüchteten Menschen beschränkt werden darf, sondern darüber hinaus auch für die Beschäftigung aller Drittstaatsangehörigen gelten muss. Konkrete Regelungen gefragt Wie es in der Zukunft weiter geht, bleibt abzuwarten. Die Bundestagswahl im September wird es zeigen. Unabhängig von der Zusammensetzung der neuen Bundesregierung wird man aber voraussichtlich davon ausgehen können, dass das Thema „Einwanderungsgesetz“ weiter auf der Agenda stehen wird. Dann aber hoffentlich mit konkreten Regelungen, die die Zeitarbeit endlich als gleichwertigen Partner anerkennen. Judith Schröder Anzeige Jetzt auch als Cloud-/SaaS- Lösung § 26 www.timejob.de ein Produkt der

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