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Zdirekt! 02-2017

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Z direkt! § Recht

Z direkt! § Recht direkt! Recht direkt! § Z direkt! mie) und 45 Prozent (EG 3 bis 5 TV BZ Chemie) des Entgelttarifvertrages. Damit erreichen Arbeitnehmer ein dem Equal Pay gleichwertiges Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Vorgabe. Achtung: Anders als bisher sieht der TV BZ Chemie nunmehr auch Branchenzuschläge für die EG 6 bis 9 vor. Hier beträgt die sechste Stufe 24 Prozent. In den EG 1 bis 2 steigt die fünfte Stufe zum 1. Juli 2018 von 50 Prozent auf dann 53 Prozent. Übergangsregelungen Bezüglich der sechsten Stufe enthalten die TV BZ Übergangsregelungen. Zwar zählen Einsatzzeiten, die vor dem 1. April 2017 zurückgelegt wurden, grundsätzlich mit. Die sechste Stufe wird jedoch frühestens zum 1. Januar 2018 (TV BZ ME) bzw. zum 1. Juli 2018 (TV BZ Chemie) erreicht. Das heißt, dass Mitarbeiter, die am 1. April 2017 schon mehr als 15 Monate in einem Unternehmen im Einsatz sind, noch bis zum 1. Januar 2018 bzw. zum 1. Juli 2018 warten müssen, um den höchsten Branchenzuschlag zu erhalten. Sonderregelungen im TV BZ Chemie Für die EG 6 bis 9 enthält der TV BZ Chemie eine Sonderregelung: Hier zählen die Überlassungszeiten erst ab dem 1. April. Bis zum 31. Dezember 2017 enthalten Mitarbeiter einen Branchenzuschlag in Höhe von einem Prozent. Ab dem 1. Januar 2018 greifen sodann die fünf Zuschlagsstufen unter Berücksichtigung der Einsatzzeiten seit dem 1. April. War der Arbeitnehmer seit dem 1. April ununterbrochen im selben Kundenunternehmen eingesetzt, greift zum 1. Januar die fünfte Stufe. Es ist ein Branchenzuschlag in Höhe von 20 Prozent zu zahlen. Ab dem 1. Juli 2018 hat er schließlich Anspruch auf 24 Prozent. § Kann sich der Kunde auf die Deckelung berufen? In den „alten“ TV BZ hieß es: „Der Branchenzuschlag ist auf die Differenz zum laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb beschränkt.“ Das gilt im Grundsatz auch weiterhin. Neu ist aber, dass die Deckelungsregelung nun zwischen einer Überlassung bis zu 15 Monaten und einer Überlassung von mehr als 15 Monaten differenziert. Keine „Nulldeckelung“ mehr möglich Die bisherige Deckelungsregelung bleibt für die ersten 15 Monate des ununterbrochenen Einsatzes bestehen. Auch der pauschale Abzug von zehn Prozent ist weiterhin möglich. Aber: Die Deckelung des Branchenzuschlags darf nicht mehr dazu führen, dass der Arbeitnehmer gar keinen Branchenzuschlag erhält. Hintergrund ist eine neue Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, wonach aufgrund eines (Branchenzuschlags-)Tarifvertrages nach mindestens sechs Wochen eine erste Annäherung an das Vergleichsentgelt der Stammarbeitnehmer erfolgen muss. Das bedeutet: Arbeitnehmer, die bereits am 1. April 2017 länger als sechs Wochen im Einsatz waren, müssen ab dem 1. April 2017 einen Zuschlag erhalten. § Mindestbetrag Die TV BZ haben einen Mindestbetrag, der in diesen Fällen zu zahlen ist, nicht festgelegt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass nach der sechsten vollendeten Woche die erste Stufe vergütet werden müsste. Entscheidend ist, dass Zeitarbeitnehmer nunmehr einen Branchenzuschlag erhalten müssen. Das gilt für die Fälle, in denen sie bisher deswegen keinen Branchenzuschlag erhalten haben, weil entweder bereits das Stundenentgelt des vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb selbst oder aber der gedeckelte Betrag (entspricht 90 Prozent) unter dem Tarifentgelt des Zeitarbeitnehmers lag. Dies gilt rückwirkend zum 1. April, so dass gegebenenfalls Korrekturabrechnungen und Nachzahlungen vorzunehmen sind. § Neu ist auch die Deckelungsregelung für Zeiten ab dem 16. Einsatzmonat, die – wie die sechste Stufe – frühestens ab dem 1. Januar 2018 (TV BZ ME) bzw. zum 1. Juli 2018 (TV BZ Chemie) greift. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde nicht mehr wie bisher auf das laufend regelmäßig gezahlte Stundenentgelt „deckeln“. Auch ist der pauschale Abzug von zehn § Prozent nicht mehr möglich. Ab dem 16. Einsatzmonat kann der Branchenzuschlag nur noch auf das Arbeitsentgelt „gedeckelt“ werden. Dies entspricht dem gesetzlichen Equal Pay nach neun Monaten. Es umfasst damit neben dem Stundenentgelt und den Zulagen und Zuschlägen auch Einmalzahlungen und Sachleistungen. Es gilt also nach 15 Monaten: entweder Deckelung auf das Arbeitsentgelt oder sechste Stufe nach dem TV BZ ME oder TV BZ Chemie. Unternehmen statt Betrieb Bisheriger Bezugspunkt für die Berechnung der Einsatzdauer und den Bezug von Branchenzuschlägen war der Betrieb des Kunden. Nach derzeit herrschender Auffassung ist unter „Entleiher“ jedoch der Rechtsträger (das Unternehmen) und nicht der konkrete Einsatzbetrieb des Unternehmens zu verstehen. Diese Auffassung vertritt auch die BA und wird von den Tarifvertragsparteien im TV BZ nun festgehalten. Demnach ist unter dem Begriff „Kundenbetrieb“ in § 1 sowie § 2 Absätze 1 bis 3 TV BZ ME und TV BZ Chemie der „Entleiher“ im Sinne der seit dem 1. April 2017 geltenden gesetzlichen Regelungen zu verstehen. § Protokollnotiz Zu prüfen ist also, ob das Unternehmen mehrheitlich dem Katalog des § 1 Nr. 2 TV BZ ME bzw. § 1 Absatz 2 TV BZ Chemie unterfällt. Ist das zu bejahen, fallen Branchenzuschläge an. Dabei stellt Protokollnotiz § Nr. 1 zu § 1 Nr. 2 TV BZ ME bzw. zu § 1 Absatz 2 TV BZ Chemie klar, dass Einsatzzeiten vor dem 1. April 2017 unberücksichtigt bleiben. Branchenzuschläge können also erst zum 1. April neu entstehen, weil die Überlassung erst dann aufgrund der Änderung in den Geltungsbereich des TV BZ ME und TV BZ Chemie fällt. Factoring für den Mittelstand Sofortige Liquidität Vermeidung von Ausfallrisiken Arbeitsentlastung bei Mahnwesen § Unbedingt erforderlich war es, die Unterbrechungsregelungen der TV BZ an die gesetzliche Regelung anzupassen. Bisher führte nach dem TV BZ ME bereits eine Unterbrechung von drei Monaten zu einer Nullstellung der Einsatzdauer. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist dies künftig immer erst nach drei Monaten und einem Tag der Fall. Das entspricht der relevanten Unterbrechungszeit, die auch für die Bemessung der Überlassungshöchstdauer gilt. Gleichlauf zwischen AÜG und TV BZ Inkrafttreten Die neuen TV BZ treten rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft. Die bis zum 31. März 2017 bestehenden Einsatzzeiten werden anerkannt (vgl. jedoch die Ausführungen zur Übergangsregelung bzgl. der sechsten Stufe und die Sonderregelungen zur EG 6 bis 9 beim TV BZ Chemie). Bleiben noch neun weitere TV BZ, die an die Vorgaben des Gesetzgebers angepasst werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien hiermit nicht lange auf sich warten lassen werden. Außerdem haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, bis zum 30. September Vertragsverhandlungen für einen TV BZ IT und Kommunikationstechnologie (inklusive IT-Dienstleistungen) aufzunehmen. Judith Schröder Wir geben 100 Prozent! § Anzeige “Stellen Sie sich vor, alle Ihre Forderungen sind am nächsten Tag komplett beglichen. Kein Traum! Wir machen das für Sie.” Unser echtes, stilles CB-Factoring (= Übernahme des Ausfallrisikos, keine Info an Geschäftspartner) umfasst u.a. eine 100%-ige Auszahlung, Übernahme dese Mahnwesens und ist “all-inklusive”, also ohne zusätzliche Zinsen und Gebühren. 22 23 CB Bank GmbH | Gabelsbergerstr. 32 | 94315 Straubing | Telefon: 09421 866-0 | service@cb-bank.de www.cb-bank.de

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