Aufrufe
vor 6 Jahren

Zdirekt! 01-2018

  • Text
  • Zeitarbeit
  • Fachmagazin
  • Igz

Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Kurz berichtet Z direkt! Anzeige Z! Dachdecker und Gebäudereiniger: mehr Geld Höhere Mindestlöhne Z! Pflegemindestlohn gestiegen Seit dem 1. Januar gilt für Zeitarbeitskräfte in der Pflegebranche ein neuer Mindestlohn. In Westdeutschland verdienen Krankenpfleger 10,55 Euro pro Stunde. Pfleger in Ostdeutschland bekommen mindestens 10,05 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte von Demenzerkrankten und Assistenzkräfte. Für 2019 und 2020 sieht die Dritte Verordnung für die Pflegebranche weitere Lohnerhöhungen vor: Ab 2019 bekommen Pflegekräfte in Westdeutschland 11,05 Euro und in Ostdeutschland 10,55 Euro. Ab Januar 2020 steigen die Mindestlöhne dann auf 11,35 Euro (Westdeutschland) und auf 10,85 Euro (Ostdeutschland). Z! Reform der Datenschutzgrundverordnung Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Zu den neuen Vorschriften gehören unter anderem der Schutz von Bewerberdaten, die Löschung von personenbezogenen Daten sowie Löschfristen, die beachtet werden müssen. Mit den Neuerungen sollten sich Unternehmen auseinandersetzen und diese bei Bedarf anwenden. Denn Unternehmen müssen schriftlich nachweisen können, welche Daten für welchen Zweck erhoben und gespeichert wurden. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können empfindliche Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen zur Folge haben. Z! Mehr Lohn für Lehrkräfte Am 1. Januar 2018 stieg der Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung. Lehrkräfte erhalten mindestens 15,26 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt auch für alle in diesem Bereich tätigen Zeitarbeitskräfte. Die Vierte Verordnung schreibt zudem eine Fünf-Tage-Woche und 29 Urlaubstage vor. Der volle Urlaubsanspruch gilt erstmalig nach einer mehr als sechs Monate andauernden Beschäftigung. Z! Arbeitsschutz mit System Für das von der VBG angebotene Arbeitsschutzmanagementsystem „Arbeitsschutz mit System (AMS)“ können Zeitarbeitsunternehmen für die Erstbegutachtung finanzielle Unterstützung erhalten. Auf der Internetseite des iGZ finden Unternehmen alle notwendigen Informationen. Der iGZ bietet seinen Mitgliedern ein Kontaktnetz mit Fachkräften für Arbeitssicherheit an. Außerdem stellt der Verband Unterlagen für Fachleute bereit, mit denen der Weg zum AMS effizient bestritten werden kann. Die Bescheinigung bleibt für drei Jahre gültig. Z! Höherer Mindestlohn im Baugewerbe Seit dem 1. März sind die erhöhten Mindestlöhne des Baugewerbes auch in der Zeitarbeitsbranche zu beachten. Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 erhalten bundesweit jetzt 11,75 Euro. In der Lohngruppe 2 liegt der Verdienst in Westdeutschland bei 14,95 Euro und in Berlin bei 14,80 Euro. Ab dem 1. März 2019 sieht die Zehnte Verordnung eine weitere Lohnerhöhung vor: Arbeitnehmer der LG 1 erhalten dann bundesweit 12,20 Euro. In Westdeutschland steigt der Lohn in der LG 2 auf 15,20 Euro und in Berlin auf 15,05 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Zeitarbeitnehmer, deren Arbeit dem Bauhauptgewerbe zugeordnet werden kann, auch wenn das Kundenunternehmen selbst fachlich nicht dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen ist. Für Dachdecker und Gebäudereiniger gelten seit dem 1. März neue Mindestlohn-Verordnungen. In Westdeutschland erhalten Gebäudereiniger der Lohngruppe 1 einen Mindestlohn von 10,30 Euro anstatt der bisherigen 10,00 Euro. Für die Lohngruppe 6 gibt es eine Erhöhung von 13,25 Euro auf 13,55 Euro. Für ostdeutsche Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 ist der Mindestlohn von 9,05 Euro auf 9,55 Euro angestiegen. Für die Lohngruppe 6 gibt es eine Erhöhung von 11,53 Euro auf 12,18 Euro. Im Dachdeckerhandwerk beträgt der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer in West- und Ostdeutschland 12,90 Euro und 12,20 Euro für ungelernte Arbeitnehmer. Zum 1. Januar 2019 ist zudem eine weitere Erhöhung für qualifizierte Dachdecker auf 13,20 Euro geplant. Z! Viele Ausbildungsplätze blieben unbesetzt Obwohl mehr Bewerber als Ausbildungsplätze existieren, blieben letztes Jahr 48.900 Lehrstellen unbesetzt. Insgesamt 603.500 Jugendliche waren zwischen Oktober 2016 und September 2017 auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Zur Verfügung standen lediglich 572.000 Lehrstellen. Die Hauptprobleme hierfür seien, so Experten, nicht passende Noten sowie unterschiedliche Standorte. Besonders deutlich wird das bei den Berufen Restaurantfachkraft und Fleischer. Hier blieb jeder dritte Ausbildungsplatz unbesetzt. Anders bei der Ausbildung zu Personaldienstleistungskaufleuten (PDK): Jährlich verzeichnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rund 1.000 neue PDK-Azubis. Damit ist dieser Beruf regelmäßig unter den Top 100 der beliebtesten Ausbildungsberufe. Svanja Broders / Lennart Leimbach Der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft ist in Kraft getreten. iGZ Jetzt informieren: www.LANDWEHR-L1.de 6 7

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.