Aufrufe
vor 7 Jahren

Zdirekt! 01-2017

  • Text
  • Fachmagazin
  • Zeitarbeit
  • Igz

Z direkt! Kurz berichtet

Z direkt! Kurz berichtet Kurz berichtet Z direkt! Anzeige Ich vertraue LANDWEHR weil ich von über 20 Jahren Branchenerfahrung profitieren möchte Zeitarbeit wächst mit Gesamtbeschäftigung Tendenziell ist die Beschäftigung in der Zeitarbeit laut Bundesagentur für Arbeit (BA) in den letzten Jahren gestiegen – jedoch analog zur Gesamtbeschäftigung. Der Anteil der Zeitarbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung liegt daher weiterhin bei unter drei Prozent. „Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die dominierende Beschäftigungsform in der Zeitarbeit“, bestätigt die BA im Monatsbericht „Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit“ (Januar 2017). Mit 93 Prozent liegt der Anteil weit höher als in der Gesamtwirtschaft (86 Prozent). Lediglich sieben Prozent der Zeitarbeitnehmer sind ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die meisten Zeitarbeitskräfte arbeiten im Bereich „Verkehr, Logistik, Sicherheit und Reinigung“ (31 Prozent), gefolgt von der Metall- und Elektro- Industrie (28 Prozent) und „übrigen Fertigungsberufen sowie Landwirtschaft“ (13 Prozent). Mindestlohn für Zeitarbeitskräfte gestiegen Seit dem 1. März gelten höhere Tariflöhne des iGZ- DGB-Tarifvertragswerks. Der neue Mindestlohn beträgt nun in Westdeutschland 9,23 Euro und in Ostdeutschland 8,91 Euro. In Westdeutschland stieg der Tariflohn in fast allen Entgeltgruppen um rund 2,5 Prozent. Die Entgelttabelle für Ostdeutschland zeigt eine noch deutlich größere Lohnerhöhung. Mit Ausnahme der Entgeltgruppen 1 und 2 stieg der Stundenlohn um rund 4 Prozent. In den ersten beiden Entgeltgruppen erhöhte sich das Gehalt auf 8,91 Euro (Entgeltgruppe 1) und 9,01 Euro (Entgeltgruppe 2). iGZ-Mitglieder können die neuen iGZ-DGB-Tarifbroschüren nach dem Anmelden im internen Bereich der Homepage bestellen. ig-zeitarbeit.de/igz/shop/tarifdokumente Neue Auflage des Sammelbandes Zeitarbeit Ab sofort kann das Buch „Zeitarbeit Chancen – Erfahrungen – Herausforderungen“, erschienen im Springer Gabler Verlag, erworben werden (ISBN 978- 3-658-15685-5). Das Werk ist die zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage des erstmalig 2009 erschienenen Sammelbandes. In dem Buch werden die Entwicklung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Chancen und Risiken der Zeitarbeit betrachtet. Auch Mitarbeiter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) haben daran mitgewirkt. IW Köln: Integration schafft Wachstum Flüchtlinge haben einen positiven Effekt auf die deutsche Konjunktur, lautet das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Demnach erhöhe die jüngste Zuwanderung das Bruttoinlandsprodukt bis 2020 um insgesamt rund 90 Milliarden Euro. In den vergangenen zwei Jahren sind laut IW-Pressemitteilung etwa 1,2 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Nach Schätzungen des IW steigern die Flüchtlinge das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um rund 0,4 Prozent. Bis 2020 könnte dieser Effekt auf knapp ein Prozent pro Jahr steigen. Im gleichen Zeitraum dürfte allerdings auch die Erwerbslosenquote um rund 1,5 Prozentpunkte steigen. Malermindestlohn steigt am 1. Mai Am 1. Mai werden die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk erhöht. Für ungelernte Arbeitskräfte müssen dann bundesweit 10,35 Euro gezahlt werden. Gelernte Arbeitnehmer erhalten ab Mai im Westen und in Berlin 13,10 Euro pro Stunde. Im Osten gilt für sie ein Mindestlohn von 11,85 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer. Prognose: Immer weniger Arbeitskräfte Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden der deutschen Wirtschaft perspektivisch immer weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2060 geht das Institut von einem Rückgang von heute 46 Millionen auf unter 40 Millionen Arbeitskräfte aus. Dabei sei die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren bereits berücksichtigt. Um das Arbeitskräfteangebot bis 2060 auf dem heutigen Niveau zu halten, wäre eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Personen erforderlich. Vorschriften für Überlassung nach Italien Seit Ende 2016 gelten neue Vorschriften für europäische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Italien entsenden. Die Änderungen betreffen das Meldeverfahren für Entsendungen, die Bereitstellung von Unterlagen und die Ernennung von Ansprechpersonen. Vor der Entsendung muss eine Meldung an das italienische Arbeits- und Sozialministerium (IASM) übermittelt werden. Zudem muss eine Ansprechperson mit Anschrift in Italien benannt werden, die Dokumente entgegennehmen und versenden kann. Antonia Aulbert www.LANDWEHR-L1.de 4 5

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.