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Zdirekt! 01-2017

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Z direkt! Hintergrund

Z direkt! Hintergrund Hintergrund Z direkt! Anzeige DRK-Schwestern: Streit um Höchstüberlassungsdauer Rosinenpickerei statt Gleichbehandlung? Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Wenn Arbeitnehmer mit dem Ziel an einen Dritten überlassen werden, dort ihre Arbeitskraft einzusetzen, dann handelt es sich um Zeitarbeit. Diese Gleichheit allerdings wurde in der Vergangenheit nicht allen gewährt – und so soll es, wenn es nach dem Willen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geht, auch in Zukunft bleiben. Denn das Deutsche Rote Kreuz hat für sich eine Sonderstellung eingefordert. Nachdem der Europäische Gerichtshof veritable Zweifel daran geäußert hatte, dass die Gestellung von DRK-Schwestern an Krankenhäuser nicht der Zeitarbeitsrichtlinie unterfallen sollte, hat das Bundesarbeitsgericht dies nun vor wenigen Tagen bestätigt: „Zur Überzeugung des Erstens Senats handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, wenn eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK- Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein“, schreibt Prof. Dr. Christian Rolfs auf dem Beck Blog. Nahles will Sonderregelung Damit möchte sich das DRK allerdings nicht abfinden. Die Rot-Kreuzler wollen sich im engen Wettbewerb der Pflegekräfte nicht auf dieselben arbeitsrechtlichen Spielregeln einlassen wie alle anderen Anbieter. Im Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Nahles wirkte DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters darauf hin, möglichst schnell den alten – allerdings seinerzeit rechtswidrigen – Zustand wieder annähernd herzustellen. Und Nahles stimmte – sicherlich mit Blick auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf – zu: Zukünftig gilt mit Hilfe einer Ergänzung des DRK-Gesetzes, dass für die Gestellung von Rotkreuzschwestern das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwar gilt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer nicht anwendbar sind. Damit wäre die unbefristete Gestellung von Mitgliedern einer DRK- Schwesternschaft weiterhin möglich. Höchstüberlassungsdauer rückgängig machen „Diese Art der Rosinenpickerei ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar“, macht sodann auch iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz deutlich. Und er legt den Finger direkt in die Wunde: „Wenn man nun plötzlich merkt, dass die gerade erst einge- führte Höchstüberlassungsgrenze in der Sache falsch und insbesondere im Krankenhaus- und Pflegebereich wegen akuter Personalengpässe zu korrigieren ist, dann muss man sie insgesamt wieder rückgängig machen.“ Nahles jedoch selektiert hier nach dem Motto „Gute Zeitarbeit, schlechte Zeitarbeit“. Grundsatz der Gleichbehandlung muss gelten Das kann sie auf den Wahlkampfbühnen dieser Republik natürlich tun. Aber in ihrem Amtssitz als Bundesministerin muss sie sich schon an den Grundsatz der Gleichbehandlung halten. Denn es ist in der Sache überhaupt nicht nachvollziehbar, wieso die DRK- Schwestern langfristig ohne Zeitschranke an Gesundheitseinrichtungen überlassen werden können, für alle anderen Zeitarbeitsunternehmen aber gesetzliche Restriktionen gelten sollen. Gleiches Recht für alle gelten lassen Stolz fordert die Bundesregierung deshalb richtigerweise auf, von der Höchstüberlassungsdauer insgesamt wieder Abstand zu nehmen. Wenn die Bundesregierung über diesen Schatten jedoch nicht springen kann, dann sollten doch zumindest die Gewerkschaften in den Einsatzbereichen gleiches Recht für alle walten lassen und vergleichbare Tariföffnungen auch für Zeitarbeitseinsätze herstellen. Diese Möglichkeit wurde den Sozialpartnern durch das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das am 1. April 2017 in Kraft tritt, ausdrücklich eingeräumt. Die DRK-Schwesternschaften Marcel Speker Der Verband der DRK-Schwesternschaften ist ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) und der Dachverband der bundesweit 33 DRK-Schwesternschaften. Er ist demokratisch aufgebaut, verfolgt gemeinnützige und karitative Zwecke, wirkt an den Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mit und finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Rotkreuzschwestern, die sich freiwillig für einen Auslandseinsatz melden, werden im Auftrag und unter dem Schutz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (IFRK) in Krisen- und Katastrophengebieten eingesetzt. Quelle: Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. zitiert nach: www.drk-schwesternschaften.de Anzeige Factoring für den Mittelstand Sofortige Liquidität Vermeidung von Ausfallrisiken Arbeitsentlastung bei Mahnwesen Wir geben 100 Prozent! “Stellen Sie sich vor, alle Ihre Forderungen sind am nächsten Tag komplett beglichen. Kein Traum! Wir machen das für Sie.” Unser echtes, stilles CB-Factoring (= Übernahme des Ausfallrisikos, keine Info an Geschäftspartner) umfasst u.a. eine 100%-ige Auszahlung, Übernahme dese Mahnwesens und ist “all-inklusive”, also ohne zusätzliche Zinsen und Gebühren. 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