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Zdirekt! 01-2016

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Z direkt! Titelthema

Z direkt! Titelthema Ginge es nach Goßling, würde einfach alles so bleiben wie es ist. Doch aus Berlin weht ein anderer politischer Wind durch die Republik. Auch im zweiten Gesetzentwurf ist die Höchstüberlassungsdauer vorgesehen. Selbst wenn sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einig sind, soll ein Einsatz nicht länger als 24 Monate dauern dürfen. Wenn die geplante Änderung realisiert wird, hätte also auch der Einsatz von Goßling bei „seinem“ Kunden bald ein Ende. Verständnislosigkeit Geschäftsführer Peter Beurlen (l.) und Thomas Goßling tauschen sich über die geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus. „Ich kann das gar nicht nachvollziehen“, schüttelt der Elektroinstallateur den Kopf. Im Sommer wird er zum zweiten Mal Vater. Da sei es umso wichtiger, eine feste Perspektive zu haben. Doch die politische Diskussion verunsichert ihn. Er arbeite schon so lange am selben Arbeitsplatz, kenne sich mit den Maschinen gut aus. Er komme mit den Vorgesetzten klar und habe einen guten Draht zu den Kollegen – unabhängig davon, ob diese ebenfalls im Zeitarbeitsunternehmen oder im Kundenbetrieb angestellt seien. Das spiele überhaupt keine Rolle. „Man hängt dann ja auch an dem Job“, sagt Goßling etwas wehmütig. Branchenzuschläge deutet das entsprechend, dass 30 Prozent bereits länger als drei Jahre bei dem iGZ-Mitglied arbeiten, weitere 30 Prozent sogar länger als fünf Jahre. „Das hat für die Disposition natürlich enorme Vorteile“, verrät der Geschäftsführer. Das Verhältnis von internem zu externem Personal liege bei eins zu dreißig. „Wir können sehr effizient arbeiten. Das Geld, das wir dadurch sparen, können wir in Richtung Mitarbeiter investieren.“ Trete die Gesetzesänderung in Kraft, werde das in dieser Form nicht mehr möglich sein. Höchstüberlassungsdauer droht Ein Übernahmeangebot vom Kunden habe er noch nie bekommen. „Aber das interessiert mich auch überhaupt nicht!“, wehrt er ab. „Ich wüsste gar nicht, was dann besser sein sollte.“ Als Elektroinstallateur erhält Goßling die höchste Stufe der Branchenzuschläge für die Metall- und Elektroindustrie. Der Abstand zum Gehalt der Stammbeschäftigten sei aufgrund der Branchenzuschläge also ohnehin marginal. „Und solange der Arbeitsplatz sicher und das Gehalt in Ordnung ist, ist es doch völlig egal, wo ich formal angestellt bin“, zeigt sich Goßling verständnislos. „Gründe für Zeitarbeit fallen nicht weg“ Für Beurlen ist die Vision von Arbeitsministerin Andrea Nahles nichts mehr als ein frommer Wunsch. „Firmen werden nicht dazu übergehen, massenweise Zeitarbeitskräfte in das Stammpersonal zu übernehmen“, 16

ist er sich sicher. „Wer Zeitarbeit nutzt, hat dafür seine Gründe. Und diese Gründe fallen ja nicht plötzlich weg, nur weil es ein neues Gesetz gibt.“ Bislang habe kein einziger seiner Kunden signalisiert, nach Inkrafttreten der Höchstüberlassungsdauer im großen Stil Mitarbeiter übernehmen zu wollen. Stattdessen fürchtet Beurlen Umgehungspraktiken von den Kundenunternehmen. „Mehr Werkverträge? Eine neue GmbH? Oder auch ein unerlaubtes Mitarbeiterrondell?“, zeichnet er negative Zukunftsszenarien. Profitieren werde jedenfalls keiner – ganz im Gegenteil: „Durch die Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche ist alles fair geregelt. Umgehungspraktiken werden immer zulasten der Arbeitnehmer gehen. Damit wird der Schuss von Nahles voll nach hinten losgehen.“ Anzeige Z direkt! Ich vertraue LANDWEHR weil ich von über 20 Jahren Branchenerfahrung profitieren möchte Maren Letterhaus Branchenzuschläge Die Metall- und Elektrobranche war 2012 die erste Branche, für die ein spezieller Branchenzuschlags-Tarifvertrag in Kraft trat. In fünf Schritten gleicht sich das Gehalt der Zeitarbeitskräfte dem der Stammbeschäftigten an. Die erste Erhöhung gibt es nach sechs Wochen, nach neun Monaten bekommt eine Zeitarbeitskraft in einem Metall- und Elektro-Betrieb einen Zuschlag von 50 Prozent auf den iGZ-DGB- Grundlohn – und das unabhängig von seiner tariflichen Entgeltgruppe. Inzwischen gibt es für zwölf Branchen spezielle Zuschlags-Tarifverträge. Diese sind jeweils auf die Einsatzbranche angepasst. In einigen Bereichen gibt es aufgrund eher kürzerer Überlassungszeiten zum Beispiel schon nach vier Wochen die erste Lohnerhöhung. Gemeinsam mit den Gewerkschaften hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit für jede Branche eine faire Lösung erarbeitet: ein tarifvertragliches Equal Pay. www.L1-LANDWEHR.de 17

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