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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Ost 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT § 45 Maßnahmen zur Aktivierung Hinweise zur MAG in Zeitarbeit Erweitertes Vorstellungsgespräch: • unterstützt die Bewerberauswahl des AG (Ausloten persönlicher und fachlicher Kompetenzen) • Max. 15 Std • keine „Probearbeiten“ (keine Arbeitsproben zur Aufgabenerledigung des AG) • Fahrtkosten aus VB (nicht MAG) im Rahmen Anbahnung denkbar LK Ost 28.05.2019 5 §§ 81 ff. SGB III Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 28.05.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Ost Förderung der beruflichen Weiterbildung Voraussetzungen Grundsatz: § 81 (1) Satz 1 Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn LK Ost • § 81 (1) Nr.1 Notwendigkeit gegeben • Berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit • Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit • Fehlender Berufsabschluss • § 81 (1) Nr. 2 Beratung erfolgt • Durch die AA vor Beginn der Teilnahme • § 81 (1) Nr. 3 Zulassung der Maßnahme und des Trägers • Für die Weiterbildungsförderung i. V. m. §§ 178, 179 SGB III • § 81 (2) Nr. 2 i.V.m. GA-FbW • Jede mind. 15 Std./Woche umfassende Tätigkeit im In- und Ausland • Gilt nicht für ein abgebrochenes Studium 28.05.2019 Förderung der beruflichen Weiterbildung Voraussetzungen • Voraussetzungen erfüllt? ‣ Anpassungsqualifizierung ‣ Erwerb Berufsabschluss *ggf. Verkürzungstatbestand LK Ost 28.05.2019 73

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