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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Ost 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 1 Aktive Arbeitsmarktpolitik LK Ost 28.05.2019 Zielsetzung nach § 1 SGB III ‣ dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken ‣ Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen ‣ zügige Besetzung offener Stellen ‣ durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden ‣ hoher Beschäftigungsstand ‣ Umsetzung der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung LK Ost 28.05.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Ost 2 „Grundsätze“ zur Gewährung von Leistungen 28.05.2019 §3 SGB III - Ermessensleistung Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen („Kann-Leistungen“) Das bedeutet: ‣ ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht ‣ eine Förderung erfolgt nur im Rahmen der Haushaltsmittel ‣ die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der ermessenslenkenden Weisungen (§39 SGBI) Ausnahmen u.a.: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 (7) und Förderung des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses (Pflichtleistungen!!!) LK Ost 28.05.2019 67

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