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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Ost 2019

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RA Jörg Hennig:

RA Jörg Hennig: PRÜFPRAXIS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT: SCHWERPUNKTE – SANKTIONEN – STRATEGIE Gegenmaßnahmen • Beanstandungen – Gegendarstellung, um „Verwertung“ bei Folgeprüfung zu vermeiden • Auflagen – Widerspruch einlegen, da ggf. Basis für späteren Erlaubnisentzug. Oft ungenau formuliert, „normwiederholende“ Auflagen sind unzulässig • Bußgelder – Einspruch einlegen. Vorsorglich Aufteilung in Einzelbußen unter 200 € beantragten • Ablehnung der unbefristeten Erlaubnis – Im Anhörungsverfahren Gegenauffassung sehr ausführlich begründen • Ablehnung der Verlängerung der Erlaubnis - Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung, wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde. Sonst (und bei Entzug): Direkt mit Eilantrag zum Sozialgericht 23 Weitere Ziele und begleitende Maßnahmen • Gespräch mit der BA suchen und Lösungen diskutieren (geht manchmal) • Nach der Prüfung ist vor der Prüfung – jedenfalls aus Fehlern lernen • Klagen gegen Bußgeldbescheide (irgendwas geht da immer) 24 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Ost Haben Sie Fragen? Jörg Hennig (Partner) Fachanwalt für Arbeitsrecht HK2 Rechtsanwälte Hausvogteiplatz 11A 10117 Berlin Telefon +49 (0) 30 27 89 00-0 Fax +49 (0) 30 27 89 00-20 E-Mail hennig@hk2.eu www.hk2.eu; www.zeitarbeit-und-recht.de 25 129

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