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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Ost 2019

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RA Jörg Hennig:

RA Jörg Hennig: PRÜFPRAXIS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT: SCHWERPUNKTE – SANKTIONEN – STRATEGIE Überlassungshöchstdauer Wie wird gerechnet? Fachliche Weisungen der BA • Die BA wählt in ihren Fachlichen Weisungen zum AÜG einen vertragsbezogenen Berechnungsansatz: „Für die Bestimmung der Überlassungsdauer ist die vertragliche Vereinbarung der Überlassung zwischen Verleiher und Entleiher maßgeblich.“ (S. 23 FW) • Beginn und Ende eines Einsatzes richten sich somit nach dem im Vertrag festgelegten Daten • Vorteil: Tageweise Berechnungen sind möglich, denn es ist immer nur erforderlich, den Einsatz offiziell enden zu lassen. Die Einsatzdauer würde sich erst mit Beginn des folgenden Einsatzes verlängern Wie wird gerechnet II? Berechnung der Monatsfrist • Die Bestimmung des für die Überlassungshöchstdauer maßgeblichen Überlassungszeitraums richtet sich nach §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 2. Alt. BGB. • Die nach Monaten bestimmte Frist beginnt mit dem ersten Tag der Überlassung und endet mit Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Beginnt die Überlassung bspw. am 3. April 2017, ist diese unter Beachtung der grundsätzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten bis zum Ablauf des 2. Oktober 2018 zulässig. iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Ost Wie wird gerechnet III? Kurzeinsätze Monate mit mehr oder weniger als 30 Tagen • Es wird immer mit 30 Tagen gerechnet Monate > 30 Tage: Sobald 31 Tage gearbeitet wurde, wird auf monatliche Berechnung umgestellt Hier dauert ein voller Monat 31 Tage Februar: wird weniger als 28 Tage gearbeitet, wird entsprechend gezählt. Bei genau 28 Tagen ist es ein ganzer Monat Kombination aus vollen und aus Teilmonaten • Hier werden die vollen Monate voll und die Teilmonate anteilig gerechnet und die Werte dann entsprechend addiert. Konkretisierung I Schrift- oder Textform? • Konkretisierung = namentliche Benennung der zu überlassenden Person im Überlassungsvertrag/unter Bezugnahme auf Überlassungsvertrag (gilt auch für Verträge die vor 01.04.2017 geschlossen wurden) -> Formerfordernis? 123

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