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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress NRW 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Landeskongress NRW Eingliederungszuschuss (EGZ) Grundsatz zur Höhe und Dauer „Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten.“ Rechtsgrundlage: §88 S.1 SGB III Ist die Vermittlung eines Kunden tatsächlich auf Grund von in der Person liegenden Gründen erschwert, richtet sich ein potenzieller Eingliederungszuschuss nach.... • 1. Umfang der Einschränkungen • 2. Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes LK NRW 19.02.2019 Eingliederungszuschuss (EGZ) Vermittlungshemmnisse Eingliederungszuschuss (EGZ) Maximale Höhe und Dauer • Fehlender Berufsabschluss • Veraltete berufliche Kenntnisse • Fachliche Defizite, fehlende Kenntnisse • Alter • Fehlende Sprachkenntnisse • Gesundheitliche Einschränkungen bzw. Behinderungen • Familiäre Betreuungspflichten • Dauer der Arbeitslosigkeit • usw. Individuelle Prüfung! *Bearbeitung ausschließlich durch Team Reha LK NRW 19.02.2019 LK NRW 19.02.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. 61

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