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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress NRW 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Landeskongress NRW Förderung der beruflichen Weiterbildung Hinweise Sonderfälle der Verfügbarkeit (§139(3) SGB III) • Nimmt der Kunde an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teil, für die die Regelungen nach §81 (FbW) nicht greifen, kann er dennoch weiterhin Arbeitslosengeld erhalten, wenn ‣ die Agentur für Arbeit der Teilnahme zustimmt und ‣ der Kunde bereit ist die Maßnahme abzubrechen, sobald eine berufliche Integration in Betracht kommt • Beispiel: (Vollzeit)Englischkurs bei der regionalen VHS. Leistungen an Arbeitgeber Ziele • Minderleistung ausgleichen • Anpassung an neue Technologien erreichen und damit zu wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen beitragen • Eingliederung von benachteiligten Personengruppen / Kundengruppen und Handlungsprogramme beachten • Frauenförderung (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) • Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden • Finanzieller Anreiz für den Arbeitgeber für eine Einstellung • u.v.m. LK NRW 19.02.2019 LK NRW 19.02.2019 Qualifizierungschancengesetz 6 Eingliederungszuschuss (EGZ) LK NRW 19.02.2019 19.02.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. 59

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