Aufrufe
vor 4 Jahren

Tagungsmappe iGZ-Landeskongress NRW 2019

  • Text
  • Media
  • Monster
  • Recruiting
  • Marketing
  • Arbeitsrecht
  • Dortmund
  • Zeitarbeit
  • Nrw
  • Igz

Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Landeskongress NRW Maßnahme beim Arbeitgeber §45 SGB III Dies ist ein Platzhaltertext. Der Text, den Sie eingeben, behält den Stil und die Formatierung des Platzhaltertexts. Auf Zeugnisse können wir uns in der Regel nicht stützen, da diese nicht vorhanden sind oder nicht übersetzt vorliegen. Darum müssen wir mit einfacher Arbeit beginnen und in enger Zusammenarbeit mit den Kunden herausfinden, welche Fähigkeiten wirklich vorhanden sind und wohin sich jemand entwickeln könnte. § 45 Maßnahmen zur Aktivierung Förderarten und Voraussetzungen 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • z.B. Bewerbungstraining, individuelles Coaching 2. Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen • z.B. Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung, MAG 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung • z.B. Vermittlung durch private Arbeitsvermittler 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit • z.B. Info-Tag, Eignungsfeststellung 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme • z.B. Begleitung in der ersten Zeit der Beschäftigung zur Vermeidung von Beschäftigungsabbrüchen Maßnahmenkombinationen sind möglich! LK NRW 19.02.2019 LK NRW 19.02.2019 § 45 Maßnahmen zur Aktivierung Förderungsfähiger Personenkreis • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (auch Berufsrückkehrende, Hochschulabsolventen und Selbständige) • Arbeitslose Nicht förderungsfähig sind z.B. „reine Arbeitssuchende“ Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung MAT MAG MPAV • Maßnahme bei einem (Bildungs-)Träger • (Zuweisung in eine geplante/eingekaufte Maßnahme in Absprache mit dem Kunden) • Dauer variiert nach Maßnahmenbogen • Maßnahme bei einem Arbeitgeber • (Zuweisung zu einem Praktikum bei einem Betriebs i.d.R. auf Initiative des Bewerbers/AG) • Dauer max. 6 Wochen • Maßnahme bei einem priv. Arbeitsvermittler • (Ausstellung eines Gutscheins zur Einschaltung eines privaten AV der Kunde sucht eigenständig! • Dauer max. 3 Monate/ Ende ALG LK NRW 19.02.2019 LK NRW 19.02.2019 iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. 53

Z direkt!

© 2017, Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.