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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress NRW 2019

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Clemens von Kleinsorgen:

Clemens von Kleinsorgen: FÖRDERMITTEL DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Landeskongress NRW § 44 Vermittlungsbudget Förderungsfähiger Personenkreis Eine Förderung aus dem VB können erhalten: ‣ Arbeitslose ‣ von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchende ‣ Ausbildungssuchende, die bei der AA gemeldet sind und eine berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben § 44 Vermittlungsbudget Förderleistungen Mobilität Arbeitsmittel ‣ Berufsrückkehrer (in sinngemäßer Anwendung § 16 bzw. §17) ‣ Selbständige (in sinngemäßer Anwendung § 16 bzw. §17) Kosten für Bewerbungen Vermittlungsbudget § 44 SGB III Nachweise sonstiges Unterstützung der Persönlichkeit LK NRW 19.02.2019 LK NRW 19.02.2019 § 44 Vermittlungsbudget Notwendigkeit Eine Förderung kommt in Betracht, wenn… ‣ die Eingliederungsaussichten des Kunden mit der Förderung erheblich verbessert werden können, ‣ die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft im eigenen Ermessen die Eigenleistungsfähigkeit des Kunden prüft und feststellt, dass es ihm nicht zuzumuten ist, die Kosten selber zu tragen, ‣ andere Leistungsträger nicht zur Übernahme der beantragten Förderung verpflichtet sind, ‣ andere Leistungsträger (z.B. Arbeitgeber) gleichartige Leistungen nicht erbringen. LK NRW 19.02.2019 4 § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung (MAT, MAG, MPAV) iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. 51

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