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Tagungsmappe iGZ-Landeskongress Nord 2019

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Judith Schröder |

Judith Schröder | Stillstand oder Fortschritt – Neue Regelungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen Beschäftigungsduldung Dauer: 30 Monate 12 Monate im Besitz einer Duldung 18 Monate sozialversicherungspflichtige Tätigkeit Regelmäßige Arbeitszeit von 35 Stunden in der Woche Sicherung des Lebensunterhaltes Hinreichende Deutschkennt nisse Straffreiheit kein Bezug zu terroristischen Organisationen keine Ausweisungsverfügung Nachweis Schulbesuch Kinder Erfolgreicher Abschluss Integrationskurs Identitätsklärung Einreise vor dem 01.08.2018 Antrag kann bis 31.12.2023 gestellt werden Von der Duldung zum Aufenthaltstitel Geben Sie Ihren Untertitel ein 1 2 3 4 Duldungsbescheinigung Beschäftigungsduldung Aufenthaltstitel Sicherer Aufenthaltsstatus? • Nach drei Monaten ist eine Beschäftigung in der Zeitarbeit erlaubt • Mindestaufenthalt 21 Monate • Weiterer Aufenthalt von 30 Monaten über Beschäftigungsduldung möglich • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung (grds. Zustimmungserfordernis) • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (8 bzw. 5 Jahre) – Erwerbstätigkeit gestattet iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Landeskongress Nord Alternativen Rekrutierung aus dem Ausland Zustimmungsfreie Beschäftigungen Vermittlung Qualitätsstandards steigern: Ausbildung/Qualifizierung ausländischer (geflüchteter) Arbeitnehmer Ist eine Beschäftigung ohne Zustimmung der BA erlaubt, kann der Ausländer in der Zeitarbeit beschäftigt werden. Kooperationen mit BA/Ministerien Qualitätsstandards steigern: Anerkennungsverfahren 99

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